KFZ-Kennzeichen wurden in Österreich vergleichsweise spät, nämlich erst 1905 eingeführt. Das erste Kennzeichen wurde am 7. Januar 1906 in Wien ausgegeben. Dieses war an jedem Auto und Motorrad vorne und hinten in schwarzer Schrift auf weißem Grund anzubringen. Es durfte entweder aufgemalt oder in Form einer Tafel angebracht werden.
Siehe auch: Liste der internationalen Kraftfahrzeugkennzeichen, KFZ-Kennzeichen aus anderen Ländern.
Österreichische KFZ-Kennzeichen 1905 - 1945
Systematik
- Die bis 1918 zur Österreichischen Reichshälfte der Österreichisch – Ungarischen Monarchie gehörenden Kronländer hatten ein eigenes Kennzeichensystem. Das Kennzeichen bestand aus einer Länder- bzw. Rayonkennung in Buchstaben, gefolgt von einer Evidenznummer, die der Registernummer im so genannten „Evidenzverzeichnis“ (in etwa dem heutigen Zulassungsregister vergleichbar) entsprach.
- Beispiel: A 20, B IV-35
Länder- und Rayonkennungen
- A Wiener Polizeirayon (= Stadt Wien)
- B Niederösterreich mit Ausnahme des Wiener Polizeirayons
- C Oberösterreich
- D Salzburg
- E Tirol
- F Kärnten
- H Steiermark
- J Krain (bis 1919 durch Jugoslawien beibehalten)
- K Küstenland (bis 1919 durch Jugoslawien beibehalten)
- M Dalmatien (bis 1919 durch Jugoslawien beibehalten, ab 1921: Burgenland)
- N Prager Polizeirayon (=Stadt Prag) (bis 1932 durch die Tschechoslowakei beibehalten)
- O Böhmen mit Ausnahme des Prager Polizeirayons (bis 1932 durch die Tschechoslowakei beibehalten)
- P Mähren (bis 1932 durch die Tschechoslowakei beibehalten)
- R (bis 1932 durch die Tschechoslowakei beibehalten)
- S Galizien (bis 1918, dann polnisch)
- T Bukowina (bis 1918, dann rumänisch)
- W Vorarlberg
Diese Kennungen blieben auch nach dem Zusammenbruch der Monarchie bestehen, sofern sie sich auf Österreich bezogen. Sie werden heute noch in Österreich für die Registrierung von Booten verwendet.
Evidenznummern
Es durften höchsten dreistellige Zahlen verwendet werden. Sobald alle Zahlenreihen innerhalb der dreistelligen Zahlen erschöpft waren, wurden dem Erkennungsbuchstaben römische Ziffern von eins ab beigefügt und die Nummerierung wieder mit 1 begonnen. Dieselben Nummern wurden jeweils für Automobile und Motorräder ausgegeben. Die Polizeidirektionen Wien und Prag geben die Nummern fortlaufend aus, die anderen Behörden erhielten von den Landesstellen bestimmte Nummernkreise zugewiesen, um auf den ersten Blick feststellen zu können, in welchem Bereich eines Kronlandes ein Fahrzeug zugelassen war.
1930 trat ein neues Kraftfahrgesetz in Kraft. Die Schilder waren nun schwarz mit weißen Buchstaben. Auch das Kennzeichensystem selbst wurde völlig neu geordnet und blieb bis 1990 – nur unterbrochen durch die Zeit des Anschlusses an Deutschland – im Wesentlichen unverändert.
Systematik
- Das Kennzeichen bestand aus einer Länderkennung, gefolgt von einer höchstens sechsstelligen Nummer, aus der die registrierende Behörde erkennbar war.
- Beispiel: A 2.170
Länderkennungen
- A Wien
- B Niederösterreich
- C Oberösterreich
- D Salzburg
- E Tirol
- F Kärnten
- H Steiermark
- K Graz
- L Linz
- M Burgenland
- V Wien (wurde 1938 zugeteilt, aber durch den Anschluss nicht mehr ausgegeben)
- W Vorarlberg
Weiters wurden noch folgende Kennungen eingeführt:
- BP Post (ab 1937)
- OB Bundesbahn
Nummernserien der einzelnen Behörden
Burgenland
- Eisenstadt (Stadt und Freistadt Rust, Bundespolizeidirektion)
- 1 - 999
- 8.000 – 8.999
- Eisenstadt-Umgebung
- 1.000 – 1.999
- Neusiedl am See
- 2.000 – 2.999
- Mattersburg
- 3.000 – 3.999
- Oberpullendorf
- 4.000 – 4.999
- Oberwart
- 5.000 – 5.999
- Güssing
- 6.000 – 6.999
- Jennersdorf
- 7.000 – 7.999
- Diese Serien wurden durch zuzählen von 10.000 bzw. 100.000 erweitert.
