Mediation
Mediation (lat. Vermittlung) ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Regelung eines Konfliktes. Die Konfliktparteien - Medianten genannt - wollen mit Unterstützung einer dritten allparteilichen Person (Mediator) zu einer einvernehmlichen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entsprechen wird.
Abgrenzungen
Die Mediation ist keine Schlichtung: es werden von dem Mediator oder der Mediatorin keine Empfehlungen und keine Vorschläge für eine mögliche Konfliktregelung formuliert. Mediation ist auch keine Form einer Psychotherapie.
Es wird kein Urteil gesprochen. Eine Rechtsberatung ist den Mediatoren und Mediatorinnen in Deutschland durch das Rechtsberatungsgesetz nicht gestattet.
Grundlagen
Im allgemeinen basiert die Mediation auf den Erkenntnissen der Systemische Therapie. Hieraus hat sich in Deutschland um 1990 die Mediation zunächst entwickelt. Eingeflossen sind auch Erkenntnisse der Konflikt- und Kommunikationswissenschaft sowie der Humanistische Psychologie, so dass die Grundlagen der Mediation interdisziplinäre Quellen haben.
Im speziellen bilden folgende Konzepte die Mediationsgrundlagen:
- das Harvard-Konzept als eine Verhandlungstechnik,
- die Konsens-Findung als ein durchgängiges Prinzip und
- die Konflikteskalation nach Friedrich Glasl.
Mediatoren sind grundsätzlich nicht verantwortlich für das Verhandlungsergebnis, also für die Abschlussvereinbarung. Sie sind jedoch verantwortlich dafür, die Kommunikation in einer Art zu führen, dass die Medianten aus einer ansteigenden Eskalation des Konfliktes heraus zu einer Konfliktregelung finden können.
Weitere Grundlage für die Durchführung einer Mediation sind:
- Eine strenge Verschwiegenheit der Mediatorin oder des Mediators über die erlangten Kenntnisse gegenüber jedermann ist gefordert. Ein Problem kann sich allerdings aus dem fehlenden Zeugnisverweigerungsrecht ergeben.
- Die Freiwilligkeit bedeutet das Recht aller Beteiligten, eine Mediation zu beginnen, aber auch jederzeit beenden zu können.
- Das Verfahren startet mit einer Ergebnisoffenheit aller Beteiligten: es gibt keine Vorbedingungen.
- Die geforderte Allparteilichkeit beinhaltet, dass der Mediator oder die Mediatorin für die Sichtweisen aller Konfliktparteien dasselbe Verständnis hat, also quasi auf Seiten aller Medianten steht. Eventuell ist ein Machtgefälle zwischen den Parteien auszugleichen, indem der Mediator als ein vorübergehendes Sprachrohr einer momentan kommunikationsschwächeren Partei auftritt.
Anerkennung
Die Berufsbezeichnung Mediator und Mediatorin ist in Deutschland gesetzlich nicht geschützt. Die Fachverbände haben jeweils eigene Anerkennungsverfahren entwickelt, um auf diesem Wege verbindliche Qualitätsstandards - vor allem in der Ausbildung - zu garantieren.
Lediglich für Rechtsanwälte gibt es eine Regelung in § 7a Berufsordnung der Rechtsanwälte, wonach Rechtsanwälte sich nur dann als Mediatoren bezeichnen dürfen, wenn sie eine geeignete Ausbildung nachweisen können.
Ziele
Ein grundsätzliches genuines Ziel der Mediation ist eine verbindliche, in die Zukunft weisende Abschlussvereinbarung der Medianten. In diesem Bestreben kommt der Aspekt der Zeit (Philosophie) zum Tragen: Ein Mediationsverfahren ist zukunftsorientiert - es wird nicht nach einer Schuld gefragt. Die Historie eines Konfliktes, die persönlichen Anteile bei seiner Entstehung sowie seiner Eskalation - das alles gehört der Vergangenheit an. Gegenstand eines Gerichtsverfahrens sind ausschließlich Rechte, die retrospektiv, also mit Blick zurück auf die Vergangenheit entschieden werden. Gerichtsentscheidungen haben oft keine in die Zukunft weisenden, gestalterischen Elemente.
