Gefahrgut ist Ware, die aufgrund ihrer Gefährlichkeit besondere Anforderungen an Lagerung und Transport stellt. Hierzu gehören radioaktive, explosive, leicht brennbare, giftige und ätzende Chemikalien.
Über die Lagerung und den Transport existieren besondere Vorschriften hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung. Beim Lastkraftwagen müssen gut sichtbar Tafeln über die Art der Gefährlichkeit (Symbole für giftig, explosiv, usw.) und einen Kennzeichnungscode, der die Chemikalie genauer bezeichnet, angebracht sein. Der Fahrer muß einen Gefahrgutschein besitzen, auch der Spediteur muß Sachkenntnisse über die korrekte Lagerung nachweisen.
Zweck der Vorschriften ist eine genaue und schnelle Information der Rettungskräfte (Feuerwehr), damit im Unglücksfall sofort die richtigen Maßnahmen getroffen werden.