- Beispiele für den Bezirk Jennersdorf: M 7.199; M 17.199; M 117.199
Niederösterreich
- 1.000 – 1.999 Amstetten
- 2.000 – 2.999 Baden
- 3.000 – 3.999 Bruck an der Leitha
- 4.000 – 4.999 Gänserndorf
- 5.000 – 5.999 Gmünd
- 6.000 – 6.999 Wien-Umgebung
- 7.000 – 7.999 Hollabrunn
- 8.000 – 8.999 Horn
- 9.000 – 9.999 Korneuburg
- 10.000 – 10.999 Krems
- 11.000 – 11.999 Lilienfeld
- 12.000 – 12.999 Melk
- 13.000 – 13.999 Mistelbach
- 14.000 – 14.999 Mödling
- 15.000 – 15.999 Neunkirchen
- (16.000 – 16.999 Nicht vergeben!)
- 17.000 – 17.999 Bezirk Sankt Pölten
- 18.000 – 18.999 Scheibbs
- 19.000 – 19.999 Tulln sowie Fahrzeuge des Landes Niederösterreich
- 20.000 – 20.999 Waidhofen an der Thaya
- 21.000 – 21.999 Wiener Neustadt-Land
- 22.000 – 22.999 Zwettl
- 23.000 – 23.999 St. Pölten Stadt, Bundespolizeidirektion
- 24.000 – 24.999 Wiener Neustadt Stadt, Bundespolizeidirektion
- 25.000 – 25.999 Krems an der Donau Stadt, Magistrat
- 26.000 – 26.999 Waidhofen an der Ybbs Stadt, Magistrat
- 27.000 – 27.999 Schwechat Stadt, Bundespolizeidirektion
- (28.000 – 28.999 Mödling Stadt (wurde aber ab den 60-er Jahren nicht mehr ausgegeben))
- Diese Serien wurden durch zuzählen von 30.000, 60.000 bzw. 100.000 erweitert.
- Beispiele für den Bezirk Amstetten: B 1.312; B 31.312; B 61.312; B 101.312; B 131.312; B 161.312
Weitere Bundesländer
Die Nummernsysteme sind ähnlich aufgebaut wie oben erläutert. Für Details siehe folgenden Link: Liste mit allen alten österreichischen Kennzeichen allen Ziffercodes
1939, nach dem Verlust der Eigenstaatlichkeit, wurden die deutschen Tafeln mit neuen Kennbuchstaben (beispielsweise W für Wien, Nd für Niederösterreich, damals Niederdonau genannt) eingeführt. (s. KFZ-Kennzeichen (Deutschland))
Österreichische KFZ-Kennzeichen 1945 – 1990
Im August 1945 wurden nur in den von der Russischen Armee besetzten gebieten (Niederösterreich, Teile des Burgenlandes, Oberösterreichs und Wiens) neue Kennzeichentafeln ausgegeben: schwarzer Grund, weiße Zahlen, links das Bundeswappen, rechts das Landeswappen. Die restlichen Gebiete behielten die Kennzeichen und Kennzeichentafeln von 1939 bei. Ab 1947 wurden wieder einheitlich Tafeln in der früheren Form (schwarzer Grund, weiße Schrift, keine Wappen) ausgegeben, allerdings mit den alten, vor 1939 gültigen Nummernserien der einzelnen Behörden. Die Kennzeichentafeln mit Wappen wurden umgetauscht. Bestimmte Nummerngruppen wurden auch speziellen Fahrzeugen (Taxis, Autobussen, Fahrzeugen von Gebietskörperschaften) zugeteilt. Dafür entfielen die Kennungen „BP“ und „OB“. Die Kennzeichentafeln für Anhänger bekamen eine roten Umrandung.
