Legationssekretär ist das Amt eines Beamten im deutschen höheren auswärtigen Dienst nach erfolgter Laufbahnprüfung in der Probezeit bis zur Anstellung. Er ist Beamter auf Probe. Beamte mit dieser Amtsbezeichnung sind im diplomatischen Dienst tätig. Beamte im konsularischen Dienst führen die Amtsbezeichnung Vizekonsul.
Nach bestandener Probezeit und Anstellung, die erst erfolgt, wenn alle beamtenrechtlichen Vorraussetzungen erfüllt sind, wird der Beamte zum Legationsrat (im konsularischen Dienst zum Konsul) ernannt.
Vizekonsuln, Lagesationssekretäre, Legationsräte und Konsuln werden nach Besoldungsgruppe A 13 besoldet.