Oberstes Gericht war der Name des höchsten Rechtsprechungsorgan der DDR. Es wurde 1949 errichtet und befand sich in der Scharnhorststraße 6 zu Berlin. Das Gebäude beherbergt heute das Landgericht Berlin 2. Instanz/ Amtsgericht Berlin-Mitte. Das Gericht war außerordentlich klein. In der Anfangszeit waren gradeinmal 14 Richter am Obersten Gericht tätig.

Zuständigkeiten
Zu den Aufgabenbereichen des Gerichts zählten
- die Durchführung von Strafverfahren in erster Instanz, in denen das Oberste Staatsanwalt der Republik wegen der überragenden Bedeutung der Fälle Anklage vor dem Obersten Gericht erhob.
- die Kassation in Zivil- und Strafsachen
Später kamen weitere Aufgaben hinzu, was vor allem dem Prozess der Vereinfachung, den die DDR-Justiz durchschritt, zuzurechnen ist.
Organisation
Jeder Senat wurde jeweils von einem Oberrichter/Präsidenten geleitet.
- Präsidenten: Kurt Schumann (1949-60, NDPD), Heinrich Toeplitz (1960-86, CDU), Günter Sarge (1986-1989, SED)
- Vizepräsidenten: Hilde Benjamin (1949-1953); Vizepräsident und Vorsitzender des Kollegiums für Strafrecht: Walter Ziegler, (neu 1. Vizepräsident) Günter Sarge (1977-1986)
Vorsitzender des Kollegiums für Zivil-, Familien- und Arbeitsrecht: Werner Strasberg
- Generalstaatsanwälte: Ernst Mehlsheimer (1949-1960, SED), Josef Streit (1962-1986), Günter Wendland (1986-1989), Harri Harland (1989/1990), Hans-Jürgen Joseph (1-6/1990);
- Stellvertretende Generalstaatsanwälte: Günter Wendland (bis 1986), Karl-Heinz Borchert, ab 1990 u. a. Peter Przybylski (langjähriger Pressesprecher/ Staatsanwalt für Öffentlichkeitsarbeit, u. a. in DFF-Fernsehsendung "Der Staatsanwalt hat das Wort"); Prof. Lothar Reuter