Die Frau in Koran und Hadith
Frauen kommen sowohl im Koran als auch in den Überlieferungen über den Propheten Moahmmed an vielen Stellen vor; in Koran und Hadith werden gute Frauen, die sich durch Anmut, Schönheit, und Frömmigkeit auszeichnen gelobt, und schlechte Frauen, also ungläubige Frauen, verdammt. Gleiches gilt für Männer, so dass nicht alle Aussagen etwas über das Bild der Frau an sich aussagen. Ableiten lässt sich hieraus jedoch die Aussage, dass Frauen zur Zeit des Propheten Mohammeds eine gesellschaftliche Rolle spielten, also nicht als zweitrangige Mitglieder der Gesellschaft in der Religion außen vor blieben. Die wirkliche Weiterentwicklung von Aussagen über Frauen in Koran und Hadith passierte erst in späteren Jahrhunderten durch fiqh, die Ableitung islamischen Rechts aus denn ersten beiden Quellen. Eine Institutionalisierung islamischer Lehren fand daher nicht zu Zeiten des Propheten Mohammed, sondern in den nachfolgenden Jahrhunderten statt. Sowohl Koran als auch Hadith dienen jedoch als wichtige ursprüngliche Quellen für die Vorstellung über die Frau im Islam, wobei Hadithen in unterschiedlicher Form und Anzahl Einfluss auf die unterschiedlichen islamischen Rechtsschulen nahmen.
Herkunft Islamischen Rechts
Gesetze und Werte im Islam, über die Rolle, sowie die Rechte und Pflichten der Frau entstammen einer Kombination aus verschiedenen Einflüssen; Zentrale Ausgangspunkte fuer die Vorstellungen über Rechte und Pflichten der muslimischen Frau sind
- Der Koran, das nach Glauben der Muslime von Gott zu den Menschen gesandte Wort
- Die Hadith, eine Sammlung von Überlieferungen über Handeln und Aussagen des Propheten Mohammed, der als Vorbild für alle Muslime gilt
- Fiqh bzw. Idschtihad, also die Interpretation, Anwendung, und Weiterentwicklung Aussagen und Streitpunkte aus den beiden oberen Quellen. Zu Fiqh gehören: Qiyas, Analogien oder das Ausschließen einzelner Aussagen im Koran, weil diese durchspätere Aussagen wiederlegt werden; und Idschma, oder Erhebung einer islamischen Regel durch Konsenz zwischen Rechtsgelehrten, nach dem Prophetenwort: "Meine Gemeinschaft wird sich nie auf einen Fehler einigen."[1] Idschma trug stark zu dem bei, was heute unter Sharia zu verstehen ist. Die Ableitungen durch idschma unterscheiden sich in den verschiedenen Rechtsschulen des Islam sowie zwischen Sunniten und Schiiten. Aus diesem Problem heraus entstanden unterschedliches Auffassungen über bestimmte Bereiche der Sharia, darunter auch Teile der Vorstellungen über die Rolle und die Pflichten der Frau. Für viele normale Muslime ist es daher schwierig, zwischen tatsächlichen koranischen Lehren, den Erzählungen ber den Propheten, und den Lehrmeinungen der Rechtsschulen zu unterscheiden.
Islamisches Recht, später genannt Sharia, entspring hauptsächlich den Medinensischen Suren des Koran, also denjenigen Suren, die in Medina geoffenbart wurden. Sie ersetzten traditionelles Stammesrecht, was vierorts zu einer Verbesserung der Stellung der Frau in der Gesellschaft führte, besonders im Erb- und Familienrecht. Viele Verordnungen im Koran erfolgten schrittweise und als Reaktion auf die damalige Situation in Medina.
