Studiosus

lateinische Bezeichnung für einen Studenten
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Der Studentische Grad ist im deutschsprachigen Raum hochschulrechtlich nicht vorgesehen. Allerdings entspricht es an vielen Universitäten der Tradition, dass sich im hochschulinternen Gebrauch Studenten vom 1. Semester bis zum abgeschlossenen Vordiplom oder der Zwischenprüfung als "stud. (studiosus) + Fachrichtung" bezeichnen und vom Vordiplom oder der Zwischenprüfung bis zum beendeten Studium als "cand. (candidatus) + Fachrichtung". Es sind allerdings keine Titel, akademische Grade oder ähnliches.

Studiosus (abgekürzt stud.) bezeichnet in dieser Tradition alle Studierenden, die (noch) nicht den oben angeführten Kriterien entsprechen. Der Begriff bezieht sich auf den studiosus, den eifrigen Lernenden (studium, -i, lat. "Eifer") an einer Universität seit dem Mittelalter.

Candidatus (abgekürzt cand.) bezeichnet Studierende höheren Semesters, die sich kurz vor oder in der Zeit der Abschlussprüfungen befinden, oder je nach Universität oder Studienfach auch Studierende nach bestandener Zwischenprüfung. Der Begriff bezieht sich auf den candidatus, den (lat.) Anwärter auf ein Amt, im Römischen Reich.

Verwendung im hochschulinternen Gebrauch

Die beiden Kürzel werden in Deutschland, der Schweiz und z.T. auch Österreich von traditionsbewussten Studenten (auch Studentenverbindungen) im hochschulinternen Gebrauch dem Namen in Verbindung mit der Fachabkürzung vorangestellt, stellen aber keinen von einer staatlichen Behörde oder Hochschule verliehenen Titel oder akademischen Grad, allenfalls einen "studentischen Grad". In Österreich wird das Kürzel "stud." teilweise in Protokollen von Organen der akademischen Selbstverwaltung verwendet, um studentische Mitglieder dieser Gremien zu kennzeichnen, unabhängig vom Studienfortschritt.

Beschränkung der Verwendbarkeit

Da im Ausland teilweise auch für Zwischenprüfungen akademische Grade verliehen werden, wird der Candidatus international (z.B. in Belgien) auch als solcher vergeben. In skandinavischen Ländern ist der Candidatus ein dem Magister-, Master- und Diplomgrad vergleichbarer Abschluss. So sind beispielsweise die Bezeichnungen cand. med., cand. psych. oder cand. ing. dänische akademische Grade (siehe da:Kandidat). Und da nach bundesdeutschem Recht auch ausländische Grade und Bezeichnungen, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind, geschützt sind, ist die Führung des Kürzels cand. außerhalb des hochschulinternen Verkehrs daher nicht möglich (§ 132a StGB).

Alphabetische Liste der lateinischen Fachbezeichnungen

Vor die Fachbezeichnungen setzen Studierende generell ein "stud.", für für den Abschluss kandidierende Studenten gilt die gleiche Liste mit "cand.". Wörtlich bedeutet das "Student der...(z.B. rer.nat.: Dinge der Natur)", daher sind die Fachbezeichnungen immer im Genitiv. Viele Fächer können nur behelfsmäßig ins Lateinische oder Griechische übersetzt werden, wobei Titel und Grade, die geschützt sind, besonders zu vermeiden sind.