Kfz-Kennzeichen (Österreich)

Überblick über Kfz-Kennzeichen in Österreich
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KFZ-Kennzeichen wurden in Österreich vergleichsweise spät, nämlich erst 1905 eingeführt. Das erste Kennzeichen wurde am 7. Januar 1906 in Wien ausgegeben. Dieses war an jedem Auto und Motorrad vorne und hinten in schwarzer Schrift auf weißem Grund anzubringen. Es durfte entweder aufgemalt oder in Form einer Tafel angebracht werden.

Siehe auch: Liste der internationalen Kraftfahrzeugkennzeichen, KFZ-Kennzeichen aus anderen Ländern.

Österreichische KFZ-Kennzeichen 1905 - 1945

Systematik

  • Die bis 1918 zur Österreichischen Reichshälfte der Österreichisch – Ungarischen Monarchie gehörenden Kronländer hatten ein eigenes Kennzeichensystem. Das Kennzeichen bestand aus einer Länder- bzw. Rayonkennung in Buchstaben, gefolgt von einer Evidenznummer, die der Registernummer im so genannten „Evidenzverzeichnis“ (in etwa dem heutigen Zulassungsregister vergleichbar) entsprach.
Beispiel: A 20, B IV-35

Länder- und Rayonkennungen

  • A Wiener Polizeirayon (= Stadt Wien)
  • B Niederösterreich mit Ausnahme des Wiener Polizeirayons
  • C Oberösterreich
  • D Salzburg
  • E Tirol
  • F Kärnten
  • H Steiermark
  • J Krain (bis 1919 durch Jugoslawien beibehalten)
  • K Küstenland (bis 1919 durch Jugoslawien beibehalten)
  • M Dalmatien (bis 1919 durch Jugoslawien beibehalten, ab 1921: Burgenland)
  • N Prager Polizeirayon (=Stadt Prag) (bis 1932 durch die Tschechoslowakei beibehalten)
  • O Böhmen mit Ausnahme des Prager Polizeirayons (bis 1932 durch die Tschechoslowakei beibehalten)
  • P Mähren (bis 1932 durch die Tschechoslowakei beibehalten)
  • R (bis 1932 durch die Tschechoslowakei beibehalten)
  • S Galizien (bis 1918, dann polnisch)
  • T Bukowina (bis 1918, dann rumänisch)
  • W Vorarlberg

Diese Kennungen blieben auch nach dem Zusammenbruch der Monarchie bestehen, sofern sie sich auf Österreich bezogen. Sie werden heute noch in Österreich für die Registrierung von Booten verwendet.

Evidenznummern

Es durften höchsten dreistellige Zahlen verwendet werden. Sobald alle Zahlenreihen innerhalb der dreistelligen Zahlen erschöpft waren, wurden dem Erkennungsbuchstaben römische Ziffern von eins ab beigefügt und die Nummerierung wieder mit 1 begonnen. Dieselben Nummern wurden jeweils für Automobile und Motorräder ausgegeben. Die Polizeidirektionen Wien und Prag geben die Nummern fortlaufend aus, die anderen Behörden erhielten von den Landesstellen bestimmte Nummernkreise zugewiesen, um auf den ersten Blick feststellen zu können, in welchem Bereich eines Kronlandes ein Fahrzeug zugelassen war.

1930 trat ein neues Kraftfahrgesetz in Kraft. Die Schilder waren nun schwarz mit weißen Buchstaben. Auch das Kennzeichensystem selbst wurde völlig neu geordnet und blieb bis 1990 – nur unterbrochen durch die Zeit des Anschlusses an Deutschland – im Wesentlichen unverändert.

Systematik

  • Das Kennzeichen bestand aus einer Länderkennung, gefolgt von einer höchstens sechsstelligen Nummer, aus der die registrierende Behörde erkennbar war.
Beispiel: A 2.170

Länderkennungen

Weiters wurden noch folgende Kennungen eingeführt:

Nummernserien der einzelnen Behörden

Burgenland

Beispiele für den Bezirk Jennersdorf: M 7.199; M 17.199; M 117.199

Niederösterreich

Beispiele für den Bezirk Amstetten: B 1.312; B 31.312; B 61.312; B 101.312; B 131.312; B 161.312

Weitere Bundesländer

Die Nummernsysteme sind ähnlich aufgebaut wie oben erläutert. Für Details siehe folgenden Link: Liste mit allen alten österreichischen Kennzeichen allen Ziffercodes