Frauen im Koran
Der Koran erwähnt Frauen und deren Rolle vielfach; Hierbei unterscheiden sich zwei Aspekte:
- Die Frau als Gläubige, als welche sie dem Mann geistig gleich gestellt ist; Die Religiösität der Frau zählt genauso viel wie die des Mannes, und Frauen üben die gleichen religiösen Riten aus und haben die selben Pflichten wie Männer, mit wenigen Ausnahmen, die den Frauen in Fällen von Schwangerschaft und Krankheit entgegenkommen.
- Die Frau in ihrer gesellschaftlichen Rolle; hier unterscheidet sich die Frau in ihren Rechten und Pflichten vom Mann; Vorstellungen von unterschiedlichen sozialen Rechten und Pflichten hängen mit der Unterschiedlichkeit von Mann und Frau in ihrer Gesellschaft und ihren Aufgaben hierin zusammen.
Vorkommen der Frau:
- Als Gläubige werden Frauen als mu'minat und muslimat, "fromme und gläubige Frauen" bezeichnet.
- Als einzige namentlich erwähnte Frau im Koran ist Maryam (Maria) zu nennen. Nach islamischer Tradition wird sie als erste das Paradies betreten. Der Koran erzählt ihre Geschichte der jungfräulichen Empfängnis ((Sure 1:1 corp), (Sure 1:1 corp)) sowie ihr vorbildliches Leben.[2]
- Auch Adam und Eva (im Koran Hawwa) werden erwähnt, wobei Eva nicht Adam verführte, von der verbotenen Frucht zu essen. Der Islam enthält nicht das christliche Konzept der Erbsünde und macht damit auch Eva nicht zur ersten Sünderin. Viele unter muslimischen Gesellschaften verbreitete Annahmen über Evas spezifische Bestrafung finden daher - entgegen der Annahme vieler - keine Quelle im Koran.[3]
- Die Frau des Pharaos, die Moses (Musa) aus dem Wasser rettete und damit einem wichtigen Propheten des Islam das Leben rettete, hat damit im Koran das Paradies verdient.
- Die Königin von Saba nimmt laut Koran den wahren Glauben ihres Mannes Salomon (Sulaiman) an und kommt dadurch ins Paradies.
- Zulaikha, Frau des Potiphar, und ihre Versuche, Josef (Yusuf) in Ägypten zu verführen, werden im Koran verdammt, ebenso wie ihr Glaube an die ägyptischen Tiergottheiten.
Frauen in der Hadith
Frauen spielten um den Propheten Mohammed eine große Rolle; sie werden als Ehefrauen, Mütter, und Töchter verehrt oder kritisiert und nahmen am Tagesgeschehen teil; Wichtige Frauen um Mohammed waren
- Khadija, Mohammeds erste Frau, etliche Jahre älter als er, machte ihm einen Heiratsantrag, und führte ihr eigenes Unternehmen in der damaligen Zeit. Aus den Überlieferungen wird berichtet, dass Mohammed sie sehr liebte, weshalb er zeit ihres Lebens (Khadija starb lange vor Mohammed, 612) keine weitere Frau heiratete.
- Aischa, galt später als Mohammeds Lieblingsfrau, war die Tochter Abu Bakrs und wichitige Quelle aller späterenn Hadithen über den Propheten Mohammed. Aischa diskutierte Fragen des Glaubens nicht nur mit Mohammed selbst, sondern auch mit dessen Gefährten - ein Hinweis darauf, wie Frauen zur Zeit Mohammeds lebten und sozial agierten. Aischa kämpfte später in einer Schlacht gegen Ali, Anwärter auf den Kalifenthron, und die sunnitische Geschichtsschreibung äußert sich überwiegend stolz hierüber. [4] In der Schiitischen Geschichtsschreibung wird sie verdammt.
- Nach der Überlieferung hatte der Prophet vier Töchter, Zainab, Ruqayya, Umm Kulthoum, sowie FatimaFatima]], von denen die ersten drei noch vor Mohammed starben. Der Überlieferung nach liebte der Prophet seine Töchter sehr, und besonders Fatima wird oftmals hervorgehoben für ihre Anmut und Frömigkeit.
