Jagdsteuer (Deutschland)

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Die Steuer ist eine Gemeindesteuer. Je nach geografischer Gegebenheit auch Fischereisteuer genannt. Die Abgabe stellt eine Art Luxussteuer dar. Steuerpflichtig ist üblicherweise der Jagdausübungsberechtigte. Sowohl Festsetzung als auch Ertragshoheit obliegt den Kreisen. In 2002 wurden ca. 24,6 Mio. € Jagd- und Fischereisteuer gezahlt.


Die Steuer wird jährlich auf der Grundlage des Jahresjagdwerts bzw. bei Verpachtung auf den vom Pächter zu entrichtenden Pachtpreis erhoben, bei der Fischereisteuer zählt die Anzahl der Fischereibezirke.


Rechtsgrundlage sind die Kommunalabgabengesetze der Länder und die jeweiligen kommunalen Satzungen.