1939, nach dem Verlust der Eigenstaatlichkeit, wurden die deutschen Tafeln mit neuen Kennbuchstaben (beispielsweise W für Wien, Nd für Niederösterreich, damals Niederdonau genannt) eingeführt. (s. KFZ-Kennzeichen (Deutschland))

Österreichische KFZ-Kennzeichen 1945 – 1990

Im August 1945 wurden nur in den von der Russischen Armee besetzten gebieten (Niederösterreich, Teile des Burgenlandes, Oberösterreichs und Wiens) neue Kennzeichentafeln ausgegeben: schwarzer Grund, weiße Zahlen, links das Bundeswappen, rechts das Landeswappen. Die restlichen Gebiete behielten die Kennzeichen und Kennzeichentafeln von 1939 bei. Ab 1947 wurden wieder einheitlich Tafeln in der früheren Form (schwarzer Grund, weiße Schrift, keine Wappen) ausgegeben, allerdings mit den alten, vor 1939 gültigen Nummernserien der einzelnen Behörden. Die Kennzeichentafeln mit Wappen wurden umgetauscht. Bestimmte Nummerngruppen wurden auch speziellen Fahrzeugen (Taxis, Autobussen, Fahrzeugen von Gebietskörperschaften) zugeteilt. Dafür entfielen die Kennungen „BP“ und „OB“. Die Kennzeichentafeln für Anhänger bekamen eine roten Umrandung.

Länderkennungen ab 1947

Seit 1967 wurden auch staatlichen Institutionen eigene Kennungen zugewiesen:

Ausländische Diplomaten erhielten das Kennzeichen WD.
Ebenso erhielten Konsulen nach dem Bundesländerkennzeichen ein K.

Für besondere Zwecke wurden Kennzeichentafeln mit speziellen Farben eingeführt:

  • blau für Probefahrten
  • blau mit rotem Streifen für befristete Zulassungen (Zollkennzeichen)
  • grün für Überstellungsfahrten
  • rot für ausländische Anhänger, die mit einem österreichischen Zugfahrzeug gezogen werden sowie für Motorfahrräder. Diese Farbcodes sind noch heute in Verwendung und werden weiter unten näher erläutert.
  • 1968 wurden die vorderen Kennzeichentafeln bei Motorrädern abgeschafft.
  • Um 1975 wurde in einigen Bezirken das verfügbare Nummernkontingent voll ausgeschöpft. Daher wurde in Niederösterreich in einigen Bezirken die Erweiterung durch die Zahl 90.000 vorgenommen: N 91.312 . Weiters wurden die 100-er Stellen des Kennzeichens durch Buchstaben ersetzt: N 11.A02, N 11.C99, usw.

Diese Zahlensystematik wird noch heute bei einigen Institutionen oder Verwaltungen als Bezirkskennziffer verwendet (z.B. Rotes Kreuz Niederösterreich, Feuerwehr oder N.Ö. Gebietskrankenkasse)

Österreichische KFZ-Kennzeichen seit 1990

Im Jahre 1988 wurden neue KFZ-Kennzeichen in Österreich eingeführt, die ab 1990 ausgegeben wurden. Alte Kennzeichen bzw. Kennzeichentafeln sind weiter gültig. Bei Änderungen in der Fahrzeugzulassung wird das Kennzeichen auf ein solches nach dem neuen System geändert.

Neben optischen Änderungen (schwarze Schrift auf weißem Grund anstatt weißer Schrift auf schwarzem Grund, schmale rot-weiß-rote Streifen am oberen und unteren Rand), wurde auch das Identifikationssystem völlig neu gestaltet. Anstatt des vorangestellten Buchstabens zur Identifikation des jeweiligen Bundeslandes bzw. der Landeshauptstädte und einer ein - bis sechsstelligen Zahl (Beispiel: O-925.101 für ein oberösterreichisches KFZ-Kennzeichen), wird nun jedes Kraftfahrzeug durch ein System, welches aus einer Kennung des Bezirks bzw. der Landeshauptstadt und einem "Vormerkzeichen" (eine Kombination aus Ziffern und Buchstaben) identifiziert. Ist die Kennung die eines Bezirkes, einer Landeshauptstadt oder einer Landesregierung, so ist nach dieser Kennung das jeweilige Landeswappen als Trennung zum eigentlichen Vormerkzeichen angebracht. Bei Fahrzeugen von Behörden wie Polizei, Bundesheer, etc. ist das Landeswappen durch das Bundeswappen ersetzt. Bei Diplomatenkennzeichen entfällt das Wappen; hier ist das Trennzeichen ein Bindestrich. Eine Liste der Kennungen ist weiter unten angeführt.

