Grüner Punkt (Deutschland)

Kennzeichnungssystem im Verpackungsrecycling in Deutschland
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Der Grüne Punkt kennzeichnet die Verpackungen die vom Dualen System Deutschland (DSD) im gelben Sack oder in der gelben Tonne entsorgt werden.

Der Grüne Punkt soll seit 1990 dafür sorgen, dass Rohstoffe, aus denen Verpackungen gemacht werden, zur Herstellung neuer Produkte genutzt werden können. Dies geschieht nach Vorgaben der Verpackungsverordnung.

Die Entsorgung des mit einem grünen Punkt gekennzeichneten Mülls trägt Duales System Deutschland AG, bzw. die Herstellerfirmen und nicht die Kommune bzw. der Kunde mit den Müllgebühren. Sein Aufdruck auf einer Verpackung signalisiert, dass der Hersteller dieser Verpackung für deren Sammlung, Sortierung und Recycling ein Lizenzentgelt entrichtet hat. Da diese Kosten natürlich Bestandteil der Preiskalkulation sind, sind sie für den Kunden im Kaufpreis eingepreist. Für die Verbraucher ermöglicht die Kennzeichnung mit einem grünen Punkt eine sehr einfache Trennung von weiterverwertbaren und übrigen Verpackungen.

Das Symbol des grünen Punktes ist in den meisten Fällen nicht grün, sondern passt sich der Farbe der Verpackung an. Es besteht aus zwei in Kreisform miteinander verschlungenen Pfeilen in unterschiedlichen Farbnuancen.

Die Wiederverwertung der Verpackungen geschieht nach Sortierung in großtechnischen Anlage, wie der SORTEC 3.1, die zur EXPO 2000 in Hannover in Betrieb genommen wurde. Die Sortec 3.1 nutzt ein an der RWTH Aachen entwickeltes Verfahren zur vollmechanischen Aufbereitung kunststoffhaltiger Abfälle.

Schon bald nach der Einführung des Systems wird einerseits seine Ineffizienz kritisiert, anderseits die Tatsache, dass manche Sammlungen in Verbrennungsanlagen, auf Mülldeponien oder im Ausland enden.