Die Sofort-Überweisung ist eine Zahlungsart, die von der im Juli 2004 gegründeten Firma Promido Internet GmbH aus Butzbach für Online-Shops, eBay-Verkäufer und Content-Anbieter entwickelt wurde. Seit Januar 2006 ist die PayNet AG neuer Betreiber der Zahlungsart.
Dieses Bezahlverfahren basiert darauf, dass der Zahlende die PIN sowie TANs für sein Online-Konto beim Bestellprozess eingibt. Diese werden dann dessen Onlinebanking-Zugang bei seiner Bank geschickt, um die Überweisung durchzuführen. Die Sofort-Überweisung ist für den Kunden kostenlos.
Da sich daraus erhebliche Bedenken bezüglich des Datenschutzes ergeben und zudem die Zugangsdaten meist einer Geheimhaltungspflicht unterliegen, warnen inzwischen viele Banken ihre Kunden vor der Nutzung dieses Services. Nach Auffassung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands verstößt die Sofort-Überweisung gegen geltendes Recht, der Verband hat jedoch keine Schritte gegen den Anbieter dieser Zahlungsart eingeleitet. Nach Auffassung der Paynet AG ist die Sofort-Überweisung rechtens. Die Paynet AG gibt an, eine Bestätigung der Deutschen Bundesbank zu besitzen, die Transaktionen durchführen zu dürfen.
Nach den gängigen Bedingungen für Onlinebanking ist es dem Kunden untersagt bzw. eine grobe Sorgfaltspflichtverletzung, seine Onlinebanking-Daten auf anderen Seiten als denen seiner Bank zu verwenden. Die Eingabe von Legitimationsdaten auf Webseiten unbekannter Dritter ist daher sicherheitstechnisch nicht zu empfehlen.
Der Vorteil der Sofort-Überweisung ist, dass der Händler sofort nach der Überweisung benachrichtigt wird und z. B. die bestellte Ware umgehend ausgeliefert werden kann - ohne auf den tatsächlichen Geldeingang warten zu müssen.
Im Februar 2006 stellten deutsche Bankenverbände das giropay-System vor, das ebenfalls Online-Bestellungen ermöglicht, bei denen der Händler sofort eine Garantie über die erfolgte Überweisung erhält, und wie die Sofort-Überweisung auf Online-Überweisungen basiert, dabei aber das originäre Bankingsystem der jeweiligen Kundenbank verwendet.
Unabhängig davon ist seit dem Inkrafttreten der Zahlungsverkehrsverordnung zum 01. Juli 1999 eine von Seiten des Auftraggebers bei seinem Kreditinstitut beauftragte Überweisung innerhalb von Deutschland in spätestens drei Bankarbeitstagen beim Empfängerkreditinstitut gutzuschreiben. Die Fristen für Auslandsüberweisungen liegen bei fünf Bankarbeitstagen. Ob daher eine Notwendigkeit besteht, eine Sofort-Überweisung oder das Giropay-System in Anspruch zu nehmen, ist fraglich.