Das Bild der Frau im Koran - fort- oder rückschrittlich?
Viele Korananalysten betrachten die Rolle der Frau, sowie deren Rechte, die der Koran ihr verleiht, als positiv und fortschrittlich für die Zeit des Propheten Mohammed. Frauen unter Stammesrecht vor dem Propheten galten oftmals als Besitz des Mannes, geistig und rechtlich unterlegen, ohne Rechte auf Ehegeld, Erbe, oder Scheidung. Islamisches Recht verbesserte die Stellung der Frau in enormen Maße, da es ihr die religiöse Gleichheit mit dem Mann sowie eben diese Rechte verlieh, die ihr vorher vorenthalten wurden. Regelungen wie die Ehe mit bis zu vier Frauen kann im Zusammenhang mit einer Gesellschaft, in der Männer oftmals eine große Anzahl von Frauen hatten, nur als Einschränkung der Stammesrechte des Mannes gesehen werden. Auch konnten Frauen unter islamischen Recht zum ersten Mal nicht mehr wie ein Stück Vieh weitervererbt werden. Der vorislamische Brauch der Region, neugeborene Mädchen oftmals lebendig zu begraben, wo Töchter als Schande betrachtet wurden, wurde im Koran verboten ((Sure 1:1 corp)) und schroff kritisiert.
Auch ist der Koran immer im Zusammenhang mit den Aussprüchen des Propheten Mohammed zu lesen, dessen Aussagen in vielerlei Überlieferungen überwiegend positiv waren:
"Der Beste von euch ist, der seine Frau am besten behandelt." [2]
Auf der anderen Seite der Argumente steht die Sicht, dass aber genau dieses Recht, das in muslimischen Gesellschaften oftmals als statisch betrachtet wird, einer Anpassung des religiösen Rechtes auf die Neuzeit im Wege steht. Zentral ist hier die Frage, ob Gesetze, die Frauen zwar im Arabien des 7. Jahrhunderts einen Vorteil zu vorher verschafften, sie im Vergleich zu heutigen Gesetzen in vielen Ländern aber benachteiligen, angepasst werden dürfen und damit Gesetze und Vorstellungen aus dem Koran geändert oder abgeschafft werden dürfen. Besonders problematisch gestaltet sich die Frage nach dem Erb- und Familienrecht, ob also beispielsweise Frauen mehr als die Hälfte des Erbes eines Mannes erben dürfen oder nicht. Die Meinungen hierzu gehen unter Islamwissenschaftlern und Korangelehrten auseinander. Hinzu kommt gesellschaftlicher Druck, ofmals von Gruppen in den verschiedenen Gesellschaften, die ihr Meinung auf Tradition stützen, und sich ihre Meinung bereits gebildet haben, ohne den Inhalt von Koran, Hadith, und fiqh überhaupt zu kennen. Außerdem gibt es in den muslimischen Denkschulen, wie in anderen Religionen, Denker und Reformer mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Vorstellungen, von konservativ bis liberal. Da das Thema Frau im Islam ein solch symbolisches Gewicht in der Identität muslimischer Gesellschaften hat, wird es gemeinhin sehr kontrovers diskutiert und ist zu einem Thema geworden, zu dem jeder etwas zu sagen hat.