Länderkennungen ab 1947
- B Burgenland
- G Graz
- K Kärnten
- L Linz
- N Niederösterreich
- O Oberösterreich
- S Salzburg
- St Steiermark
- T Tirol
- V Vorarlberg
- W Wien
Seit 1967 wurden auch staatlichen Institutionen eigene Kennungen zugewiesen:
- BB Österreichische Bundesbahnen
- BG Bundesgendarmerie
- BH Bundesheer
- BP Bundespolizei
- PT Post- und Telegrafenverwaltung
- ZW Zollwache
- JW Justizwache (seit 1977)
Ausländische Diplomaten erhielten das Kennzeichen WD.
Ebenso erhielten Konsulen nach dem Bundesländerkennzeichen ein K.
Für besondere Zwecke wurden Kennzeichentafeln mit speziellen Farben eingeführt:
- blau für Probefahrten
- blau mit rotem Streifen für befristete Zulassungen (Zollkennzeichen)
- grün für Überstellungsfahrten
- rot für ausländische Anhänger, die mit einem österreichischen Zugfahrzeug gezogen werden sowie für Motorfahrräder. Diese Farbcodes sind noch heute in Verwendung und werden weiter unten näher erläutert.
- 1968 wurden die vorderen Kennzeichentafeln bei Motorrädern abgeschafft.
- Um 1975 wurde in einigen Bezirken das verfügbare Nummernkontingent voll ausgeschöpft. Daher wurde in Niederösterreich in einigen Bezirken die Erweiterung durch die Zahl 90.000 vorgenommen: N 91.312 . Weiters wurden die 100-er Stellen des Kennzeichens durch Buchstaben ersetzt: N 11.A02, N 11.C99, usw.
Diese Zahlensystematik wird noch heute bei einigen Institutionen oder Verwaltungen als Bezirkskennziffer verwendet (z.B. Rotes Kreuz Niederösterreich, Feuerwehr oder N.Ö. Gebietskrankenkasse)
Österreichische KFZ-Kennzeichen seit 1990
Im Jahre 1988 wurden neue KFZ-Kennzeichen in Österreich eingeführt, die ab 1990 ausgegeben wurden. Alte Kennzeichen bzw. Kennzeichentafeln sind weiter gültig. Bei Änderungen in der Fahrzeugzulassung wird das Kennzeichen auf ein solches nach dem neuen System geändert.
Neben optischen Änderungen (schwarze Schrift auf weißem Grund anstatt weißer Schrift auf schwarzem Grund, schmale rot-weiß-rote Streifen am oberen und unteren Rand), wurde auch das Identifikationssystem völlig neu gestaltet. Anstatt des vorangestellten Buchstabens zur Identifikation des jeweiligen Bundeslandes bzw. der Landeshauptstädte und einer ein - bis sechsstelligen Zahl (Beispiel: O-925.101 für ein oberösterreichisches KFZ-Kennzeichen), wird nun jedes Kraftfahrzeug durch ein System, welches aus einer Kennung des Bezirks bzw. der Landeshauptstadt und einem "Vormerkzeichen" (eine Kombination aus Ziffern und Buchstaben) identifiziert. Ist die Kennung die eines Bezirkes, einer Landeshauptstadt oder einer Landesregierung, so ist nach dieser Kennung das jeweilige Landeswappen als Trennung zum eigentlichen Vormerkzeichen angebracht. Bei Fahrzeugen von Behörden wie Polizei, Bundesheer, etc. ist das Landeswappen durch das Bundeswappen ersetzt. Bei Diplomatenkennzeichen entfällt das Wappen; hier ist das Trennzeichen ein Bindestrich. Eine Liste der Kennungen ist weiter unten angeführt.
Für Fahrzeuge zur Verwendung durch bestimmte, höchste Staatsfunktionäre besteht die Kennung aus dem Buchstaben "A".
Für Fahrzeuge zur Verwendung durch hohe Landesfunktionäre besteht die Kennung aus folgenden Buchstaben:
- B Burgenland
- K Kärnten
- N Niederösterreich
- O Oberösterreich
- S Salzburg
- ST Steiermark
- T Tirol
- V Vorarlberg
- W Wien
Die Kennung für staatliche Institutionen wie Polizei, Heer, Zollwache, usw. wurde aus dem alten System unverändert übernommen (siehe oben).
