Fahrgeschäfte, oder auch Fahrbetriebe, nennt man im Schausteller-Jargon Vergnügungsattraktionen in Vergnügungsparks oder auf Volksfesten. Während die in Vergnügungsparks installierten Fahrgeschäfte im Regelfall Dauereinrichtungen sind, werden die auf Volksfesten eingesetzten Fahrgeschäfte nach Ende des Festes abgebaut, zu einem anderen Volksfest transportiert und dort wieder aufgebaut. Dies muß beim Entwurf derartiger Fahrgeschäfte beachtet werden.
Fahrgeschäfte, bei denen ein fehlerhafter Aufbau zu Unfällen führen kann, werden als schnellfahrende Fahrgeschäfte bezeichnet. Sie unterliegen strenge Kontrollen durch den TÜV und müssen nach jeden Aufbau erneut vom TÜV abgenommen werden.
Von zahlreichen Fahrgeschäften gibt es vorbildgetreue Funktionsmodelle mit Lichteffekten als Bausatz passend zu Modelleisenbahnen. Solche Modelle sind ein Blickfang auf jeder Modelleisenbahnanlage.