Basisdaten | |
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Titel: | Telemediengesetz |
Abkürzung: | TMG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: (geplant) |
Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Internetrecht |
FNA: | |
Datum des Gesetzes: | |
Inkrafttreten am: |
Das Telemediengesetz ist ein vom Deutschen Bundestag am 18.01.2007 verabschiedetes deutsches Gesetz, das die rechtlichen Anforderungen für elektronische Informations- und Kommunikationsdienste – die so genannten Telemedien – regeln und vereinheitlichen soll.
Regelungen
Zu den Telemedien gehören alle Angebote im Internet, beispielsweise Webshops wie Amazon.de, Online-Auktionshäuser wie eBay und Webportale wie Yahoo!. Auch private Websites gelten als Telemedien. Das Gesetz wird daher umgangssprachlich auch als Internetgesetz bezeichnet.
Derzeit ist das deutsche Internetrecht im Teledienstegesetz, im Teledienstedatenschutzgesetz und im Mediendienste-Staatsvertrag geregelt. Diese Regelwerke sollen durch das Telemediengesetz abgelöst werden.
Das Telemediengesetz wird also sowohl rechtliche Rahmenbedingungen für die Wirtschaft setzen als auch Fragen des Datenschutzes klären. Parallel dazu gilt weiterhin das bereits bestehende Telekommunikationsgesetz. Internetangebote, die sowohl Telemedien als auch Telekommunikationsdienstleistungen beinhalten, werden sowohl den Regeln des Telemedien- als auch denen des Telekommunikationsgesetzes unterliegen.
Der wohl umstrittenste Teil des Gesetzes ist der § 14, der eine Klausel enthält, wonach "auf Anordnung der zuständigen Stellen im Einzelfall Auskunft über Bestandsdaten" wie Name, Anschrift oder persönliche Nutzerkennungen zu erteilen sind. Voraussetzung soll sein, dass dies "für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist."[1] Gerade der letzte Halbsatz führt zu Empörungen, da hier die Musik- und Filmindustrie faktisch auf eine Stufe gestellt wird mit Geheimdiensten wie dem MAD oder BND.
Gesetzgebungsverfahren
Im April 2005 gelangte ein erster Entwurf der ministerialen Arbeitsebene für das geplante Telemediengesetz an die Öffentlichkeit. Der Gesetzentwurf versuchte, den Diensteanbietern die notwendigen Freiräume zu schaffen, um nutzerfreundliche und sichere Dienste anbieten zu können. Einige der geplanten Änderungen führten aber zu Kritik wegen einer befürchteten Aufweichung des Datenschutzes der Internetnutzer.
Im November 2005 wurde der Referentenentwurf des geplanten Telemediengesetzes vorgestellt. Gerade in den kritisierten Änderungsvorschlägen wurde der Entwurf hierin weitgehend auf die bisher schon geltende Rechtslage zurückgeführt.
Am 19. Januar 2006 haben sich elf deutsche Bürgerrechtsorganisationen an die Öffentlichkeit gewandt und auf Mängel hingewiesen, die der Gesetzentwurf aus ihrer Sicht enthält. Die Bürgerrechtsvereinigungen – darunter die Humanistische Union, die Deutsche Vereinigung für Datenschutz und das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung – haben ihre Kritik in einem 60-seitigen Forderungskatalog niedergelegt, den sie dem federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit übergeben haben. In dem Papier heißt es unter anderem, es stelle den besten Schutz vor Datendiebstahl und Datenmissbrauch dar, wenn von vornherein möglichst wenige persönliche Daten erhoben und gespeichert werden. Die Sammlung und Aufzeichnung von Daten im Internet solle daher auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Der Entwurf des Telemediengesetzes sehe demgegenüber noch erhebliche Absenkungen des bestehenden Datenschutzniveaus vor.[2]
Am 14. Juni 2006 einigte sich die Deutsche Bundesregierung auf einen endgültigen Gesetzentwurf. Dieser Entwurf wurde als Artikel 1 des Gesetzes zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz – ElGVG) von der Bundesregierung unter dem 11. August 2006 in den Bundesrat unter BR-Drucksache 556/06 eingebracht.[3] Der Bundesrat hat am 22. September 2006 mit geringen Änderungsvorschlägen und einer Prüfungsbitte zugestimmt.
Am 18. Januar 2007 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Telemediengesetz endgültig. Die beschlossene Gesetzesfassung basiert auf den ursprünglichen Gesetzesentwürfen der Bundesregierung, berücksichtigt wurde in letzter Minute eine Veränderung durch den Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages [4].
Das Telemediengesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag der Länder in Kraft tritt. Damit wird es erst gültig, wenn das letzte der 16 Bundesländer dem Staatsvertrag zustimmt.
Weblinks
Quellen
- ↑ http://www.heise.de/newsticker/meldung/74271
- ↑ http://www.telemediengesetz.de.vu/
- ↑ http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=140388.html
- ↑ http://www.bundesrat.de/cln_050/SharedDocs/Drucksachen/2006/0501-600/556-06_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/556-06(B).pdf