Diakon

Amt innerhalb der christlichen Kirchen mit unterschiedlichen Ausprägungen
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Das Amt des Diakons (das Diakonat) ist ein Amt in der katholischen Kirche. Innerhalb der dreigliedrigen Gestalt des geistlichen Amtes (Bischof - Priester - Diakon) ist es direkt dem Bischof zugeordnet.

Diakone zählen zu den Klerikern und übernehmen gewisse Aufgaben eines Priesters. Sie dürfen das Evangelium verkünden, predigen, gewisse Sakramente spenden (z.B. feierlich taufen, bei der Eheschließung assistieren), andere jedoch nicht (z.B. Feier der Eucharistie, wohl aber Austeilung der Kommunion). Ein Diakon kann auch nicht die Krankensalbung spenden. Segensgebete sind hingegen möglich.

Das Zweite Vatikanische Konzil hat den ständigen Diakonat als eigenständiges Amt der Kirche wiederhergestellt. Zuvor existierte er über Jahrhunderte nur als Durchgangsstation zum Priesteramt.


Bewerber für das Diakonat können verheiratet sein (Mindestalter 35 Jahre) oder sich zum Zölibat verpflichten (Mindestalter 25 Jahre). Bei verheirateten Männern, die sich zum Diakon weihen lassen, gilt das Zölibat nicht für die bestehende Ehe, allerdings im Falle des Todes der Frau. Die Weihe zum Diakon ist auch eine Voraussetzung für die Priesterweihe.

Der Begriff des Diakons findet sich auch in der evangelischen Kirche. Wie in der katholischen Kirche hat ein Diakon auch Amtsträgerstatus.

Siehe auch: Diakonie