Erbrecht
Frauen erben im Islam - was im Vergleich zu vorislamischen Zeiten eine Verbesserung ihres Status darstellt. Das Recht auf einen Anteil des Erbes macht die Frau zu einem Teil der Gesellschaft im rechtlichen Sinne, der Ansprüche legal geltend machen kann. Frauen erben jedoch nur die Hälfte des Anteils eines Mannes (4:11-12, 176). Dies wird auf die rechtlichen Unterhaltspflichten des Mannes für Frauen und Kinder zurückgeführt, die eine Frau im Islam nicht hat. Auch Kinder erben, wobei auch hier Mädchen die Hälfte des Erbes der Jungen erhalten. In vielen Gesellschaften führt dies zu Unzufriedenheit, da viele Frauen heute selbst für den Unterhalt ihrer Familien aufkommen. Das Erbrecht erweist sich im Islam jedoch als eines der zähesten Rechtsgefälle, das selbst in liberalen Staaten wie Marokko nicht geändert wird. Eine mögliche Umgehung dieser Rechtssituation passiert oftmals inoffiziell (durch inoffizielle Umverteilung innerhalb der Familie), oder offiziell durch die Gründung einer Stiftung (waqf) in der Töchter, Mütter und Ehefrauen stärker begünstigt werden. [5]
Status vor Gericht
Vor Gericht zählt die Aussage einer Frau die Hälfte der Aussage eines Mannes:
2:282
Da diese Aussage auf dem Koran beruht, betrachten viele diese Regelung als eindeutig zu Ungunsten der Frau; Auch wird der Vers zur Ableitung des Status sowie der Meinungsfähigkeit von Mann und Frau betrachtet.[6]
Strafrecht
Das Strafrecht der Sharia wird auf Männer und Frauen in gleichem Maße angewendet. Gleiche Vergehen werden für beide gleich geahndet. In der Praxis wenden einzelne Staaten unterschiedliches Maß bei Männern und Frauen an, insbesondere in spät-islamisierten Regionen wie Äquatorial-Afrika, was jedoch im Kontrast zu islamischen Verschriften steht.
Eherecht
Eine oberflächliche Betrachtung des islamischen Eherechts führt oftmals zu einer Missrepräsentation der Rolle der Frau sowie ihrer Rechte in einer solchen Ehe. Zu Lebeiten Mohammeds waren die Regelungen bezugs Ehe für Frauen eine Revolution, die ihnen zum ersten Mal in der Geschichte der Religion Rechte gaben, wie das zu Unterhalt und Scheidung. Gleichzeitig stellt das islamische Eherecht auch oftmals einen Unterschied zwischen Mann und Frau in ihren Rechten und Pflichten heraus und benachteiligt die Frau dem Mann gegenüber, zum Teil in wichtigen Fragen wie dem Recht auf Scheidung und Sorgerecht. Ob sharia Recht einenen Beginn für mehr Frauenrechte, oder ein Gefängnis für eine muslimische Gesellschaft darstellt, deren Regeln nicht mehr veränderlich sind, hngt stark von der Politik im jeweiligen Land sowie den Rechtgelehrten ab, die das Recht des jeweiligen Landes gestalten.
Religion
Bei der Religion des Partners ist die Frau im Islam benachteiligt; ein Muslim darf eine Angehörige einer anderen monotheistischen Religion heiraten; Musliminnen dürfen ausschließlich Muslime heiraten; Dies geht auf die Annahme zurück, die Frau könne die Religion ihrer Kinder in einer Ehe mit einem Angehörigen einer anderen Religion nicht zwingend festlegen, was die Religion ihrer Kinder gefährden würde.[7]
Polygamie
Im Islam ist den Männern die Heirat mit bis zu vier Frauen erlaubt, folgend (4:3)
