Jedermannsrecht

nicht kodifiziertes traditionelles Recht
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Das Allemansrätten, das so genannte Jedermannsrecht, beruht auf alten Sitten und Gebräuchen und regelt das Verhalten von Besuchern und Wanderen in der Wildnis. Es gilt in ganz Skandinavien, sofern es nicht, wie in manchen Nationalparks, ausdrücklich eingeschränkt ist. Besuchern und Wanderen gibt dieses Recht die Möglichkeit das Land weitgehend ohne Einschränkungen zu durchqueren, zu übernachten und auch die Schätze der Natur zu nutzen. Die den Skandinaviern eigene Rücksichtnahme macht es allerdings selbstverständlich, dass zu Privatgrundstücken ein gebührender Abstand gehalten wird, niemand gestört, und kein Schaden angerichtet wird. Insbesondere sollten sich Camper einen Platz aussuchen, an dem sie nicht andere Menschen in ihrer Privatsphäre stören.

Erlaubt ist nach dem Jedermannsrecht:

  • Durchwandern der Gegend
  • Zelten für eine Nacht an einem Ort
  • Sammeln von Totholz zum Feuermachen
  • Feuer zu machen (außer bei extremer Trockenheit)
  • Blumen pflücken, Beeren und Pilze sammeln (solange diese nicht unter Naturschutz stehen)

Verboten ist dagenen:

  • Bäume fällen oder Zweige abbrechen
  • Vogelgelege zerstören
  • Angeln ohne Angelschein

Naturschutz