Beistand (Recht)

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Rechtsbeistand ist eine Person, welche die Erlaubnis erhalten hat, für Dritte Rechtsangelegenheiten zu erledigen. Gesetzliche Grundlage sind das Rechtsberatungsgesetz und die dazu ergangenen Ausführungsverordnungen.

Seit einer Gesetzesänderung darf heute nur noch eine Erlaubnis für bestimmte Rechtsgebiete erteilt werden. Eine solche Erlaubnis erhalten nach § 1 Rechtsberatungsgesetz:

1. Rentenberater,

2. Versicherungsberater für die Beratung und außergerichtliche Vertretung gegenüber Versicherern

a) bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen,
b) bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall,

3. Frachtprüfer für die Prüfung von Frachtrechnungen und die Verfolgung der sich hierbei ergebenden Frachterstattungsansprüche,

4. vereidigte Versteigerer, soweit es für die Wahrnehmung der Aufgaben als Versteigerer erforderlich ist,

5. Inkassounternehmer für die außergerichtliche Einziehung von Forderungen (Inkassobüros),

6. Rechtskundige in einem ausländischen Recht für die Rechtsbesorgung auf dem Gebiet dieses Rechts; eine für das Recht eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union erteilte Erlaubnis erstreckt sich auf das Recht der Europäischen Gemeinschaften.

Bis ca. 1981 konnten Rechtsbeistände darüber hinaus für einzelne oder mehrere Rechtsgebiete eine Teilzulassung zur Rechtsbesorgung durch die Justizverwaltung erhalten, in Ausnahmefällen sogar eine Vollerlaubnis. Die Vollerlaubnisinhaber sind auf Antrag in die örtlich zuständige Rechtsanwaltskammer aufzunehmen und dürfen sich "Kammerbeistände" nennen. Die so genannten "Kammerbeistände" dürfen auch in den Verhandlungen vor dem Amtsgericht auftreten.

Die o.g. Teilerlaubnisinhaber dürfen sich nur nach gesonderter Zulassung zum Mündlichen Verhandeln durch die Justizverwaltung als "Rechtsbeistand" bezeichnen, um vor Gericht zu verhandeln.


Literatur

  • Adolf Baumbach, Wolfgang Lauterbach et al.: Zivilprozessordnung. 64. Auflage. München: C. H. Beck 2006, ISBN 3406538363
  • Jens Meyer-Ladewig, Wolfgang Keller und Stephan Leitherer: Sozialgerichtsgesetz (SGG), Kommentar. 1123 S., 8. Aufl., 2005, Verlag Beck Juristischer Verlag, ISBN 3406529267

Siehe auch