Vertrag

gegenseitige Selbstverpflichtung von zwei oder mehr Parteien
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Im Vertrag ist eine universale, transhistorische Rechtsvorstellung gegeben.

Der Vertrag (s.a. Vertragsform) ist ein Phänomen gesellschaftlichen Verkehrs und gründet im Tausch. Er stellt eine Einheit von Antrag und Annahme des je zu Tauschenden her und regelt somit ein soziales Verhältnis.