Preisführerschaft

Preisbestimmung durch einen Anbieter
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Eine Preisführerschaft herrscht auf einem Markt, auf dem ein einzelner Unternehmer in der Lage ist, den Preis zu bestimmen. Der preisanführende Unternehmer kann seine Rolle zur Verdrängung von Mitbewerbern nutzen, um so deren Kunden zu gewinnen. Er tut dies z.B. durch ruinösen Wettbewerb, indem er seinem Konkurrenten solange die Kunden durch niedrigere Preise fernhält, bis dieser keinen ausreichenden Gewinn mehr erwirtschaftet und insolvent wird. Monopole sind eindeutige Fälle von Preisführerschaft auf einem Markt. Durch den Wettbewerb zwischen oligopolistischen Wettbewerbern hat der Kunde dann einen Vorteil, wenn sich die konkurrierenden Unternehmen gegenseitig preislich unterbieten, um ihren Marktanteil auszuweiten. Im polypolistischen Markt finden in einigen Fällen Preisabsprachen statt, die es den Unternehmen ermöglichen, nebeneinander zu existieren und eventuell einen Gewinn über dem Unternehmerlohn zu erwirtschaften. Das Kartellamt soll sicherstellen, dass keine Kartelle, Preisabsprachen und Monopolstellungen entstehen.