Kindergeld

staatliche Leistung an Erziehungsberechtigte
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Kindergeld ist eine staatlicher Zahlung an Eltern. Ob und in welcher Höhe ein Kindergeld gezahlt wird, hängt im allgemeinen von der Anzahl der Kinder ab.

Das Kindergeld dient zur Förderung von Familien mit Kindern und entschädigt die Eltern teilweise für ihren Aufwand. Kindergeld schafft einen Anreiz zum Gebären. Als spätere Steuer- und Beitragszahler ( z. B. für eine Rentenkasse) sind Kinder auch für Kinderlose von volkswirtschaftlicher Bedeutung.

Kindergeld in Deutschland

Deutschland ist europaweit (und vielleicht weltweit) das einziges Land, das Kindergeld zur steuerliche Freistellung des Existensminimums entwendet. cf: §31 EstG und im Merkblatt Kindergeld http://www.bff-online.de/kige/KGMB_2002.pdf . Demzufolge ist lediglich der Anteil Kindergeld das die Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes (der Kinderfreibetrag)überstigt, eine echte Förderung der Familien.

Wie hoch dieser Anteil ist, hängt vom Einzelfall ab. Auf Bundesebene wird die Zahl nicht berichtet. Abhilfe liefert der Monatsbericht April 2002 der Deutsche Bundesbank, Seite 17. "Hätte man den Familienleistungsausgleich für das Jahr 2000 nur über diese verfassungsrechtlich notwendigen einkommensteuerlichen Freibeträge umgesetzt, wären Steuerausfälle von 20 1/2 Mrd Euro entstanden. Die gesamten Belastungen aus dem Familienleistungsausgleich erreichten dagegen gut 31 1/2 Mrd Euro. Als echte Förderkomponente kann für das Jahr 2000 nur die Differenz in Höhe von 11 Mrd Euro zu den Ausfällen bei einer reinen Freibetragslösung gewertet werden."

Aus der Kostenseite kann man die durchschnittliche echte Förderung über Kindergeld ableiten: zwischen 45 und 50 Euro pro Kind.

Historie des Kindergeldes in Deutschland

In der Bundesrepublik wurde ab 1955 ein Kindergeld gezahlt, zunächst nur ab dem dritten Kind. Grund waren die geringen Geburtenraten der Nachkriegszeit. Später wurden die Freibeträge angehoben und die Zahlungen auch auf das zweite und erste Kind ausgedehnt.

In Deutschland erfolgt die Auszahlung über die Familienkassen der Agenturen für Arbeit. Bei Angestellten im öffentlichen Dienst und Beamten erfolgt die Auszahlung über den Arbeitgeber bzw. den Dienstherrn ( §72 Abs.1 EStG). Die Auszahlung erfolgt in der Regel monatlich und richtet sich u. a. nach der Zahl und dem Alter der Kinder.

Die Zahlung von Kindergeld ist eine Form der Durchführung des Familienleistungsausgleichs und gehört damit zum Steuerrecht.


 

Entwicklung des Kindergeldes in den letzten Jahren

Jahr 1. Kind 2. Kind 3. Kind >=4 Kinder Kinder-


freibetrag

1989 50 DM 100 DM 220 DM 240 DM 3024 DM
07.1990 50 DM 130 DM 220 DM 240 DM 3024 DM
1991 50 DM 130 DM 220 DM 240 DM 3024 DM
1992 70 DM 130 DM 220 DM 240 DM 4104 DM
1993 70 DM 130 DM 220 DM 240 DM 4104 DM
1994 70 DM 130 DM 220 DM 240 DM 4104 DM
1995 70 DM 130 DM 220 DM 240 DM 4104 DM
1996* 200 DM 200 DM 300 DM 350 DM 6264 DM
1997 220 DM 220 DM 300 DM 350 DM 6912 DM
1998 220 DM 220 DM 300 DM 350 DM 6912 DM
1999 250 DM 250 DM 300 DM 350 DM 6912 DM
2000 270 DM 270 DM 300 DM 350 DM 6912 DM
2001 270 DM 270 DM 300 DM 350 DM 6912 DM
seit 2002 154 EUR 154 EUR 154 EUR 179 EUR 3648 EUR
  • 1996 wurde erstmals die Anrechnung auf dem Freibetrag eingeführt.

Kinder sind leibliche Kinder und Pflegekinder. Welches Kind bei einem Elternteil erstes, zweites, drittes oder weiteres Kind ist, richtet sich nach der Reihenfolge der Geburten. Das älteste Kind ist stets das erste Kind.

Um Kindergeld erhalten zu können, muss ein Antrag auf Kindergeld schriftlich gestellt werden. Ein Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für jeden Monat, in dem wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben. Er verjährt nach vier Jahren nach dem Jahr der Entstehung.

Die Familienkasse prüft in bestimmten Abständen, ob die Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch noch vorliegen und das Kindergeld in der richtigen Höhe gezahlt wird.

  • Leben die Kinder noch im Inland?
  • Leben die Kinder noch im Haushalt der Eltern?
  • Dauert die Schul- oder Berufsausbildung oder das Studium der Kinder noch an?
  • Hat sich das Einkommen der Kinder geändert?

Der Anspruch auf Kindergeld endet zunächst mit Ablauf des Monats, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Hat ein Kind seinen 18. Geburtstag am 1. eines Monats, so endet der Anspruch auf Kindergeld bereits mit dem Vormonat. Eine Weiterzahlung erfolgt nur, wenn das Kind sich z. B. noch in Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium befindet und dies der Familienkasse nachgewiesen wird.


Siehe auch