Landesjugendchor bezeichnet einen Chor junger Sängerinnen und Sänger aus einem bestimmten Bundesland.
Landesjugendchöre gibt es in mehreren Bundesländern, so zum Beispiel in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Ein Landesjugendchor besteht in der Regel aus einer Auswahl Sängern im Alter von ca. 15-25 Jahren aus dem betreffenden Bundesland. Träger ist der Landesmusikrat des jeweiligen Landes.