Einer Hadith folgend, muss der Mann, wenn er mehrere Frauen heiraten möchte, hierzu finanziell und emotional in der Lage sein; Als Voraussetzung muss der Mann in der Lage sein, zwei oder mehr Frauen ernähren und separat unterzubringen, sowie auch ggf. folgende Kinder. Zudem muss er beide Frauen gleich behandeln - in Ländern wie Marokko (malikitische Tradition), PAkistan, Syrien sind solche Faktoren einklagbar, in schafiitisch geprägten Regionen nicht. (vgl. Marokkanisches Personenstandscode 1958, Pakistaisches Familienrecht Ordinanz 1961, Syrisches Personenstandsgesetz 1953, Art. 17)[8]
Die Praktik stellte zur damaligen Zeit eine Einschränkung des Rechts des Mannes dar, der bis dahin keine Vorgaben über die Mindestanzahl seiner Frauen beachten musste. Auch muss die Regelung im Zusammenhang mit der damaligen Situation gesehen werden: nach der Schlacht von Uhud (625), auf die der obere Vers Bezug nimmt, resultierte in großen Verlussten unter den Männern der ummah, was zahllose Frauen und Kinder ohne Mann und Vater zuückließ. Polygamie war zur damaligen Zeit akzeptiert und weit verbreitet. Hiermit wird unter anderem auch begründet, warum die Frau keine zwei Männer gleichzeitig heiraten darf: es bestand Männermangel, nicht umgekehrt Frauenmangel. Auch wird als Begründung gegen die Polygamie von Frauen mit mehreren Männern angegeben, dass sich die Vaterschaft für ein Kind icht mehr nachprüfen ließe. Eine weitere Sichtweise sieht die Polygamie als Lösung für "Notsituationen" vor, zum Beispiel die gegenseitige Gleichkültigkeit des Paares oder Kinderlosigkeit in einer Ehe, in der sich die Ehepartner nicht scheiden lassen wollen (möglicherweise, weil bereits Kinder vorhanden sind). In einer solchen Situation, so argumentieren Juristen wie 'Abd al-'Ati [9], sei es besser, eine zweite Frau zu heiraten, als sich scheiden zu lassen. Der Islam bevorzuge generell die Monogamie und lasse die Polygamie nur in Ausnahmefällen wie diesen vor.
Heutige muslimische Länder erlauben zum Teil noch vollständig das Recht der Polygamie, wie z.B. die Golf Staaten und der Iran, andere schränken das Recht durch Zusatzregelungen stark ein, wie Marokko, wo strenge Voraussetzungen wie ein Mindesteinkommen des Mannes Mehrehen in der Praxis fast unmöglich bzw. zu einem Relikt der älteren Generation machen, oder verbieten es kompett, wie in Tunesien und der Türkei. So fremd diese Regelung im Prinzip in westlichen Gesellschaften erscheinen muss, so normall wird es doch in islamischen Gesellschaften betrachtet. Im Allgemeinen betrachten Frauenverbände die Polygamie nicht als Verletzung ihrer Rechte, da die Mehrehe ja eine freiwillige Regelung, keine Pflicht ist. In den meisten Ländern muss die erste Frau ihre Zustimmung zur Ehelichung einer weiteren Frau durch ihren Ehemann geben. In der Praxis passiert dies heute sehr selten, da nur wenige in armen Ländern wie denen Nordafrikas sich mehr als eine Frau leisten können. Unter der jungen Generation wird bereits die Heirat mit einer Frau als finanzielles Problem gesehen, das viele junge Menschen beispielsweise in Ägypten von frühen Ehen abhält.
Andere Sichtweisen sehen die Polygamie als eindeutig inkompatibel mit den Rechten der Frau als gleichzubehandelndes Individuum, darunter Vertreter internationaler Menschenrechtskonventionen.[10]
Eheschließung
Die Eheschliessung erfordert im islamischen Recht einen Ehevertrag. Dieser muss sowohl vom Ehemann als auch der Ehefrau bzw. deren Vormund unterschrieben werden. Eine Frau kann, genauso wie ein Mann, ab dem Zeitunkt der Pubertät heiraten - das genaue Alter ist im Islam urprünglich nicht festgeschrieben, obwohl die meisten muslimischen Länder inzwischen ein explizites Mindestalter sowohl für Frauen als auch für Männer festsetzen.
