Offizierslager

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Offizierslager (Oflag) waren deutsche Kriegsgefangenenlager während des Zweiten Weltkrieges, in denen ausschließlich Offiziere nach Nationen getrennt festgehalten wurden. Unteroffiziere und Mannschaften wurden dagegen in sogenannten Stammlagern (Stalag) untergebracht.

Die Lager wurden gemäß der Wehrkreise, in denen sie sich befanden, nummeriert. Darauf folgte eine fortlaufende Nummerierung durch Buchstaben. Das dritte Offizierlager im zweiten Wehrkreis erhielt demzufolge die Bezeichnung Oflag II C; jedoch gab es von diesen System zahlreiche Abweichungen. Eventuell wird dem Lager als Zusatz noch der Name des nächstgelegenen Ortes hinzugefügt. So z. B. Oflag II C Woldenberg.

Besoldung der Offiziere

Im Hinblick auf die Behandlung der Kriegsgefangenen hatte Deutschland die Genfer Konventionen unterzeichnet, hielt sich aber nur teilweise an deren Vorschriften. (Volle Anwendung für Briten, Norweger und Amerikaner, nur unwesentlich eingeschränkt für Franzosen, nur bedingte Anwendung für Italiener, Polen, Jugoslawen, faktisch keine Anwendung für Sowjetrussen.) Diese Vorschriften besagen unter anderem, „dass an die gefangenen Offiziere in gleicher Höhe Sold zu zahlen ist, wie an die gleichrangigen Offiziere des Gewahrsamsstaates.“ Um für durch die Gefangenen entstehende Kosten aufzukommen, mussten die gefangenen Unteroffiziere und Mannschaften arbeiten. Die Offiziere hingegen wurden von der Arbeit verschont, mussten sich dafür jedoch aus aus dem erhaltenen Sold selber verpflegen.

An einen polnischen Hauptmann war z. B. monatlich ein Betrag von 400 Mark auszuzahlen, wenn auch ein deutscher Hauptmann mit diesem Betrag besoldet wurde. Damit bei einer geglückten Flucht dem Flüchtling aber keine Geldmittel zur Verfügung standen, wurden statt Reichsmark Gutscheine in „Lagermark“ ausgezahlt. Allerdings wurden Polen nach der endgültigen Niederlage ihres Staates nicht mehr als Kriegsgefangene betrachtet und in die Heimat entlassen bzw. mehrheitlich zu Zwangsarbeitern gemacht.

Im Oflag II C Woldenberg waren nicht nur ungefähr 5.000 Offiziere untergebracht, sondern auch noch rund 1.000 Unteroffiziere und Mannschaften, die zu deren Bedienung eingeteilt wurden. Diese erhielten aber keinen Sold wie die Offiziere, konnten aber auch nicht die selbe Arbeit verrichten wie in den Stalags. Deshalb wurde bei der Auszahlung des Solds an die Offiziere von dem Zahlmeister des Lagers 5 % der Gesamtsumme einbehalten und an die Nicht-Offiziere verteilt. Die Offiziere in Lager Woldenberg hatten also insgesamt eine „Spende“ von 10 % ihres Soldes für die sie bedienenden Nicht-Offiziere und für den Fonds abtreten müssen.

Lagerpost

Vier dieser Oflag, in denen sich polnischen Insassen befanden, sind dadurch bekannt geworden, weil die Insassen mit Genehmigung der deutschen Lagerleitung eine „Lagerpost“ gegründet hatten, die lediglich innerhalb des Lagers die Funktion einer „Post“ ausübte. Der Reinerlös ging in allen vier Lagern an eine wohltätige Institution, dem „Fonds für Witwen und Waisen“, der außerdem (zumindest in Woldenberg) durch eine Spende von 5 % des Soldes alimentiert wurde.

Literatur

  • Manfred G. Heber: KATALOG der Lagerpost und HANDBUCH der Lagerpost