Adolf Arndt

deutscher Politiker (SPD), MdB
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Karl Otto Adolf Arndt (* 12. März 1904 in Königsberg, Ostpreußen; † 13. Februar 1974 in Kassel) war ein deutscher Politiker der SPD.

Leben und Beruf

Adolf Arndt wurde als Sohn des Juraprofessors (Staatsrecht und Bergrecht) Gustav Adolf Arndt in Königsberg geboren. Schon als Kind zog er mit seinen Eltern nach Berlin, wo er am Kaiserin-Augusta-Gymnasium sein Abitur ablegte. Anschließend studierte er in Marburg und Berlin Rechtswissenschaften, Volkswirtschaftslehre und Philosophie. Nach seinem zweiten juristischen Staatsexamen und der Promotion in Marburg 1927 war er zunächst in Berlin Rechtsanwalt in der Kanzlei des berühmten Strafverteidigers Prof. Dr. Max Alsberg und so 1929 Berichterstatter im Prozess gegen George Grosz wegen Gotteslästerung. Seit 1932 arbeitete er als Richter, legte das Amt jedoch 1933 nieder, da er "nicht bei denen mitmachen" (Nationalsozialisten) wollte. In der Kanzlei von Fritz Schönberg in Berlin vertrat er abermals als Rechtsanwalt neben Wirtschaftsunternehmen auch politisch Verfolgte wie Wilhelm Leuschner und Theodor Leipart. Er war als so genannter Halbjude eingestuft und seit 1943 zur Zwangsarbeit bei der Organisation Todt verpflichtet.

Im August 1945 wurde Arndt als Rechtsanwalt und Notar in Marburg zugelassen. Im November desselben Jahres wechselte er als Ministerialrat in das hessische Justizministerium, das ihn zunächst als Oberstaatsanwalt und später als Leiter der Strafrechtsabteilung einsetzte. Der Nachlass von Adolf Arndt befindet sich im Archiv der sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung.

Arndt war mit Ruth Arndt (1901-1989), geb. Helbing, verheiratet. Sein Sohn Claus Arndt war von 1968 bis 1972 und 1974 bis 1976 ebenfalls Bundestagsabgeordneter.

Partei

Arndt gehörte seit 1945 der SPD an. Er gehörte in den 1950er Jahren dem Bundesvorstand an und war an der Erstellung des Godesberger Programms beteiligt. Dort setzte er ein deutlicheres Bekenntnis zum Grundgesetz durch, als dies von der Programmkommission unter Willi Eichler ursprünglich vorgesehen war.

Abgeordneter

1948/49 gehörte er dem Wirtschaftsrat der Bizone an, wo er Vorsitzender des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Beamtenrecht sowie des Sonderausschusses für Wertpapierbereinigung und des Sonderkomitees "DM-Eröffnungsbilanz" war. Von 1949 bis 1969 war er Bundestagsabgeordneter. Er vertrat den Wahlkreis Hersfeld/Hünfeld/Rothenburg im Parlament. 1949 bis 1961 wirkte er als Justitiar und Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion. Außerdem war er von 1949 bis 1957 stellvertretender Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht und 1951/52 stellvertretender Vorsitzender des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Überprüfung von Missständen in der Bundesverwaltung (Platow-Ausschuss). 1953 bis 1961 war er Vorsitzender des Arbeitskreises Rechtswesen der SPD-Fraktion.

Berühmt geworden ist Arndts Rede bei der Verjährungsdebatte von 1965, bei der er ein sehr persönliches Bekenntnis ablegt und eine moralische Mitschuld an den Verbrechen des nationalsozialistischen Terrorregimes bekennt.

Arndt galt als Kronjurist der SPD-Bundestagsfraktion, der die Fraktion und auch die Partei vielfach vor dem Bundesverfassungsgericht vertrat. So zum Beispiel in den Verfahren über das von Konrad Adenauer geplante "Bundesfernsehen" oder die Parteienfinanzierung.

Öffentliche Ämter

Vom 11. März 1963 bis zum 31. März 1964 war er Senator für Wissenschaft und Kunst in Berlin.

Ehrungen

Die nordrhein-westfälische Landesregierung verlieh Arndt für seine Verdienste 1969 den Titel eines Professors ehrenhalber. Außerdem wurde er 1964 mit der Ehrenmitgliedschaft der akademie der Künste, 1965 mit dem Kritikerpreis des Bundes Deutscher Architekten und 1973 mit der Hans-Dahs-Plakette des Deutschen Anwaltvereins ausgezeichnet.

Veröffentlichungen

  1. Warum und wozu Wiedergutmachung?, in: "Juristenzeitung" 1956, Seiten 211 ff.
  2. Die Persönlichkeit in der parlamentarischen Demokratie, Berlin, 1958
  3. Die Entmachtung des Bundestages, in: "Die Neue Gesellschaft", 1959, Heft 6, Seite 431 - 438
  4. Die Nichtigkeit verfassungswidriger Gesetze, in: "Die öffentliche Verwaltung", 1959, Heft 3, Seite 81 - 84
  5. Der Jurist im Parlament, in: "Juristen-Jahrbuch 1960", Seite 82 - 89
  6. Das nicht erfüllte Grundgesetz, Tübingen, 1960
  7. Das zeitgerechte Parlamentsgebäude, in: "Die Neue Gesellschaft", 1962, Heft 6, Seite 429 - 438
  8. Gesetzesrecht und Richterrecht, in: "Neue Juristische Wochenschrift", 1963, Heft 29, Seite 1273 - 1284
  9. Reform der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse, in: "Deutsche Richterzeitung", 1964, Heft 9, Seite 290 - 292
  10. Opposition, in: "Die Neue Sammlung", 1968, Heft 1, Seite 1 - 17´

Literatur über Adolf Arndt