Abnahme

Entgegennahme der Leistung durch den Gläubiger eines Kauf- oder Werkvertrages
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Der Begriff Abnahme bezeichnet im Projektmanagement den letzten Schritt in der Systemauswahl. Sie erfolgt nach erfolgreich abgeschlossenem Probebetrieb im Unternehmen. Sie geschieht von Seiten des Auftraggebers durch das Projektteam, von Seiten des Anbieters durch einen Projektleiter. Der Abnahmezeitraum wird im Vertragswerk festgelegt. Die Abnahme umfasst alle Hard- und Softwarekomponenten. Sie beruht auf dem Pflichtenheft oder dem Feinkonzept.

Nach der erfolgreichen Abnahme startet i.d.R. die Produktionsphase bzw. der Systembetrieb. Eventuelle Weiterentwicklungen laufen dann als eigenständige Projekte.

siehe auch Phasenkonzept


Der Begriff Abnahme im Bauwesen ist durch die Veringungsordnung VOB definiert.