Zoll

Wikimedia-Begriffsklärungsseite
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 3. September 2003 um 22:35 Uhr durch Richi~dewiki (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der Begriff Zoll bezeichnet

a) (v. spätlat.: telonium aus grch.: telonion Zollhaus)

  1. eine Abgabe, die beim körperlichen Verbringen einer Ware über eine Zollgrenze entstehen. Von praktischer Bedeutung ist in der EU heute nur noch der Einfuhrzoll. Frühere Formen: Brückenzoll, Straßenzoll (Maut), etc. Siehe auch Zoll (Abgabe.
  2. die Behörde, die die Zölle und Verbrauchsteuern erhebt, z.B. die deutsche Bundeszollverwaltung

b) (v. mittelhochdt.: zol abgeschnittenes Stück Holz)

  1. eine veraltete Längeneinheit (2,2 - 3 cm Zeichen: )
  2. das englische Zoll mit einer Länge von 25,4 mm = 1 Inch

Diese Seite dient der Begriffsklärung. Falls Sie von einem anderen Wikipedia-Artikel hierhin gelangt sind, gehen Sie bitte dorthin zurück und ändern Sie den Verweis, dem Sie gefolgt sind, auf den korrekten Artikel aus der obigen Liste.