Jede Ehe muss durch einen Ehevertrag geschlossen werden. Für Frauen unter der Hanbalischen Rechtsschule (nicht aber der Hanafitischen Rechtsschule) bedeutet der Ehevertrag, sich mögliche Rechte in der Ehe zu garantieren, zum Beispiel das Recht, ihre Ausbildung fortzusetzen, oder dem Mann die Heirat mit einer zweiten Frau zu verbieten. Essentiell hier ist allerdings, dass die Frau über ihre Rechte bescheid weiß, bzw. ihr Vater oder anderer Verwandter der die Ehe schließt, in ihrem Interesse handelt. Die Tatsache, dass dieses oftmals nicht geschieht, ist allerdings ein soziales Problem in Gesellschaften, nicht ausgehend von der Religion.
Rechte und Pflichten in der Ehe
Besonders untenstehendes Recht unterscheidet sich teilweise stark unter den unterschiedlichen Rechtsschulen im Islam, wobei die Hanafitische sowie die Malikitische Schule als eher vorteilig gegenüber Frauen argumentieren während die Habalitische Rechtsschule (vor allem in den Golfstaaten) Frauen oftmals stark benachteiligt. Im Folgenden kann daher nur ein Eindruck gegeben werden über rechtliche Regelungen die sich zum Teil frappierend voneinander unterscheiden.
Die Frau steht in ihren Pflichten in der Ehe dem Mann gegenber stark zurück. Ihre Aufgaben werden allgemein als der Haushalt sowie die Kinder betrachtet. Arbeit und Bildung sind ihr möglich, bedürfen jedoch der Erlaubnis des Ehemannes, sofern diese Rechte nicht im Ehevertrag explizit genannt werden. Der Mann hat nach Auffassung der meisten Rechtsgelehrten das Recht, über die Mobilität sowie die äußere Erscheinung seiner Frau mitzubestimmen, d.h. er kann ihr verbieten, das Haus zu verlassen, oder ohne Verschleierung auf die Straße zu gehen. Auch hier gilt ein vom individuellen Rechtsverständnis des jeweiligen Richters abhängiges praktisches Recht: würde eine Frau ihr Recht einklagen, das Haus zu verlassen, würden unterschiedliche Richter unterschiedlich entscheiden. Das islamische Recht ist damit keineswegs statisch. [11]
Gleichzeitig erhält die Frau in der Ehe ihr Recht auf Eigentum (4:7). Ihr Besitz gehört ihr und darf ihr von ihrem Mann nicht weggenommen werden. Auch ihre Brautgabe geht direkt an sie und darf von ihr verwendet werden, wie sie will. Einkünfte aus einem Beruf behält sie für sich, Mann und Kinder haben keinen Anspruch auf das Geld der Frau (im Gegensatz hierzu hat die Frau jedoch Anspruch auf Unterhalt durch ihren Mann).
Aus Versen 2:235-6 des Koran geht außerdem hervor, dass der Ehemann seiner Frau eine Morgengabe zahlen muss, einen im Ehevertrag festgelegten Geldbetrag, der entweder koplett bei der Hochzeit, oder in Teilen ausgezahlt wird. Im Fall einer Scheidung von Seiten des Mannes muss die komplette Morgengabe sofort entrichtet werden, sofern sie noch nicht komplett gezahlt wurde. Dies kann zu Gunsten der Frau ausgelegt werden, die sich damit vor einer plötzlichen Scheidung von Seiten des Mannes schützen kann bzw. anschließend nicht mittellos aus der Ehe geht.
In der ehe hat die Frau das explizite Recht auf Versorgung durch den Ehemann. Er muss für ihre Unterkunft, Verpflegung und Kleidung sorgen, sowie für seine Kinder. Das Recht hierauf ist von der Frau einklagbar. Auch schlechte Behandlung, durch Gewalt oder groben Misrespekt muss die Frau in der ehe nicht langfristig hinnehmen. Letzteres ist freilich in vielen Fällen schwer zu beweisen und obliegt dem Ermessen des jeweiligen Richters.
