Mediatisierung
Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Mediatisierung im Rahmen der Geschichtsschreibung. Für andere Bedeutungen siehe Mediatisierung (Begriffsklärung)
Mediatisierung ("Mittelbarmachung") bezeichnet im Zusammenhang des Heiligen Römischen Reiches die Aufhebung der immediaten Stellung (Reichsunmittelbarkeit) eines weltlichen Reichsstandes und dessen territoriales Aufgehen in einem anderen Reichsstand.
Mediatisierungen waren schon im Mittelalter üblich.
Mit dem Reichsdeputationshauptschluss (1803) setzte neben der Säkularisation geistlicher Hoheits- und Eigentumsrechte zugleich die Mediatisierung reichsunmittelbarer Stände ein. In der Bundesakte von 1815 wurde geregelt, dass die mediatisierten Fürsten als "Standesherren" einige Sonderrechte (u.a. die niedere Gerichtsbarkeit) behielten. Dies blieb so bis zur Revolution von 1848/49 und zum Teil darüber hinaus. Die mediatisierten Fürsten waren den regierenden Häusern im Rang gleichgestellt ("Ebenbürtigkeit").