Der Begriff Zoll bezeichnet
a) (v. spätlat.: telonium aus grch.: telonion Zollhaus)
- eine Abgabe, die beim körperlichen Verbringen einer Ware über eine Zollgrenze entstehen. Von praktischer Bedeutung ist in der EU heute nur noch der Einfuhrzoll. Frühere Formen: Brückenzoll, Straßenzoll (Maut), etc. Siehe auch Zoll (Abgabe.
- die Behörde, die die Zölle und Verbrauchsteuern erhebt, z.B. die deutsche Bundeszollverwaltung
b) (v. mittelhochdt.: zol abgeschnittenes Stück Holz)
- eine veraltete Längeneinheit (2,2 - 3 cm Zeichen: )
- das englische Zoll mit einer Länge von 25,4 mm = 1 Inch
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