Sozialversicherung (Deutschland)
Die Sozialversicherung besteht, steuerlich gesehen, aus folgenden Versicherungen:
- die Arbeitslosenversicherung
- die Rentenversicherung
- die Krankenversicherung
- die Unfallversicherung
- die Pflegeversicherung
Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlen jeweils die Hälfte der Beiträge (Stand 2003).
Die Anfänge der Sozialversicherung gehen auf die Bismarck'sche Zeit zurück. Nach und nach kamen die weiteren Versicherungen hinzu, zuletzt die Pflegeversicherung.
Die Sozialverischerung dient, wie der Name besagt, zur Sicherung des sozialen Standes und greift ein, wenn einer der oben erwähnten Versicherungsgründe eintritt. Die Auszahlung der verschiedenen Versicherungen verteilt sich auf verschiedene Behörden und Institutionen, z.B. das Arbeitsamt oder die Krankenkasse.
Die Sozialversicherung ist Teil der Lohnnebenkosten, um die bei Tarifrunden vor allem von der Arbeitgeberseite immer wieder gestritten wird. Da sie nur von Arbeitnehmern (+ Anteil des Arbeitgebers) und, zum Teil, von Rentnern getragen wird, bedeutet dies, je mehr Arbeitslose und/oder Rentener ein Staat hat, desto eher kippt die Sozialversicherung um.
Seit dem Jahr 2002 wird ernsthaft erwogen, die Sozialversicherung auf eine Basis umzustellen und z.B. eine Bürgerversicherung einzuführen, der jeder Einwohner der Bundesrepublik Deutschland unterworfen ist.
Weitere Stichworte: Künstlersozialversicherung;