Mediatisierung
Der Begriff Mediatisierung bedeutet Mittelbarmachung. Im Heiligen Römischen Reich bezeichnete er die Aufhebung der immediaten Stellung (Reichsunmittelbarkeit) eines weltlichen Reichsstandes und dessen territoriales Aufgehen in einem anderen Reichsstand.
Mediatisierungen waren schon im Mittelalter üblich.
Mit dem Reichsdeputationshauptschluss (1803) setzte neben der Säkularisation geistlicher Hoheits- und Eigentumsrechte zugleich die Mediatisierung reichsunmittelbarer Stände ein. In der Bundesakte von 1815 wurde geregelt, dass die mediatisierten Fürsten als "Standesherren" bis zur Revolution von 1848/49 und zum Teil darüber hinaus einige Sonderrechte (u.a. die niedere Gerichtsbarkeit) behielten. Sie waren den regierenden Häusern im Rang gleichgestellt ("Ebenbürtigkeit").