Für Fahrzeuge zur Verwendung durch bestimmte, höchste Staatsfunktionäre besteht die Kennung aus dem Buchstaben "A".

Für Fahrzeuge zur Verwendung durch hohe Landesfunktionäre besteht die Kennung aus folgenden Buchstaben:

B Burgenland
K Kärnten
N Niederösterreich
O Oberösterreich
S Salzburg
ST Steiermark
T Tirol
V Vorarlberg
W Wien

Die Kennung für staatliche Institutionen wie Polizei, Heer, Zollwache, usw. wurde aus dem alten System unverändert übernommen (siehe oben).

Die Vormerkzeichen müssen zwischen vier und fünf Zeichen, in Landeshauptstädten und in Wien fünf bis sechs Zeichen enthalten. Bei zweizeiligen Kennzeichen sowie Probe- und Überstellungskennzeichen genügen immer vier oder fünf Zeichen; bei Kennzeichen für vorübergehende Zulassungen (Zollkennzeichen) sind es immer vier Zeichen. Sie müssen mit einer Ziffer beginnen und mit einem Buchstaben enden sowie mindestens eine Ziffer und ein bis drei Buchstaben enthalten. Es müssen alle Ziffern und alle Buchstaben je in geschlossen Blöcken enthalten sein; ein "mischen" von Ziffern und Buchstaben ist nicht erlaubt. Es dürfen nur Großbuchstaben verwendet werden; die Verwendung der Buchstaben Q, Ä, Ö und Ü ist nicht gestattet. Die Ziffer "0" an der ersten Stelle im Ziffernblock ist unzulässig; ebenso der Buchstabe "O" an der ersten Stelle im Buchstabenblock (außer es handelt sich um ein Kennzeichen für Funktionäre oder staatliche Institutionen).

Beispiel:

KI-42KB für ein KFZ-Kennzeichen des Bezirks Kirchdorf an der Krems
Zulässige Kombinationen sind: KI-1AAA, KI-10AA, KI-100A; KI-10ZZZ, KI-100ZZ, KI-1000Z.
Zulässige Kombinationen für Wien sind: W-10AAA, W-100AA, W-1000A; W-10ZZZZ; W-100ZZZ; W-1000ZZ, W-10000Z.

Manche Behörden (vor allem in den größeren Städten) reservieren im Rahmen dieses Systems bestimmte Buchstabenkombinationen für Fahrzeuge mit besonderer Verwendung:

BE Bestattung (W-1256BE)
EW Elektrizitätswerk (W-8322EW)
FW Feuerwehr (AM-23FW)
GE Gemeindeeigne Fahrzeuge (SW-10GE)
GT Gewerblicher Gütertransport (W-1234GT)
GW Gaswerk (W-4136GW)
KT Gewerbliche Kleintransporte (W-3614KT)
LO Städtische Linienautobusse (W-3982LO)
MA Fahrzeug eines Magistrates (G-100MA)
MW Mietwagen (P-673MW)
RD Rettungsdienst (Ambulanz) (ME-100RD)
RK Rotes Kreuz (WN-19RK)
TX Taxi (SW-45TX)
VB Fahrzeug der städtischen Verkehrsbetriebe (W-7261VB)

Sowohl Behörden- als auch Diplomatenkennzeichen bestehen nach dem Trennzeichen nur aus Ziffern.

Beispiel:

N-1 Landeshauptmann von Niederösterreich
TK-10 Konsul im Land Tirol

Mopeds (Motorfahrräder) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Microcars) haben nur hinten eine kleine rote Nummertafel mit weißer Schrift. Das Identifikationssystem ist das selbe wie bei den anderen Fahrzeugen.

Seit 1.Juli 2003 haben die Kennzeichentafeln - wie in vielen anderen EU-Staaten auch – auf der linken Seite ein blaues Feld mit einem weißen "A". Diese Kennzeichentafeln ersetzen das Internationale Unterscheidungszeichen innerhalb der EU, der Schweiz, Liechtensteins, Kroatiens und Norwegens.

Wunschkennzeichen

In Österreich sind so genannte Wunschkennzeichen möglich, bei denen der Zulassungsbesitzer beinahe jede beliebige Buchstaben- und Zahlenkombination als Vormerkzeichen beantragen kann. Die Wunschkombination kann von der Behörde aus diversen Gründen abgelehnt werden (wie die Zeichenfolge SS oder andere nationalsozialistische Abkürzungen).

