Seefahrtbuch

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Das Seefahrtbuch ist ein Ausweis im Rang eines Reisepasses und dient der Identifikation des Inhabers. Visa und Vermerke werden hier eingetragen. Jede Person welche auf einem Schiff arbeitet muß ein Seefahrtbuch besitzen in welches jede An- und Abmusterung eingetragen wird. Es ist dabei auch ein Beleg für geleistete Sozialversicherungszeiten zusammen mit der, vom Seemannsamt beglaubigten Sozialversicherungsnummer. Seefahrtsbücher werden durchlaufend nummeriert. Das erste ausgehändigte Seefahrtsbuch erhält die Nr. 1.

Auf Seite 2 befindet sich das beglaubigte Lichtbild des Inhabers, zusammen mit der Bescheinigung des Seemannsamtes, dass das Lichtbild die dargestellte Person zeigt. Auf Seite 3 befindet sich die Pesonenbeschreibung.

Zur Musterung auf ein Schiff (Anheuern) werden folgende Daten ab Seite 12 eingetragen : Dienststellung, Schiffsname, Unterscheidungssignal des Schiffes, BRT des Schiffes, Leistung der Maschinenanlage, Reederei Name und Adresse, Heimathafen, Dienstantritt. Beglaubigt vom zuständigen Seemannsamt oder Botschaft oder Konsulat der BRD.

Zur Abmusterung von einem Schiff werden folgende Daten ab Seite 13 eingetragen : Funktion an Bord, Schiffsname, Fahrtgebiet (Große oder Mittlere Fahrt), Von wann bis wann (Daten), insgesamte Fahrtzeit in Monaten und Tagen, Urlaubsanspruch, Ort und Tag der Abmusterung, Unterschrift des Kapitäns oder eines anderen Bevollmächtigten. Die Abmusterung wird auf Seite 13 beglaubigt vom Seemannsamt.