Christian Klar

deutscher Terrorist, ehemaliges Mitglied der RAF
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Christian Klar (* 20. Mai 1952 in Freiburg im Breisgau) war Mitglied der Rote Armee Fraktion (RAF). Er ist wegen gemeinschaftlich verübten, mehrfachen Mordes rechtskräftig verurteilt und ist seit 1982 in Bruchsal inhaftiert.

Seine Mutter war Gymnasiallehrerin, sein Vater Vizepräsident des Oberschulamtes Karlsruhe. Er besuchte das Hans-Thoma-Gymnasium in Lörrach und das Eichendorff-Gymnasium in Ettlingen, wo er 1972 sein Abitur ablegte. Im Anschluss studierte er Geschichte und Philosophie in Heidelberg. Er war für kurze Zeit Mitglied der FDP.

1973 zog er zusammen mit Adelheid Schulz und Günter Sonnenberg in eine Wohngemeinschaft nach Karlsruhe. Später zog auch Knut Folkerts dort ein. Am 30. Oktober 1974 beteiligte er sich an der Besetzung des Hamburger Büros von Amnesty International und wurde 1976 Mitglied der RAF.

Zu seinen Opfern zählen unter anderem der ehemalige Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer, der damalige Generalbundesanwalt Siegfried Buback und der damalige Vorstandssprecher der Dresdner Bank AG Jürgen Ponto, die im sogenannten "deutschen Herbst" 1977 von der RAF getötet wurden. Dabei ist bis heute nicht zweifelsfrei geklärt, welcher der RAF-Terroristen genau welche Schüsse abgegeben hat.

Am 16. November 1982 wurde er bei Friedrichsruh im Sachsenwald bei Hamburg verhaftet, wo sich ein Waffendepot („Daphne“) der RAF befand. Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte ihn am 2. April 1985 im selben Prozess wie Brigitte Mohnhaupt wegen aller Taten der RAF seit 1977 u. a. wegen gemeinschaftlichen Mordes an Siegfried Buback, Jürgen Ponto und Hanns-Martin Schleyer zu fünfmal lebenslanger Freiheitsstrafe und einer zeitigen Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Dabei wurde die "besondere Schwere der Schuld" festgestellt, die eine vorzeitige Haftentlassung verhindert. 1992 wurde er in einem zusätzlichen Prozess zu einem weiteren mal lebenslänglich verurteilt.

Im Jahr 1997 entschied das OLG Stuttgart, dass die Mindestverbüßungsdauer 26 Jahre beträgt; eine Strafaussetzung und damit eine Haftentlassung sind also frühestens ab 3. Januar 2009 möglich.

Kontroverse um die Haftentlassung

Im Frühjahr 2005 wurde ihm vom Intendanten Claus Peymann als sogenannte Resozialisierungsmaßnahme ein Ausbildungsplatz zum Bühnentechniker am Berliner Ensemble angeboten. Bedingung hierfür wäre aber eine Verlegung nach Berlin und der Status eines Freigängers. Ein Justizsprecher in Stuttgart erklärte jedoch zum Haftprüfungstermin, dass eine Entscheidung über den Freigang nicht vor 2007 in Frage komme und sich somit eine Verlegung in den offenen Vollzug nach Berlin erübrige.

Der im Frühjahr 2004 verstorbene Journalist und Diplomat Günter Gaus hatte Christian Klar, nachdem er ihn im Dezember 2001 für das Fernsehen interviewt hatte, ermutigt ein Gnadengesuch zu stellen.

Über den Ausgang des Entlassungsgesuches hat Bundespräsident Horst Köhler zu entscheiden. Ende Januar 2007 entwickelte sich darüber eine lebhafte Debatte, in der sich unter anderem der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) und der Regisseur Volker Schlöndorff [1] für eine mögliche Haftentlassung Christian Klars aussprachen. Zu den Gegnern eine Entlassung zählen die Witwe Hanns-Martin Schleyers, Waltrude Schleyer, sowie CSU-Generalsekretär Markus Söder.

Bei der Frage nach einer vorzeitigen Entlassung steht die Frage nach der Reue Klars im Vordergrund. Als Günter Gaus ihn fragte, ob er nicht Schuldgefühle und Reue empfinde, erklärte Klar: "Schuldgefühle und Reue sind im politischen Raum, vor dem Hintergrund ihres Kampfes keine Begriffe." - "Und wegen der Opfer?" - "Ich überlasse der anderen Seite ihre Gefühle und respektiere sie, aber ich mache sie mir nicht zu Eigen. Das sitzt zu tief drin, dass hier, gerade in den reichen Ländern, zu viele Leben nicht zählen. Das müsste sich sehr ändern, damit ein solches Gefühl aufkommt." Das Interview, das am 2. Januar 2007 im RBB erneut ausgestrahlt wurde, zeigt, wie stark Klar die Begrifflichkeit und Wirklichkeit der RAF nachlebt. Es kommt hinzu, dass Klar bei einer Begnadigung gegenüber Brigitte Mohnhaupt, die 2007 Aussicht auf Freilassung auf Bewährung hat, bevorzugt wäre, weil ein Begnadigter nicht auf Bewährung, sondern als völlig freier Mann entlassen wird (NZZ, 2007-02-03).

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