Scheidung
Die Scheidung ist laut einer Hadith das von Gott Verhassteste von allen erlaubten Handlungen. [12] Dennoch erlaubt der Islam die Scheidung, wenn die Beziehung in der Ehe so zerrttet ist, dass der eigentlich Grund der Ehe, die Unterstützung des Einzelnen durch den Partner, nicht mehr möglich ist.
Mit der Scheidung erhält die Frau in den meisten Rechtsschulen einen Dreimonatigen Unterhalt durch ihren Exmann, der während dieser Zeit auch für ihre Unterbringung verantwortlich ist.
Sorgerecht für Kinder
Frauen stehen Männern in Sorgesrechtsfragen gegenüber im Nachteil. Zwar behält die Frau bei einer Scheidung das Kind bis zu dessen 7. ebensjahr bei sich, danach jedoch wird es normalerweise dem Vater zugesprochen. Auch während des Aufenthaltes des Kindes bei der Mutter ist der Vater notwendigerweise der Sorgerechtsträger. Heiratet die Frau einen neuen Mann, entfallen automatisch alle ihre Ansprüche auf ihre Kinder. Dies folgt der patriarchisch-orientierten Gesellschaftsordnung der meisten msuimischen Länder. Lokales Recht unterscheidet sich jedoch, und auch ist nicht ausgeschlossen, dass bei gegenseitigem Einverständnis die Frau das Sorgerecht für ihre Kinder nach einer Scheidung behält. Rechtliche gesichert sind ihre Rechte jedoch nicht - die Frau hat keinen Anspruch auf das Sorgerecht für ihre Kinder, im Gegensatz zum Vater.[13]
Bekleidungsvorschriften
Keine Regelung im Islam mit Bezug auf Frauen wird öffentlich so kontrovers diskutiert wie ihre Bekleidungsvorschriften. Keine andere Regelung im Islam ist so symbolträchtig wie die Kleidervorschriften.
Recht auf Arbeit
Das Recht der Frau auf Arbeit, insbesondere in speziellen Berufsgruppen wie dem Richtertum, ist unter Islamgelehrten und Rechtsschulen stark umstritten. Sowohl aus dem Koran als auch der Sunna lässt sich ein Berufsverbot für Frauen als Richter nicht klar ableiten.[14]
- Imam Abu Hanifa vertrat die Meinung, Frauen könnten als Zivilrechtliche Richter arbeiten.
- Juristen wie Ibn Jarir al-Tabari sowie Ibn Hazam glaubten, dass Frauen als vollwertige Richter auftreten könten. Sie vertreten die Meinung, dass dadurch dass der Islam Frauen als Mufti erlaubt, nichts gegen Frauen als Richter spräche.[14]
- Der indische Historiker Muhammad Hamidullah berichtet:
- "In every epoch of Islamic history, including the times of the Prophet, one sees Muslim women engaged in every profession that suited them. They worked as nurses, teachers, and even as combatants by the side of men when necessary, in addition to being singers, hair-dressers, cooks, etc. Caliph Umar employed a lady, Shifa' Bint 'Abdallah as inspector in the market of the capital Medina as Ibn Hajar records. The same lady had taught Hafsah ,wife of the Prophet, how to write and read. The jurists admit the possibility of women being appointed as judges of tribunals, and there are several examples of the kind. In brief, far from becoming a parasite, a woman could collaborate with men, in Muslim society, to earn her livelihood and to develop her talents."[15]
- Die OIC Kairoer Deklaration zu Menschenrechten im Islam erklärt:
- "Work is a right guaranteed by the Stte and society for each person able to work. Everyone shall be free to choose the work that suits him best and which serves his interests and those of society. The emmployee shall have the right to safety and security as well as to all other social guarantees."[14]