Die Vormerkzeichen müssen zwischen vier und fünf Zeichen, in Landeshauptstädten und in Wien fünf bis sechs Zeichen enthalten. Bei zweizeiligen Kennzeichen sowie Probe- und Überstellungskennzeichen genügen immer vier oder fünf Zeichen; bei Kennzeichen für vorübergehende Zulassungen (Zollkennzeichen) sind es immer vier Zeichen. Sie müssen mit einer Ziffer beginnen und mit einem Buchstaben enden sowie mindestens eine Ziffer und ein bis drei Buchstaben enthalten. Es müssen alle Ziffern und alle Buchstaben je in geschlossen Blöcken enthalten sein; ein "mischen" von Ziffern und Buchstaben ist nicht erlaubt. Es dürfen nur Großbuchstaben verwendet werden; die Verwendung der Buchstaben Q, Ä, Ö und Ü ist nicht gestattet. Die Ziffer "0" an der ersten Stelle im Ziffernblock ist unzulässig; ebenso der Buchstabe "O" an der ersten Stelle im Buchstabenblock (außer es handelt sich um ein Kennzeichen für Funktionäre oder staatliche Institutionen).
Beispiel:
- KI-42KB für ein KFZ-Kennzeichen des Bezirks Kirchdorf an der Krems
- Zulässige Kombinationen sind: KI-1AAA, KI-10AA, KI-100A; KI-10ZZZ, KI-100ZZ, KI-1000Z.
- Zulässige Kombinationen für Wien sind: W-10AAA, W-100AA, W-1000A; W-10ZZZZ; W-100ZZZ; W-1000ZZ, W-10000Z.
Manche Behörden (vor allem in den größeren Städten) reservieren im Rahmen dieses Systems bestimmte Buchstabenkombinationen für Fahrzeuge mit besonderer Verwendung:
- BE Bestattung (W-1256BE)
- EW Elektrizitätswerk (W-8322EW)
- FW Feuerwehr (AM-23FW)
- GE Gemeindeeigne Fahrzeuge (SW-10GE)
- GT Gewerblicher Gütertransport (W-1234GT)
- GW Gaswerk (W-4136GW)
- KT Gewerbliche Kleintransporte (W-3614KT)
- LO Städtische Linienautobusse (W-3982LO)
- MA Fahrzeug eines Magistrates (G-100MA)
- MW Mietwagen (P-673MW)
- RD Rettungsdienst (Ambulanz) (ME-100RD)
- RK Rotes Kreuz (WN-19RK)
- TX Taxi (SW-45TX)
- VB Fahrzeug der städtischen Verkehrsbetriebe (W-7261VB)
Sowohl Behörden- als auch Diplomatenkennzeichen bestehen nach dem Trennzeichen nur aus Ziffern.
Beispiel:
- N-1 Landeshauptmann von Niederösterreich
- TK-10 Konsul im Land Tirol
Mopeds (Motorfahrräder) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Microcars) haben nur hinten eine kleine rote Nummertafel mit weißer Schrift. Das Identifikationssystem ist das selbe wie bei den anderen Fahrzeugen.
Seit 1.Juli 2003 haben die Kennzeichentafeln - wie in vielen anderen EU-Staaten auch – auf der linken Seite ein blaues Feld mit einem weißen "A". Diese Kennzeichentafeln ersetzen das Internationale Unterscheidungszeichen innerhalb der EU, der Schweiz, Liechtensteins, Kroatiens und Norwegens.
Wunschkennzeichen
In Österreich sind so genannte Wunschkennzeichen möglich, bei denen der Zulassungsbesitzer beinahe jede beliebige Buchstaben- und Zahlenkombination als Vormerkzeichen beantragen kann. Die Wunschkombination kann von der Behörde aus diversen Gründen abgelehnt werden (wie die Zeichenfolge SS oder andere nationalsozialistische Abkürzungen).