Aus dem Zeitpostulat ergeben sich für die Beteiligten einer Mediation die Forderung nach Aufmerksamkeit. Damit ist gemeint, dass immer wieder neu der Bezug zur Gegenwart, zur aktuellen Situation einer Sitzung geschaffen wird oder erhalten bleibt.
Es gibt aber auch Ziele, die außerhalb des eigentlichen Verfahrens stehen, nämlich wenn die Konfliktparteien gemeinsame Ziele einbringen, z.B.
- Diskrete Regelung von Vermögensfragen bei einer Scheidung;
- beidseitige Kindeserziehung trotz Trennung der Eltern;
- Berücksichtigung von Interessenlagen, die in einem Zivilprozess unbeachtet bleiben würden;
- Reduzierung der Verfahrenskosten und der Konfliktfolgekosten;
- Fortsetzung einer Kooperation zweier Unternehmen;
- Möglichkeit eines unbürokratischen und flexiblen Verfahrens;
- Schonung personeller und betrieblicher Ressourcen;
- keine Öffentlichkeit durch Berichte in den Medien.
Anwendungsfelder
Historisch gesehen haben die Entwicklungen vor mehr als zwanzig Jahren in der Familienmediation begonnen. Inzwischen ist eine zunehmende Diversifikation der Anwendungsfelder zu beobachten, die zu einer speziellen Aufteilung geführt hat:
Zur Hervorhebung der Diversifikation sind hier einige markante Anwendungsfelder genannt:
- Trennung und [[Scheidung],
- Ambivalenz in Paarbeziehungen,
- Probleme zwischen Eltern und Kindern,
- Auseinandersetzungen um ein Erbe,
- Nachfolgeregelungen für Unternehmen,
- Konflikte von Arbeitnehmern, insbesondere Mobbing,
- Konflikte aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Täter-Opfer-Ausgleich.
Oft ist die Mediation in betrieblichen oder familiären Konfliktsituationen die einzige Alternative zur Gerichtsverhandlung, die zeitlich und finanziell höhere Risiken für die Beteiligten birgt.
Neue Weg geht in diesem Zusammenhang die integrierte Mediation, die ein Anwendungsfeld im Gerichtsverfahren ermöglicht und über die gerichtsverbundene Mediation hinausgeht. - Hinzugekommen ist als ein neues Anwendungfeld seit Anfang des 21. Jahrhunderts das Gebiet Interkulturelle Kommunikation.
Kosten
Die Konfliktlösung mit Unterstützung eines stundenweise honorierten professionellen Mediators ist meist kostengünstiger als die streitige Austragung mit Hilfe eines Rechtsanwalt, wo der Streitwert die Höhe der Gebühr bedingt, die in Rechnung gestellt wird. Bei untergeordneten Streitigkeiten mit geringem Streitwert und geringen persönlichen Beziehungen zwischen den Betroffen kann ein reines Gerichtsverfahren kostengünstiger sein.
Mitunter bringt die Mediation keine Konfliktregelung, so dass Kosten des Gerichtsverfahrens zusätzlich anfallen. Andererseits besteht die Gefahr weiterer gerichtlicher Auseinandersetzungen, soweit vor Gericht keine Einigung erzielt werden konnte. Bei einer Mediation ohne anwaltliche Begleitung kann die Konsequenz bestehen, dass sich im Nachhinein eine Konfliktpartei durch die erzielte Regelung rechtlich benachteiligt fühlt. So sollten bei existenziellen Streitigkeiten hierzu befähigte Anwälte in die Mediation einbegezogen werden, was wegen des Rechtsberatungsgesetzes geboten sogar geboten sein kann.
Methode
Die Methode der Mediation ist eine Synthese zahlreicher Elemente diverser Disziplinen. In methodischer Hinsicht sind es insbesondere Elemente aus Themenzentrierte Interaktion und Transaktionsanalyse. Dabei ist es ein zentrales Anliegen jeder Mediation, die Konfliktparteien wieder in ein Gespräch zu bringen. Der neu beginnenden kommunikativen Ablauf ist so zu steuern, dass die Konfliktparteien
- ihre Wahrnehmungs- und Entscheidungsmuster erkennen können;
- individuelle Wahrnehmungsphänomene als Konfliktfaktoren sehen und
- für sich Entscheidungsverzerrungen aufdecken.