Bei Wunschkennzeichen müssen die Vormerkzeichen zwischen drei und fünf Zeichen, in Landeshauptstädten und in Wien vier bis sechs Zeichen enthalten. Bei zweizeiligen Kennzeichentafeln sowie Probe- und Überstellungskennzeichen genügen immer drei, vier oder fünf Zeichen; bei Kennzeichen für vorübergehende Zulassungen (Zollkennzeichen) sind es immer vier Zeichen. Sie müssen mit einem Buchstaben beginnen und mit einer Ziffer enden sowie mindestens einen Buchstaben und eine Ziffer enthalten. Es müssen alle Ziffern und alle Buchstaben je in geschlossen Blöcken enthalten sein; ein "mischen" von Ziffern und Buchstaben ist nicht erlaubt. Es dürfen nur Großbuchstaben verwendet werden; die Verwendung der Buchstaben Q, Ä, Ö und Ü ist nicht gestattet. Die Ziffer "0" an der ersten Stelle im Ziffernblock ist unzulässig.

Beispiel:

GM-HANS1 Wunschkennzeichen aus dem Bezirk Gmunden
BL-N3555 für ein Wunschkennzeichen aus dem Bezirk Bruck an der Leitha
W-OOO1 für ein Wunschkennzeichen aus der Stadt Wien
HB-NR1 für ein Wunschkennzeichen aus dem Bezirk Hartberg

Jedes Vormerkzeichen kann für jeden Bezirk nur einmal vergeben werden, damit das einzelne Fahrzeug eindeutig identifiziert werden kann. Die Reservierung bzw. Zuweisung eines Wunschkennzeichens ist mit einer besonderen Gebühr verbunden, welche derzeit € 145.- beträgt. Diese Reservierung gilt 15 Jahre kann dann durch eine neuerliche Einzahlung verlängert werden. Die Gelder kommen einem Fonds zur Dotierung von Projekten im Bereich Verkehrssicherheit zu Gute. Eine Reservierung für ein Wunschkennzeichen ist nicht auf eine andere Person übertragbar und kann daher auch nicht verkauft oder verschenkt werden.


Liste der Bezirks- und Behördenkennungen auf österreichischen KFZ-Kennzeichen

A

A Bundespräsident, Nationalratspräsident, Bundeskanzler, Minister, Gerichtshofpräsidenten etc.
AM Amstetten

B

B Bregenz, Land Burgenland
BA Bad Aussee (Expositur der Bezirkshauptmannschaft Liezen)
BB Österreichische Bundesbahnen
BD Diplomatisches Korps im Burgenland, Bundesbusdienst
BG Bundesgendarmerie
BH Bundesheer
BK Konsul im Land Burgenland
BL Bruck an der Leitha
BM Bruck an der Mur
BN Baden
BP Bundespolizei
BR Braunau am Inn
BZ Bludenz

D

DL Deutschlandsberg
DO Dornbirn

E

E Eisenstadt (Stadt und Freistadt Rust, Bundespolizeidirektion)
EF Eferding
EU Eisenstadt-Umgebung

F

FB Feldbach
FE Feldkirchen
FF Fürstenfeld
FK Feldkirch
FR Freistadt

G

G Graz (Stadt, Bundespolizeidirektion)
GB Gröbming (Expositur der Bezirkshauptmannschaft Liezen)
GD Gmünd, Diplomatisches Korps in der Steiermark (Anmerkung: um in der Systematik zu bleiben, werden allen Diplomaten in der Steiermark Kennzeichen mit dieser Kennung zugeweisen)
GF Gänserndorf
GK Konsul in der Steiermark (Anmerkung: um in der Systematik zu bleiben, werden allen Konsulen in der Steiermark Kennzeichen mit dieser Kennung zugeweisen)
GM Gmunden
GR Grieskirchen
GS Güssing
GU Graz-Umgebung

H

HA Hallein
HB Hartberg
HE Hermagor
HL Hollabrunn
HO Horn

I

I Innsbruck (Stadt, Bundespolizeidirektion)
IL Innsbruck-Land
IM Imst

J

JE Jennersdorf
JO St. Johann im Pongau
JU Judenburg
JW Justizwache

K

K Klagenfurt (Stadt, Bundespolizeidirektion), Land Kärnten
KD Diplomatisches Korps in Kärnten
KB Kitzbühel
KF Knittelfeld
KI Kirchdorf an der Krems
KK Konsul im Land Kärnten
KL Klagenfurt-Land
KO Korneuburg
KR Krems-Land
KS Krems an der Donau (Stadt, Magistrat)
KU Bezirk Kufstein

L

L Linz (Stadt, Bundespolizeidirektion)
LA Landeck
LB Leibnitz
LE Leoben (Stadt, Bundespolizeidirektion)
LF Lilienfeld
LI Liezen
LL Linz-Land
LN Bezirk Leoben
LZ Lienz

