Adelstitel

Angabe des Rangs eines Adligen in der gesellschaftlichen Hierarchie
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Der Adelstitel gibt den Rang eines Adligen in der gesellschaftlichen Hierarchie an. Im Wesentlichen gibt es die folgenden Titel (in absteigender Folge):

Weltliche Herrschaftsränge

  1. Kaiser
  2. König
  3. Herzog
  4. Fürst
  5. Landgraf
  6. Markgraf
  7. Pfalzgraf
  8. Brunchgraf/Baron
  9. Freiherr
  10. Ritter/ Edler
  11. untitulierte Adlige (ohne Namenszusatz, nur mit: von, zu, von und zu etc.)

Geistlich-weltliche Ränge

  1. Fürst-Bischof
  2. Fürst-Probst

Der Kurfürst existierte nur auf dem Gebiet des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und steht außerhalb der Liste, da diesem Stand Mitglieder unterschiedlicher Adelsränge angehören konnten.

In Österreich dürfen Adelsbezeichnungen seit 1918 nicht mehr geführt werden. Im Deutschen Reich gibt es offiziell seit Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung vom 1919 keine Adelstitel mehr. Diese wurden jedoch Bestandteil des Familiennamens.

Siehe auch: Liste der Herrscherlisten, Monarchie