Im Laufe der Jahrzehnte hat sich hierfür mit Erfolg eine Methode etablieren können, die aus fünf Phasen besteht. In der Literatur wird zwar für die Methode ein Synonym, nämlich der Begriff ALPHA-Struktur nach Anita v. Hertel verwendet. Doch der methodische Inhalt wird dadurch nicht beeinflusst. Im Kern geht es bei den fünf Phasen um folgendes strukturiertes Vorgehen:
1. Phase: Auftragsklärung
Zunächst werden die Parteien über das Mediationsverfahren informiert, für die Konfliktvermittlung wird ein Mediationsvertrag abgeschlossen und das weitere Vorgehen miteinander abgestimmt.
2. Phase: Anfertigen einer Themenliste
Zu Beginn der zweiten Phase stellen die Parteien ihre Standpunkte und Sichtweisen im Zusammenhang dar, so dass die Themen, Streitpunkte und Konfliktfelder gesammelt und für die weitere Bearbeitung strukturiert werden können.
3. Phase: Positionen und Interessen
In der Exploration genannten dritten, zeitlich umfangreichsten Phase wird den Konfliktparteien die Möglichkeit gegeben, ihre Sicht des Konflikts zu jedem Themenpunkt umfassend darzustellen. Informationen, Daten und Wahrnehmungen werden ausgetauscht, bevor auf die unterschiedlichen und gemeinsamen Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der Parteien vertieft eingegangen und damit der Konflikt umfassend erhellt werden kann. Dabei werden Positionen der Konfliktparteien ermittelt.
4. Phase: Sammeln von Optionen
Es beginnt eine kreative Phase der Ideenfindung, um unterschiedliche Lösungsoptionen (Brainstorming) zu entwickeln. In diese Phase gehört die Bewertung der Optionen, die Entscheidung im Wege von Konsens sowie die Vorbereitung einer verbindlichen Abschlussvereinbarung, in der Win-Win-Ergebnisse konkretisiert und formuliert werden.
5. Phase: Abschlussvereinbarung
Hierbei regeln die Konfliktparteien in einer schriftlichen Abschlussvereinbarung die Regelung des Konfliktes. So werden im Laufe einer Mediation aus den Konfliktparteien eventuell Personen, die kooperativer miteinander umgehen können.
Methodische Elemente aus Kommunikation (Systemtheorie)
- Sache und Person trennen
- Umgang mit schwierigen Gesprächssituationen (Störungen, Verlust des Vertrauens)
- Aushandeln von Interessenausgleich und Sozialplan bei Umstrukturierungen, Outsourcing oder Fusion
Kommunikationstechniken
- Spiegeln
- Doppeln
- Körpersprache
- Aktives Zuhören und Paraphrasieren
- Fragetechnik
- Gewaltfreie Kommunikation
- Ich-Botschaften senden
- Rahmensetzungen (Framing, Reframing)
- Die Anwendung von Heuristiken
Der Transformationsansatz
- Empowerment: Befähigung der Konfliktparteien zur Klärung eigener Interessen und Bedürfnisse
- Recognition: Anerkennung der gegenseitigen Sichtweisen, Interessen und Bedürfnisse
- Neue Handlungsmöglichkeiten durch Perspektivenwechsel, Konsens durch verständigungsorientierten Diskurs
- Argumentationen strukturieren
- Induktives Argumentieren und deduktives Argumentieren
- Perspektiven für die lernende Organisation Rollenverhalten aus Sicht der Transaktionsanalyse
Kenntnisse in Konfliktbearbeitungsverfahren
- Entscheidungshilfen für die Auswahl des geeigneten Konfliktlösungsverfahrens
- Mediation als Beitrag zur Entwicklung einer konstruktiven Konfliktkultur
- Interessengerechtes Verhandeln im Kontext des kollektiven Arbeitsrechts
- Aus der Entscheidungstheorie werden Methoden wie z.B. die einfache Nutzwertanalyse (NWA) oder der präzisere Analytic Hierarchy Process (AHP) angewandt, wo Kriterien im Sinne von Gesichtspunkten und Alternativen im Sinne von Lösungsvorschlägen dargestellt, verglichen und bewertet werden, um die optimale Lösung zu einer Entscheidung oder Problemstellung zu finden.
