Wiehltalbahn
| Anschluss an die Aggertalbahn (KBS 459)
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| Anschluss der historischen Wissertalbahn |
|} Die Wiehltalbahn ist eine historische 23 km lange eingleisige Eisenbahnstrecke von Osberghausen nach Waldbröl im Oberbergischen Kreis in Nordrhein-Westfalen.
Geschichte
Die Wiehltalbahn wurde am 21. April 1897 bis Wiehl und am 15. Dezember 1906 bis Waldbröl eröffnet. Am 25. September 1965 wurde der Personenverkehr eingestellt, der Güterverkehr am 5. Oktober 1994. Die offizielle Stillegung der Strecke datiert vom 24. Dezember 1997.
Seit dem 16. November 1998 hat der „Förderkreis zur Rettung der Wiehltalbahn e.V.“ die Strecke gepachtet und betreibt sie in Zusammenarbeit mit der WB WiehltalBahn GmbH derzeit zu touristischen Zwecken und im Güterverkehr. Sein Ziel ist eine vollständige Reaktivierung und Eingliederung in das oberbergische ÖPNV-Netz.
Bedienungsangebot
Derzeit werden in der Sommersaison einmal monatlich und zu besonderen Anlässen touristische Fahrten mit einem MAN-Triebwagen von Dieringhausen bis Oberwiehl angeboten. Seit 2004 werden in Zusammenarbeit mit dem Eisenbahnmuseum Dieringhausen auch Dampfzüge eingesetzt.
Aktuelle Situation
Das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen zielt darauf ab, die gesamte Strecke entwidmen zu lassen. Hierdurch sollen nach Abbau der Bahnanlagen in Waldbröl und Wiehl geplante Straßenbauprojekte verwirklicht werden können. Des weiteren gibt es mehrere Industriebetriebe, die zur Erweiterung ihrer Betriebsgelände Flächen der Bahntrasse in Anspruch nehmen möchten.
Bei der Einweihung eines Kreisverkehrs in Wiehl im September 2006 erklärte der Landesverkehrsminister Oliver Wittke : Die weitere Aufrechterhaltung der Museumsbahnstrecke ist ein Hindernis für die weitere Entwicklung in der Stadt Wiehl. Dieser Auffassung wird, insbesondere im Hinblick auf touristische Zwecke, durch den Förderkreis widersprochen.
Am 15. Dezember 2006 wurde das Streckennetz von der Deutschen Bahn offiziell an die Städte Waldbröl, Wiehl und die Gemeinden Morsbach und Reichshof verkauft, die neuen Käufer haben am selben Tag die Absicht bekundet, die Strecke endgültig stillzulegen und abzubauen.
Am 26. Januar 2007 hat das Verwaltungsgericht Köln zugunsten der RSE Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH entschieden. Das Land NRW wird verurteilt, eine längerfristige Betriebsgenehmigung zu erteilen, unabhängig vom bestehen eines Pachtvertrags. Bisher wurde die Betriebsgenehmigung nur um jeweils einen Monat verlängert. Das Gericht hat in seiner Urteilsbegründung betont, dass das öffentliche Recht (hier: Erteilung der Betriebsgenehmigung) höher anzusehen sei als das Zivilrecht (hier: ausgelaufener Pachtvertrag). Daraus ergibt sich die paradoxe Situation, dass der Betrieb auf der Stercke trotz fehlendem Pachtvertrag erlaubt werden muss.