Mechatroniker ist die Berufsbezeichnung eines anerkannten Ausbildungsberufs der gewerblichen Wirtschaft. Dieser Beruf wurde durch die Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechatroniker/zur Mechatronikerin vom 4. März 1998 (BGBl. I S. 408) anerkannt.
Die Berufsbezeichnung ist abgeleitet von dem fachübergreifenden Gebiet Mechatronik, also aus der Kombination von Mechanik und Elektrotechnik/Elektronik, ergänzt durch die Informationstechnik.
Ursprünglich wurde der Beruf für den Maschinen- und Anlagenbau konzipiert. Deshalb sind in dem Beruf Ausbildungsinhalte für den ganzheitlichen Erstellungsprozess von Maschinen und Anlagen vorgesehen:
- Vormontage der Komponenten,
- Aufstellen und Montage der Maschinen und Anlagen beim Kunden,
- Verlegen der Versorgungsleitungen,
- Inbetriebnahme, einschließlich der Funktions- und Sicherheitsprüfungen.
Weitere Ausbildungsinhalte sind Wartung und Instandhaltung. Damit ist der Beruf auch interessant für alle Betriebe, die
- mechatronische Produkte herstellen und instandhalten,
- mittels mechatronischer Systeme produzieren,
- mittels mechatronischer Systeme transportieren.
Der Ausbildungsberuf Mechatroniker/Mechatronikerin ist ein Querschnittsberuf, der in unterschiedlichen Wirtschaftszweigen ausgebildet und eingesetzt werden kann:
- Maschinen- und Anlagenbau,
- Automobilbau und Zuliefererbetriebe,
- Kraftwerke,
- Chemische Industrie,
- Elektroindustrie,
- Stahlindustrie,
- Handwerk.
Mechatroniker/Mechatronikerinnen sind Elektrofachkräfte, d. h. sie werden so ausgebildet, dass sie selbständig an elektrischen Anlagen arbeiten dürfen. Qualifikationen der Metallbearbeitung und Elektrotechnik sind ebenso erforderlich wie die Grundlagen der Hydraulik, der Pneumatik und der Steuerungstechnik. Messen, Prüfen und Programmieren von Komponenten stehen mit auf dem Plan der 3½ jährigen Ausbildung.
Für den Kraftfahrzeugbereich besteht seit 2003 als entsprechender Beruf der anerkannte Ausbildungsberuf Kraftfahrzeugmechatroniker/Kraftfahrzeugmechatronikerin.