Ausbildung
Der Zugang zur Tätigkeit des Mediators ist erstmals in Österreich seit dem Jahre 2004 gesetzlich geregelt[1]. Nach Abschluss der Ausbildung kann sich der Mediator dort in die Liste der BundesmediatorInnen eintragen lassen. In Deutschland gibt es öffentliche und private Bildungseinrichtungen, die Ausbildungen zum Mediator, u.a. auch spezialisiert zum Wirtschaftsmediator oder Familienmediator, anbieten. Voraussetzung für die Ausbildung ist meist ein abgeschlossenes Studium in den Bereichen Jura, Psychologie oder Sozialpädagogik/Sozialarbeit mit entsprechender praktischer Erfahrung. Es gibt aber auch Ausbildungsinstitute, die lediglich eine abgeschlossene Berufsausbildung als Voraussetzung fordern. Eine staatlich anerkannte Prüfung ist derzeit (Stand 07/06) in Deutschland nicht vorgesehen. Viele Ausbildungsstandards bei unterschiedlichen Instituten entsprechen den europäischen Richtlinien.
Die Qualifikation einer Ausbildung können Mediatoren nachweisen und bieten damit ein sicheres Qualitätsmerkmal für Hilfesuchende, wenn sie den Abschluss bzw. die Angehörigkeit bei einer der großen Organisationen nachweisen können. Die Evangelische Fachhochschule Ludwigshafen bietet einen viersemestrigen Diplomstudiengang "Diplom-Mediator/in". Auch gibt es seit 2005 zwei nationale Masterstudiengänge, die mit dem akademischen Grad eines "Master of Mediation (MM)" in Hagen und dem "Master of Arts (MA)" in Frankfurt an der Oder abschließen. Dazu die Alice-Salomon Fachhochschule Berlin (ASFH)mit der Ausbildung zum Konflikt-Mediator (ASFH), Umfang ca. 176 Stunden plus 30 Stunden Supervision. Andere Mediatoren, die eine Ausbildung absolviert haben, können Bezeichnungen wie etwa "Mediator/in FernUniversität in Hagen", "Wirtschaftmediator/in (Berufsakademie BA), Mediator BM (Bundesverband Mediation) für alle Felder der Mediation, oder Mediator/in BAFM (Bundesarbeitsgemeinschaft Familienmediation) für die Familienmediation oder Mediator BMWA (Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt) für die integrierte Mediation Mediator IM (integrierte Mediation) für die Wirtschaftsmediation oder "Mediator/in (CfM)" der Centrale für Mediation führen. Die Kriterien der Anerkennung sind höchst unterschiedlich. Die großen Fachverbände BAFM, BMWA und BM in Deutschland halten eine spezifische Mediationszusatzausbildung von 200 Std. für erforderlich und liegen damit noch unter dem österreichischen Standard. Die auf Grundlage des österreichischen Mediationsgesetzes erlassene Ausbildungsverordnung (ZivMediat-AV) vom 22.04.2004 fordert auch von Juristen und Angehörigen psychosozialer Berufsgruppen eine Ausbildung von 220 Mindesteinheiten, im Übrigen muss die Ausbildung in Österreich min. 365 Std. betragen
In Deutschland dürfen Rechtsanwälte sich aufgrund ihrer berufsrechtlichen Vorschriften nur Mediator nennen, wenn sie "durch eine geeignete Ausbildung nachweisen kann, dass er die Grundsätze des Mediationsverfahrens beherrscht", § 7a der deutschen Berufsordnung für Rechtsanwälte. Eine "geeignete Ausbildung" ist mit einem Mindeststandard verbunden, der in Ausbildungsstunden bezeichnet wird. Wo diese Zahl liegt, ist bisher nicht klar geregelt. Da die Mediationsausbildung der Deutschen Anwaltsakademie 90 Stunden umfasst, wird das als ausreichend anzusehen sein. Einige private Verbände verlangen eine längere Ausbildungsdauer. So wird beispielsweise für den Titel eines Mediators BAFM verlangt: eine Ausbildung eines von der BAFM anerkannten Ausbildungsinstitut von mindestens 200 Stunden sowie die Dokumentation von vier eigenen Fällen. Die Zeitangaben sind jedoch nur schwer vergleichbar. So werden von den 200 Stunden der BAFM-Ausbildung erhebliche Teile in reine juristische Ausbildung (Familienrecht etc.) investiert. Für Rechtsanwälte ist diese Fortbildung im Rahmen der Mediationsausbildung nur begrenzt sinnvoll, da sie -soweit im Familienrecht tätig- sich sowieso in diesem Gebiet fortbilden müssen. Inwieweit Mediatoren selbst Rechtskenntnisse haben müssen, wird unterschiedlich beurteilt, hängt aber zumindest vom Fall ab.
