Die langere en zwaardere vrachtautocombinatie’s (LZV) (nl. für Lange und schwere Frachtwagenkombinationen) bezeichnen ein Variation von Road Trains, die sich durch eine maximale Länge von 25,25m und maximal 60t zulässigem Zuggesamtgewicht auszeichnen. Unter der Bezeichnung LZV-proef findet derzeit eine Erprobung dieses Nutzfahrzeugtypes auf öffentlichen Straßen der Niederlande im Auftrag des Ministerie van Verkeer en Waterstaat, dem niederländischen Verkehrsministeriums statt.

Allgemeines
Die Nutzfahrzeugkombinationen, die bereits in Finnland und Schweden erlaubt sind, werden seit 2000 in den Niederlande mit dem Ziel erprobt, einen deutlichen wirtschaftlichen Vorteil aufzuzeigen, bei gleichzeitiger Entlastung der vorhandenen Infrastruktur. Je nach Route und Transportgut ist theoretisch mit einem Einsparpotential zwischen 4% und 30% zu rechnen. An der erste Versuchphase, die bis Mai 2003 dauerte, nahmen 11 niederländische Spediteure oder Verlader teil. Die zweite Versuchphase läuft in der Zeit vom 24. August 2004 bis 1. November 2006. Die maximal erlaubten 100 Firmen mit maximal 300 Fahrzeugen unterliegen speziellen Reglemtierungen und einer ständigen Kontrolle.
Nutzfahrzeugkombinationen
Im EWR-Raum (Europäischer Wirtschaftsraum) stehen insgesamt sieben Zugkombinationen für diverse Beförderungsaufgaben und Güter zur Verfügung. Bei Flüssigstofftransporte sind diese Kombinationen nicht erlaubt.
Variante A
Variante A besteht aus drei Elementen, einer Standardsattelzugkombination (Sattelzugmaschine und Auflieger (A-Trailer) mit einem angekoppelten Tandemanhänger mit starrer Deichsel. Diese variante ist in Europa bzw. in dem EWR am zweit häufigsten anzutreffen.
Variante B
Dreigliedrige Nutzfahrzeugkombination bestehen aus Sattelzugmaschine und zwei Aufliegern, auch "B-Train" (Nafta-Staaten) oder "B-Double" (Australien/Neuseeland) genannt. An einer Standardsattelzugmaschine ist ein Auflieger (B-Trailer) angehangen, an dem wiederum mit Hilfe einer Sattelkupplung ein weiterer Aufflieger (A-Trailer) angehangen ist.
Variante C
Zweiteiliger Gliederzug bestehend aus langem Zugwagen und vergleichbaren langen Anhänger.
Variante D
Ähnlich wie bei Variante C augenscheinlich bestehend aus Zugwagen und Anhänger. Der Anhänger besteht in diesem Fall aber aus einem sogenannten Dolly und einem Auflieger (A-Tailer). Diese Kombination hat z. Z. in Deutschland in sechs Bundesländern als befristeter Versuch eine Sodergenehmigung erhalten. Unter anderem stellte Fahrzeugwerk Bernard Krone zur IAA 2004 eine derartige Kombination unter der eigenen Bezeichnung "Gigaliner" vor.
Ein Dolly (Patent von Krone) ist ebenfalls ein spezial Anhänger und diese Variante hat Angelegenheiten von A, B und E als anmeldepflichtige Elemente enthalten.
Variante E
Gliederzug gebildet aus Zugwagen und zwei Tandemanhänger mit starrer Deichsel.
Variante F
Verlängerte Sattelzugmaschine mit eigener Ladefläche und Standardauflieger.
Variante G
Nutzfahrzeugkombination ähnlich der Variante C, d.h. Gliederzug bestehend aus Zugwagen und Anhänger. Anhänger ist in dieser Variante dreiachsig mit starrer Deichsel.
Versuchsregeln
Die LZV's dürfen nahezu das gesamte niederländische Straßennetz befahren. Eingeschränkt wird dies durch das Verbot zum Befahren von Gleisübergängen, welche von Schienenfahrzeugen mit mehr als 40km/h befahren werden, und Straßen mit einer maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30km/h. Darüber hinaus muss jede Route festgelegt und durch örtliche Behörden genehmigt sein. Ein Verlassen der Route ist nur nach polizeilicher Genehmigung erlaubt.
Weitere besondere Regeln innerhalb des Versuches sind z.B.:
- das absolute Überholverbot für LZV's auf allen Straßen,
- die besondere Kennzeichnung mit Längenangabe am Fahrzeugheck,
- das Fahrverbot bei schlechten Witterungsverhältnissen.
Anmerkungen
Der 100. LZV wurde im Dezember 2005 durch die Spedition Van Straalen en De Vries, eine Kombination der Variante D in Betrieb genommen. Ebenfalls eine Variante D wird von der Spedition Wim Bosman betrieben, die als Versuchsteilnehmer auch durch Deutschland fährt. Der Zug befährt das Teilstück von 10km der BAB3 zwischen Emmerich und ’s Heerenberg. Das Zuggesamtgewicht ist dabei aber auf 44 Tonnen begrenzt, die Zuglänge des Fahrzeuges, ein MAN TGA 26.413 FNLLC, beträgt nur 24,85m.