Entgegen Frauen in Beschäftigungen sprechen aus Sicht muslimischer Rechtsgelehrter oftmals ihr Status als Mutter. Abdulati beispielsweise, der sehr für die Arbeit der Frau argumentiert, betont gleichzeitig die Verpflichtung der Frau ihren Kindern gegenüber:
- "With regard to the woman's right to seek employment it should be stated first that Islm regards her role in society as a mother and a wife as the most sacred and essential one. Neither maids nor baby-sitters can possiblyy take the mother's place as the educator of upright, complex free, and carefully-reared children."[16]
Länderspezifisches
Quellen
- ↑ Esposito 2001, S.7
- ↑ a b Schimmel, 55
- ↑ Schimmel, 57
- ↑ Schimmel, 29
- ↑ Esposito, S.37/8
- ↑ Esposito 2001, S.16
- ↑ Esposito, S.19
- ↑ Mahmood, S.146-8
- ↑ al-'Ati, S.126
- ↑ Baderin, S.138
- ↑ Esposito, S.22
- ↑ Esposito, S.27
- ↑ Esposito, S.35
- ↑ a b c Baderin, S.179 Referenzfehler: Ungültiges
<ref>
-Tag. Der Name „Baderin1“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert. - ↑ Hamidullah, S.139
- ↑ Abdulati, S.364f
Literatur
- Al-'Ati, 'Abd H 1977, The Family Structure in Islam.
- Abdulati H 1997, Islam in Focus. Islamic Foundation.
- Engineer Asghar Ali 1992, The Rights of Women in Islam. St. Martin’s Press, New York
- Mashood A. Baderin 2003, International Human Rights and Islamic Law. Oxford University Press, Oxford.
- John Esposito and Yvonne Yazbeck Haddad, Islam, Gender, and Social Change
- John Esposito and Natana J. DeLong-Bas 2001, Women in Muslim Family Law. Second Edition. Syracuse University Press.
- Hamidullah M 1982, Introduction to Islam. Apex Books Concern.
- Deniz Kandiyoti (ed.) 1991, Women, Islam and the state, Basingstoke: Macmillan.
- Mahmood T 1995, Statutes of Personal Law in Islamic Countries, History, Texts, and Analysis. 2nd Edition.
- Schimmel, Annemarie 1997, My Soul Is a Woman. The Feminine in Islam. Continuum International Publishing Group Ltd.
- Christine Schirrmacher, Frauen und die Scharia. Die Menschenrechte im Islam, Goldmann.
Internet-Links
- Qantara Dossier Thema Frauen in der islamischen Welt
- Qantara Dossier Thema Feministischer Islam
- Ausschnitte aus Marjane Satrapis berühmten Comic "Persepolis - Eine Kindheit in Iran"
- Planet Wissen Spezial: Konfliktstoff Kopftuch
- Beschreibung des iranischen Filmes "The Circle" (Englisch)
- Englischsprachiges Blog einer Inderin, viele Momentaufnahmen im Leben muslimischer Frauen rund um den Globus
- Ein etwas anderes Dossier zum Thema Kopftuch, BBC (Englisch)
Länderspezifisches
- Bericht: Marokko - Frauen lehren den Koran
- Tagesspiegel Bericht zur rechtlichen Situation der Frau in Marokko
- Tagesschau Bericht: Weibliche Imame in Marokko
- Zeit Artikel zu Frauen in Saudi Arabien
- Lebenskultur in Saudi Arabien: Frauen in Saudi Arabien
- Qantara: Ausgebeutet und Bevormundet - Frauen im Golf
- Jung, ehrgeizig und selbstbewusst: Frauen in den Emiraten
- Zwischen Skepsis, Pragmatismus und sanftem Protest: Frauenbewegungen im Iran
- Konrad Adenauer Stiftung: Frauen in Ägypten
- Spiegel Online: "Die meisten Frauen haben nur Kinderkriegen im Kopf"
- Planet Wissen: Muslimische Frauen in Deutschland