Nebenstrafrecht
Strafnormen, die nicht im Strafgesetzbuch, sondern in anderen Rechtsnormen enthalten sind
Zum Nebenstrafrecht werden alle Strafnormen gerechnet, die nicht im Strafgesetzbuch (StGB), sondern in anderen Rechtsnormen (Gesetze, aber auch eine Geldstrafe androhende Rechtsverordnungen) enthalten sind (diese ließen sich dann als Nebengesetze bezeichnen, auch wenn dies eine eher ungewöhnliche Terminologie ist). Während der Begriff Nebenstrafrecht eine bestimmte Rechtsmaterie meint, handelt es sich bei einer Nebenstrafe um die mögliche Folge einer Straftat.
Der nachfolgende Auszug des Nebenstrafrechts ist nicht abschließend, nennt aber die wichtigsten nebenstrafrechtlichen Vorschriften.
Literatur
- Für Juristen unabdingbar ist das vierbändige Loseblattwerk Strafrechtliche Nebengesetze mit Straf- und Bußgeldvorschriften des Wirtschafts- und Verwaltungsrechts von Erbs/Kohlhaas/Ambs ISBN 3406500234.