Französische Verfassung (1791)

französische Verfassung von 1791
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Frankreichs Verfassung des 3. September 1791, von der Verfassunggebenden Nationalversammlung genau vier Monate nach der Verfassung Polens verabschiedet, entstand im Zuge der Französischen Revolution. Mit ihr wurde das revolutionäre Frankreich von einer absolutistischen in eine konstitutionelle Monarchie umgewandelt, was allerdings nur rund ein Jahr Bestand hatte (siehe auch: Zeittafel zur Französischen Revolution).

Exekutive

An der Spitze der Exekutive stand der König, der seine Minister ernennen und entlassen durfte und die Aufsicht über die Beamten in den 83 Departements und Gemeinden hatte. Die Beamten wurden durch Wahl der Aktivbürger in ihre Ämter eingeführt. Der König hatte zusammen mit der Gesetzgebenden Nationalversammlung die Kontrolle über die Streitkräfte. Außerdem hatte der König ein suspensives Veto auf die Gesetzesvorschläge der Nationalversammlung, d.h. er konnte einen Gesetzesentwurf für einige Zeit aufhalten.

Legislative

Für die Legislative war die Gesetzgebende Nationalversammlung verantwortlich, die alle zwei Jahre von Wahlmännern gewählt wurde. Die Wahlmänner wiederum wurden alle zwei Jahren von den Aktivbürgern gewählt (ein Wahlmann für 100 Wähler). Die Nationalversammlung hatte zusammen mit dem König den Oberbefehl über die Streitkräfte und kontrollierte die Minister und die Gerichtshöfe.

Judikative

Die Judikative teilten sich drei verschiedene Gerichtsinstitutionen: An erster Stelle das Hochgericht, das von der Nationalversammlung einberufen werden konnte und über die Vergehen von Staatsmännern urteilte. An zweiter Stelle das Berufungsgericht und an dritter Stelle die Gerichtshöfe, deren Richter und Geschworenen alle zwei Jahre von den Aktivbürgern gewählt wurden.


Wahlberechtigte

In Frankreich galt das sogenannte Zensuswahlrecht, das heißt, jeder Mann über 25 Jahre, der ein bestimmtes Steueraufkommen hatte, hatte das Recht zu wählen. Diese Männer nannte man Aktivbürger. Als Passivbürger galten die besitzlosen Männer, die entweder kein oder ein sehr geringes Steueraufkommen hatten (verschiedene Quellen sprechen von 1,5 oder 3 livres Steueraufkommen) und deshalb nicht das Recht hatten zu wählen. Sie konnten aber das Wahlrecht erhalten, sobald sie genug Steuern eingezahlt hatten. Ganz ohne politisches Mitspracherecht waren Frauen und Männer unter 25 Jahren.