Vollstreckungstitel (Deutschland)

gerichtlicher Bescheid zur Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
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Das Vorliegen eines Vollstreckungstitels (auch Schuldtitel genannt) ist eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung.

Der Vollstreckungstitel muss bestimmt sein, d.h. er muss die Parteien (Gläubiger und Schuldner), Inhalt, Art und Umfang der geschuldeten Leistung genau bezeichnen.

Die wichtigsten Vollstreckungstitel sind Urteile, Vollstreckungsbescheide, Prozessvergleiche und vollstreckbare Urkunden.

Welche Urkunden vollstreckbar sind, folgt aus der Zivilprozessordnung (§§ 704, 722, 723, 794 ZPO) und diversen anderen Gesetzen (z.B. § 201 II InsO, Verwaltungsgerichtsordnung, Sozialgerichtsgesetz).