Erdgeschoss

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Das Erdgeschoss (EG, Parterre) ist das mit seinem Fußboden zu ebener Erde liegende Geschoss eines Gebäudes.

Unterhalb des Erdgeschosses befinden sich die Tief- beziehungsweise Kellergeschosse, neudeutsch auch Basement. Oberhalb des Erdgeschosses befinden sich die Obergeschosse. Eine in Deutschland veraltende Bezeichnung für ein Erdgeschoss ist auch Parterre. Erdgeschosse liegen nicht zwangsläufig mit ihrem Fußboden exakt auf dem Höhenniveau des umliegenden Geländes. Oft führen einige Stufen hinauf, seltener auch hinunter auf das Fußbodenniveau des EG.

Die architektonische Sonderstellung des Erdgeschosses

Bei mehrgeschossigen Gebäuden unterscheidet sich das Erdgeschoss äußerlich oft von den Obergeschossen. Das kann rein technische Gründe haben, wie der Schutz vor Spritzwasser durch einen Sockel, meist ist es jedoch gestalterische Absicht, auch weil das Erdgeschoss oft andere Nutzungen aufnimmt als die übrigen Geschosse und dann auch über einen anderen Grundriss verfügt.

Wie stark die Differenzierungen zwischen den einzelnen Geschossen, speziell zwischen dem Erdgeschoss und den übrigen Obergeschossen ausfallen, hängt stark vom Baujahr des Gebäudes und damit vom verwendeten Architekturstil ab. So wurden bis ins 19. Jahrhundert die Fassaden stark gegliedert und das Erdgeschoss relativ deutlich abgesetzt. Mit dem Aufkommen der Moderne und des Funktionalismus in der Architektur zum Beginn des 20. Jahrhunderts setzte sich das EG - zumindest bei identischer Nutzung - oft nicht mehr von den restlichen Geschossen ab. Eine auch in der Fassade deutlich sichtbare Differenzierung findet sich jedoch auch heute, wenn im Erdgeschoss eine völlig andere Nutzung stattfindet. So liegen in Erdgeschossen innerstädtischer Gebäude oft Ladengeschäfte und andere Einrichtungen mit Publikumsverkehr, während sich in den Obergeschossen Privatwohnungen befinden. In diesen Haustypen besitzt das Erdgeschoss im allgemeinen eine größere Geschosshöhe als die übrigen Geschosse.

In Wohnhäusern des Geschosswohnungsbaues verfügen die im EG liegenden Wohnungen oft über Terrassen, während die höher liegenden Wohnungen mit Balkonen ausgestattet sind.

Das Erdgeschoss als Erschließungszone

Das Erdgeschoss übernimmt meist die zentrale Erschließung eines Gebäudes - den Hauseingang mit dem Zugang zum Treppenhaus und gegebenenfalls zum Personenaufzug. Auch die Fluchtwege innerhalb eines Gebäudes enden üblicherweise im Erdgeschoss.