Naturgesetz (Begriffsklärung)

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Ein Naturgesetz ist eine Regelmäßigkeit, die bei Erscheinungen in der Natur auftritt und durch zahlreiche Beobachtungen oder Experimente untermauert wird. Von einem Naturgesetz spricht man vor allem dann, wenn ein allgemein notwendiger, wesentlicher Zusammenhäng zwischen Ursache und Wirkung zu bestehen scheint.

Ob Naturgesetze Bestandteil der Natur sind und den Vorgängen zugrunde liegen, oder ob sie vielmehr Konstrukte zur Beschreibung von Naturvorgängen sind, ist umstritten. Nach der erstgenannten Auffassung sind die Naturgesetzte unumgängliche Regeln, nach denen sich die Natur verhält. Ziel der Naturwissenschaften ist es dann, diese Gesetze zu Erforschen. Der Wissenschaftler ist Entdecker der Naturgesetzte. Als Mittel zur Aufdeckung der Naturgesetze wird entweder das Experiment und die Beobachtung (Empirismus) oder die Vernunft und das analytische Denken (Rationalismus) bevorzugt. Nach der letztgenannten Auffassung werden die Naturgesetze von Menschen als Abstraktionen der beobachteten Naturvorgänge geschaffen. Der Wissenschaftler ist Erfinder der Naturgesetzte. Diese Auffassung liegt zum Beispiel dem Konstruktivismus zugrunde. Oft wird es auch vermieden, von Naturgesetzen zu sprechen, da die spätere Falisifikation eines für richtig gehaltenen Gesetzes nie ausgeschlossen werden kann.

Oft werden Naturgesetze mathematisch formuliert.

Beispiele für Naturgesetze

  • Licht bereitet sich geradlinig aus.
  • Licht bereitet sich mit Lichtgeschwindigkeit aus.
  • In der biologischen Evolution gibt es keine Vererbung erworbener Eigenschaften.

Kein Naturgesetz oder widerlegte Naturgesetze

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