Steuern

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Steuern sind Abgaben, die der Staat oder ein anderer Träger von Hoheitsgewalt unabhängig von konkreten Leistungen erhebt. Mit Steuern verschafft sich der Staat die Möglichkeit, seine gesetzlich vorgegebenen Aufgaben zu erfüllen. Für das Einziehen der Steuern sind die Finanzämter (Besitz- und Verkehrssteuern) und die Hauptzollämter (Zölle und Verbrauchsteuern) zuständig.

Man unterscheidet direkte Steuern (z.B. die Lohnsteuer als wichtigste Erhebungsform der Einkommensteuer) und indirekte Steuern (z.B. Umsatzsteuer, umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer genannt).

Bei direkten Steuern trägt derjenige die Steuerlast, von dem die Steuern direkt per Bescheid angefordert werden. Zum Beispiel die Einkommensteuer: Herr und Frau Musterpaar erhalten einen Bescheid über 10.000 EURO, den Sie brav von Ihrem sauer verdienten Geld zahlen. Oder die Körperschaftssteuer: Die Bonz GmbH erhält einen Bescheid über 10.000 EURO, den Sie aus ihren Einnahmen bestreitet. Direkte Steuern werden deshalb von den Steuerzahlern als Investitionshindernis und Untergrabung der Leistungsbereitschaft angesehen.

Bei indirekten Steuern trägt die Steuerlast nicht derjenige, der den Bescheid erhält, sondern letztlich der Endverbraucher. Beispiel Mineralölsteuer: Die Mineralöl AG erhält vom Hauptzollamt einen Bescheid über 10 Mio. EURO für 5 Mio Liter an der Tankstelle verkauftes Benzin. Den zahlt sie zwar, aber das Geld hat sie bereits in den Preis pro Liter eingerechnet. Die Steuerlast wird also an den Endverbraucher weiterberechnet. Das nennt man Umwälzung. So funktioniert es auch mit der Mehrwertsteuer. Sie wird vom Verkäufer dem Kunden entweder zusätzlich in Rechnung gestellt oder gleich in den Preis eingerechnet. Indirekte Steuern werden von den Steuerzahlern als unsozial angesehen, weil arm und reich das gleiche zahlen.

Steuern haben mehrere Funktionen, die sich teils überlappen und teils auch widersprechen können:

  • Generierung von Staatseinnahmen (sog. "Fiskalzweck")
  • Bevorteilung und Benachteilung bestimmten Verhaltens (sog. "Lenkungszweck")

Sehr gute Beispiele für Lenkungszwecke finden sich bei der Ökosteuer und der Einkommensteuer (z.B. Abschreibemöglichkeiten, progressiver Steuersatz).


Die Steuerverteilung in Deutschland zwischen Bund, Ländern und Gemeinden wird primär in der Finanzverfassung (Art. 104a ff. Grundgesetz) geregelt.

Der äußere Rahmen des Steuerrechts ist durch die Abgabenordnung (AO) gegeben.

Arten von Steuern (in Deutschland)

Anteile der einzelnen Steuern am Gesamtsteueraufkommen in der BRD

SteuerartAufkommen 2001Aufkommen 2002
Gesamtaufkommen 446,2 Mrd € 
Lohnsteuer + Einkommensteuer141,4 Mrd € 
Mehrwertsteuer 138,9 Mrd € 
Mineralölsteuer 40,7 Mrd € 
Gewerbesteuer 24,5 Mrd € 
Kapitalertragssteuer 20,9 Mrd € 
Tabaksteuer 12,1 Mrd € 
Solidaritätszuschlag11,1 Mrd € 
Grundsteuer 9,1 Mrd € 
KFZ-Steuer8,4 Mrd € 
Versicherungssteuer 7,4 Mrd € 
Grunderwerbssteuer 4,9 Mrd € 
Zinsabschlagssteuer 9,0 Mrd € 
Sonstige 18,2 Mrd € 

Frühere Arten von Steuer

siehe auch Cross-Border-Leasing, Steuerverfahrensrecht

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