M

MA Mattersburg
MD Mödling
ME Melk
MI Mistelbach
MU Murau
MZ Mürzzuschlag

N

N Land Niederösterreich
ND Neusiedl am See
NK Neunkirchen, Konsul in Niederösterreich

O

O Land Oberösterreich
OD Diplomatisches Korps in Oberösterreich
OK Konsul in Oberösterreich
OP Oberpullendorf
OW Oberwart

P

P St. Pölten (Stadt, Bundespolizeidirektion)
PE Perg
PL St. Pölten-Land
PT Post- und Telegrafenverwaltung

R

RA Radkersburg
RE Reutte
RI Ried im Innkreis
RO Rohrbach

S

S Salzburg (Stadt, Bundespolizeidirektion), Land Salzburg
SB Scheibbs
SD Schärding, Diplomatisches Korps in Salzburg
SE Steyr-Land, Steyr-Enns
SK Konsul im Land Salzburg
SL Salzburg-Umgebung
SP Spittal an der Drau
SR Steyr (Stadt, Bundespolizeidirektion)
ST Land Steiermark
SV St. Veit an der Glan
SW Schwechat (Stadt, Bundespolizeidirektion)
SZ Schwaz

T

T Land Tirol
TA Tamsweg
TD Diplomatisches Korps in Tirol
TK Konsul im Land Tirol
TU Tulln

U

UU Urfahr-Umgebung

V

V Land Vorarlberg
VB Vöcklabruck
VD Diplomatisches Korps in Vorarlberg
VI Villach (Stadt, Bundespolizeidirektion)
VK Völkermarkt, Konsul im Land Vorarlberg
VL Villach-Land
VO Voitsberg

W

W Wien (Stadt Bundespolizeidirektion), Land Wien
WB Wiener Neustadt-Land
WD Diplomatisches Korps in Wien
WE Wels (Stadt, Bundespolizeidirektion)
WK Konsularkorps im Land Wien
WL Wels-Land
WN Wiener Neustadt (Stadt, Bundespolizeidirektion)
WO Wolfsberg
WT Waidhofen an der Thaya
WU Wien-Umgebung
WY Waidhofen an der Ybbs (Stadt, Magistrat)
WZ Weiz

Z

ZE Zell am See
ZT Zwettl
ZW Zollwache

Andersfarbige Kennzeichentafeln

Zusätzlich zu den Standardkennzeichen gibt es noch andersfarbige Kennzeichentafeln, wobei die Schriftfarbe immer weiß ist:

  • blau für Probefahrten
Solche Kennzeichen werden vor allem von Werkstätten verwendet um Probefahrten mit Kundenfahrzeugen bzw. nicht zugelassenen Fahrzeugen durchführen zu können. Dazu braucht die Werkstätte eine generelle Bewilligung sowie Versicherung. Diese Kennzeichen sind nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden.
  • blau mit rotem Streifen für befristete Zulassungen (Zollkennzeichen)
Rechts neben dem eigentlichen Kennzeichen auf blauem Grund befindet sich ein roter Streifen, auf dem der Ablauf der Zulassung ersichtlich ist (z.B. 12/04).
  • grün für Überstellungsfahrten
Diese sind für höchstens drei Wochen gültig (mit einer weißen Vignette, die das Ablaufdatum trägt, auf der Kennzeichentafel sichtbar gemacht). Überstellungskennzeichen dienen dazu, nicht zugelassene Fahrzeuge an einen anderen Ort (auch in das Ausland) zu überstellen bzw. als temporärer Ersatz bei Verlust der "normalen" Kennzeichentafel.
  • rot
Werden Anhänger mit einem inländischen Zugfahrzeug gezogen, dann ist diese Kennzeichentafel über der ausländischen des Anhängers anzubringen. Das Kennzeichen auf dieser roten Tafel ist dasselbe wie des Zugfahrzeuges. Auch Motorfahrräder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge haben rote Kennzeichentafeln.

Fälschlicherweise wird oft angenommen, dass man Kraftfahrzeuge ohne Kennzeichentafel auf öffentlichen Flächen abstellen darf. Dies ist aber nur mit Ausnahmegenehmigung, die man vor allem in Städten kaum bekommt, erlaubt.

Zusätzlich zum Kennzeichen müssen die Kraftfahrzeuge das Pickerl als Prüfplakette aufgeklebt haben, welches den Zeitpunkt der nächsten technischen Überprüfung ausweist (entspricht der deutschen TÜV-Plakette).