Der Mediator kann aus jedem Bereich des Lebens kommen, unabhängig von rechtlichen Kenntnissen. Die Entscheidung, wer tatsächlich die Ausbildung aufnehmen kann und wer nicht geeignet ist, sollte einem Gremium unterstehen und den Ausbildern. Pädagogisches Wissen und sozialwissenschaftlicher Hintergrund ist nicht vonnöten, erfahrungsgemäß (Australien, Community Justice Centers) eher hinderlich. Anwälte, die sich zu Mediatoren ausbilden lassen, legen oftmals Wert auf die Einbindung des Rechts in die Mediation (Einführung des Rechts als Schatzkammer von Ideen) - doch auch in diesem Fall sollten die Medianden nach Entwurf ihrer Vereinbarung ihre jeweiligen Parteianwälte zum Fairness-Check aufsuchen. Dies ist in den Richtlinien der BAFM festgeschrieben.
Bearbeitungsfragmente
Hinweis: Die Fragmente werden im Zuge der Überarbeitung an passenden Stellen eingefügt.
- Inzwischen ist bei bestimmten Gerichten (z. B. dem Verwaltungsgericht Berlin) ebenfalls das Mediationsverfahren eingeführt worden. - Siehe auch über differenzierte Entwicklungen im Artikel Mediation andere Länder. (Ausgelagert am 15. Februar 2007)
- Mediation in Schulen: Seit längerrer Zeit, werden Mediationen auch in Schulen angeboten! Diese Schülerrinen und Schüler werden oft von Erfahrenden Sozialpädergogen ausgebildet. Nur Schüler die die Mediation Beherrschen durfen sich selbst Konfliktlosen nennen! Dies hat den Ziel die Schulgemeinschaft zu verbessern. (Ausgelagert am 17. Februar 2007)
- Rechtsquellen: Arbeitsrecht, Vertragsrecht, BGB, HGB/Aufbau, inhaltliche und formale Kriterien einer Mediationsvereinbarung/Inhalte und Formerfordernisse, freiwillige und erzwingbare Betriebsvereinbarungen / Verhandeln vor der Einigungsstelle/Zustandekommen und Besetzung der Einigungsstelle/Gesetz zur obligatorischen Streitschlichtung/Novellierung der Zivilprozessordnung/Österreich: Bundesgesetz über Mediation in Zivilrechtssachen (BGBl. 29/2003) (Ausgelagert am 18. Feburar 2007)
Siehe auch
Gütestelle, Umweltmediation, Wirtschaftsmediation, Schulmediation, Win-Win, Schiedsgericht, Gewaltfreie Kommunikation, Integrierte Mediation, Interkulturelle Kompetenz.
Literatur
- N. Alexander/W. Gottwald/T. Trenczek: Mediation in Germany. In: N. Alexander (Hrsg.): Global Trends in Mediation. Dr Otto Schmidt Verlag, 2. Aufl. Köln 2006, S. 285 ff..
- Thomas Baumer: Handbuch Interkulturelle Kompetenz (2 Bände). Verlag Orell Füssli, Zürich, ISBN 3-280-02691-1 und ISBN 3-280-05081-2.
