Derogation

bindegewebe
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 8. Februar 2007 um 13:39 Uhr durch 129.194.8.73 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Den Vorgang, mit dem die Rechtssetzungsautorität das Ende der Geltung und/oder Verbindlichkeit einer Rechtsvorschrift anordnet, nennt man Derogation. Ebenso wie bei der Novellierung gilt auch hier, dass die Rechtsetzungsautorität nur mittels Rechtsvorschriften über Geltung und Verbindlichkeit von Rechtsvorschriften disponieren kann. Folgende Varianten sind zu unterscheiden:

Formelle Derogation
Eine Rechtsvorschrift kann die Anordnung enthalten, dass eine bestimmte, namentlich genannte Rechtsvorschrift „außer Kraft“ treten soll
Materielle Derogation
Eine Rechtsvorschrift kann bestimmte Tatbestände regeln ohne die ausdrückliche Anordnung zu treffen, dass eine ältere, mit der neuen Regelung unvereinbare Rechtsvorschrift außer Kraft treten soll - Damit ist der Rechtsanwender aufgerufen im Wege der Interpretation zu ermitteln, was aufgehoben wurde und was in Geltung geblieben ist.


"Lex posterior derogat priori." (Alain Eicher ;) )