Bei Wunschkennzeichen müssen die Vormerkzeichen zwischen drei und fünf Zeichen, in Landeshauptstädten und in Wien vier bis sechs Zeichen enthalten. Bei zweizeiligen Kennzeichentafeln sowie Probe- und Überstellungskennzeichen genügen immer drei, vier oder fünf Zeichen; bei Kennzeichen für vorübergehende Zulassungen (Zollkennzeichen) sind es immer vier Zeichen. Sie müssen mit einem Buchstaben beginnen und mit einer Ziffer enden sowie mindestens einen Buchstaben und eine Ziffer enthalten. Es müssen alle Ziffern und alle Buchstaben je in geschlossen Blöcken enthalten sein; ein "mischen" von Ziffern und Buchstaben ist nicht erlaubt. Es dürfen nur Großbuchstaben verwendet werden; die Verwendung der Buchstaben Q, Ä, Ö und Ü ist nicht gestattet. Die Ziffer "0" an der ersten Stelle im Ziffernblock ist unzulässig.
Beispiel:
- GM-HANS1 Wunschkennzeichen aus dem Bezirk Gmunden
- BL-N3555 für ein Wunschkennzeichen aus dem Bezirk Bruck an der Leitha
- W-OOO1 für ein Wunschkennzeichen aus der Stadt Wien
- HB-NR1 für ein Wunschkennzeichen aus dem Bezirk Hartberg
Jedes Vormerkzeichen kann für jeden Bezirk nur einmal vergeben werden, damit das einzelne Fahrzeug eindeutig identifiziert werden kann. Die Reservierung bzw. Zuweisung eines Wunschkennzeichens ist mit einer besonderen Gebühr verbunden, welche derzeit € 145.- beträgt. Diese Reservierung gilt 15 Jahre kann dann durch eine neuerliche Einzahlung verlängert werden. Die Gelder kommen einem Fonds zur Dotierung von Projekten im Bereich Verkehrssicherheit zu Gute. Eine Reservierung für ein Wunschkennzeichen ist nicht auf eine andere Person übertragbar und kann daher auch nicht verkauft oder verschenkt werden.
Liste der Bezirks- und Behördenkennungen auf österreichischen KFZ-Kennzeichen
A |
B
|
D
|
E
|
F
|
G
|
H
|
I
|
J
|
K
|
L
|
M
|
N
|
O
|
P
|
R
|
S
|
T |
U |
V
|
W
|
Z
|
Andersfarbige Kennzeichentafeln
Zusätzlich zu den Standardkennzeichen gibt es noch andersfarbige Kennzeichentafeln, wobei die Schriftfarbe immer weiß ist:
- blau für Probefahrten
- Solche Kennzeichen werden vor allem von Werkstätten verwendet um Probefahrten mit Kundenfahrzeugen bzw. nicht zugelassenen Fahrzeugen durchführen zu können. Dazu braucht die Werkstätte eine generelle Bewilligung sowie Versicherung. Diese Kennzeichen sind nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden.
- blau mit rotem Streifen für befristete Zulassungen (Zollkennzeichen)
- Rechts neben dem eigentlichen Kennzeichen auf blauem Grund befindet sich ein roter Streifen, auf dem der Ablauf der Zulassung ersichtlich ist (z.B. 12/04).
- grün für Überstellungsfahrten
- Diese sind für höchstens drei Wochen gültig (mit einer weißen Vignette, die das Ablaufdatum trägt, auf der Kennzeichentafel sichtbar gemacht). Überstellungskennzeichen dienen dazu, nicht zugelassene Fahrzeuge an einen anderen Ort (auch in das Ausland) zu überstellen bzw. als temporärer Ersatz bei Verlust der "normalen" Kennzeichentafel.
- rot
- Werden Anhänger mit einem inländischen Zugfahrzeug gezogen, dann ist diese Kennzeichentafel über der ausländischen des Anhängers anzubringen. Das Kennzeichen auf dieser roten Tafel ist dasselbe wie des Zugfahrzeuges. Auch Motorfahrräder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge haben rote Kennzeichentafeln.
Fälschlicherweise wird oft angenommen, dass man Kraftfahrzeuge ohne Kennzeichentafel auf öffentlichen Flächen abstellen darf. Dies ist aber nur mit Ausnahmegenehmigung, die man vor allem in Städten kaum bekommt, erlaubt.
Zusätzlich zum Kennzeichen müssen die Kraftfahrzeuge das Pickerl als Prüfplakette aufgeklebt haben, welches den Zeitpunkt der nächsten technischen Überprüfung ausweist (entspricht der deutschen TÜV-Plakette).