- Hannelore Diez: Werkstattbuch Mediation. Köln 2005, ISBN 3-935098-05-7
- Hannelore Diez, Heiner Krabbe, C. Sabine Thomsen: Familien-Mediation und Kinder. 2. Auflage. Köln 2005, ISBN 3-89817-447-6
- Jürgen Engel: Aktuelle Literaturliste [1]
- Fritjof Haft, Katharina von Schlieffen: Handbuch Mediation. München 2002
- Barbara Heimannsberg, Christoph Schmidt-Lellek´(Hg.): Interkulturelle Beratung und Mediation. Konzepte, Erfahrungen, Perspektiven. EHP, Bergisch Gladbach 2000, ISBN 3-89797-007-4.
- Martin Henssler, Ludwig Koch: Mediation in der Anwaltspraxis. 2. Auflage. 2004
- Anita v. Hertel: Professionelle Konfliktlösung. Führen mit Mediationskompetenz. Campus Verlag, Frankfurt am Main 2003, ISBN 3-593-37306-8.
- Anita v. Hertel: Grrr!! Warum wir miteinander streiten und wie wir davon profitieren können.. Campus Verlag, Frankfurt am Main 2006, ISBN 3-593-37666-0.
- Gattus Hösl: Mediation - die erfolgreiche Konfliktlösung, Grundlagen und praktische Anwendung. Kösel Verlag, München, ISBN 3-466-30592-6
- Erich Kager (Verantw. Hrsg.): Kommentierte Literaturliste zu Mediation, Verhandeln und Konflikt im Mediationswörterbuch (Online, MediaWiki)Mediationswoerterbuch
- Claude-Hélène Mayer: Trainingshandbuch Interkulturelle Mediation und Konfliktlösung. Didaktische Materialien zum Kompetenzerwerb. Waxmann, Münster 2006.
- Claude-Hélène Mayer u. Christian Martin Boness: Interkulturelle Mediation und Konfliktbearbeitung. Bausteine deutsch-afrikanischer Wirklichkeiten. Waxmann, Münster 2004.
- Leo Montada, Elisabeth Kals: Mediation. Lehrbuch für Juristen und Psychologen. Weinheim 2001.
- Harald Pühl: Mediation in Organisationen. Leutner-Verlag, Berlin 2005
- Hartmut Schäffer: Mediation. Die Grundlagen. Stephans Buchhandlung, o.O. 2004. ISBN 3-929734-21-4
- Elisabeth Töpel: Mediation in Österreich. Die Kunst der Konsensfindung. Verlag ORAC, Wien 2005.
- Trenczek, T.: Leitfaden zur Konfliktmediation; ZKM 2005, S. 193 ff.
- Trenczek, T.: Streitregelung in der Zivilgesellschaft; Zeitschrift für Rechtssoziologie, Bd. 26, Dez. 2005, S. 3 ff.
Weblinks
- Online-Wörterbuch zur Mediation (MediaWiki, offen)
- Täter-Opfer-Ausgleich Bremen
- 1. Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (PDF)
- Wissensbörse zum Thema Mediation
- Wie funktioniert Familienmediation in der Praxis?
- Glossar zur Mediation sowie weitere Informationen über Grundlagen, Anwendungsbereiche u.a. der Mediation
Verbände
- Europäisches Institut für Conflict Management e.V.
- Europäischer Berufsverband für eigenständige Mediation e.V.
- Gesellschaft für Wirtschaftsmediation und alternative Konfliktlösung
- Arbeitsgemeinschaft Mediation im Deutschen Anwaltsverein
- Bundesverband Mediation e.V. [2]
- Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt e.V.
- Deutsche Gesellschaft für Mediation (DGM)e.V.
- Konsens-Fachverband zur Förderung der Mediation in Nds.
- Förderverein Mediation im öffentlichen Bereich e.V.
- Integrierte Mediation e.V.
- BAFM - Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation eV
- Schweiz. Verband für Mediation
- Schweiz. Dachverband für Mediation
- Schweiz.Kammer für Wirtschaftsmediation
- Mediationsstelle in der Grenzregion Frankfurt (Oder) / Slubice e.V.
Online-Trainingsprogramme
Studium
- Weiterbildender Studiengang zum Master of Mediation der FernUniversität in Hagen [3]
Quellen und Fußnoten
- ↑ Bundesgesetz über Mediation in Zivilrechtssachen. Quelle: öBGBL. I v. 06.06.2003. In Kraft ab 01.05.2004. Als PDF (43KB) z.B. von www.oebm.at