Jürgen Ponto

deutscher Bankier; Vorstandssprecher der Dresdner Bank AG
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Jürgen Ponto (* 17. Dezember 1923 in Bad Nauheim; † 30. Juli 1977 in Frankfurt am Main) war Vorstandssprecher der Dresdner Bank AG. Der Bankier wurde von einem Kommando der Roten Armee Fraktion ermordet.

Leben

Jürgen Ponto, Sohn aus einer Hamburger Kaufmannsfamilie, wurde nach seinem Abitur am Wilhelm-Gymnasium Hamburg und dem darauffolgenden Studium der Rechtswissenschaften im Alter von 36 Jahren Hausjurist der Dresdner Bank. Mit 43 Jahren wurde er zum Vorstandsvorsitzenden und somit -sprecher der Bank berufen, wo er vornehmlich an einem Ausbau der internationalen Geschäftsbeziehungen des Hauses interessiert war. Zusätzlich fungierte Ponto als Berater des damaligen Bundeskanzlers Helmut Schmidt. Seine herausragende Stellung in der deutschen Bankenlandschaft nebst zahlreicher führender Posten in der Wirtschaft rückte ihn bald in das Visier der Roten Armee Fraktion (RAF).

Hintergründe der Ermordung

Am 29. Juli 1977 kündigte sich Susanne Albrecht, sein 26-jähriges Patenkind, für den nächsten Tag um halb fünf zu einem Besuch im Haus der Pontos in Oberursel an. Ponto war bekannt, dass die Tochter seines ehemaligen Studienfreundes sehr weit links eingestellt war, er ahnt jedoch nichts von ihren Kontakten zur RAF.

Am Samstag, den 30. Juli saßen Jürgen Ponto und seine Frau Ignes auf der Terasse seiner Villa in der Oberhöchstädter Straße 69. Die beiden wollten am Abend nach Südamerika fliegen. Susanne Albrecht, Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar erschienen um 17.05 Uhr - eine halbe Stunde später als angekündigt. Peter-Jürgen Boock wartete draußen im Fluchtauto. Nichts ahnend begrüßte Ponto die drei Besucher, bat sie auf die Terrasse und wollte eine Blumenvase für die von Susanne Albrecht mitgebrachten Rosen holen. Klar und Mohnhaupt folgten ihm. In der Küche richtete Klar ohne Vorwarnung seine Pistole auf Ponto. Als dieser Klars Arm zur Seite drückte, schoss Klar. Daraufhin feuerte auch Mohnhaupt fünf Mal auf Ponto und traf ihn tödlich. Danach stürzten Mohnhaupt, Klar und Albrecht aus dem Haus und flohen mit dem von Peter-Jürgen Boock gesteuerten Auto.

Die „Befreiungsbewegung“ Aktion Roter Morgen bekannte sich am nächsten Tag zu der Tat. Später wurden für dieses RAF-Kommando verurteilt (wegen Mordes bzw. Beihilfe zum Mord): Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar, Peter-Jürgen Boock, Sieglinde Hofmann und Susanne Albrecht. Das Verfahren gegen Adelheid Schulz wurde wegen der Verurteilung in anderen Fällen eingestellt. Pontos Ermordung stellte den Auftakt des Deutschen Herbstes dar.

Um der Kritik aus den eigenen Reihen und der linken Szene aus dem Weg zu gehen, behaupten die Terroristen, es habe ein Gerangel gegeben. So gingen auch die Gerichte zunächst davon aus:

  • Der Zweite Strafsenat des Oberlandesgerichtes Stuttgart schrieb in seinem Urteil von 1984: "Während sich Jürgen Ponto so heftig wehrte, löste sich aus dieser Waffe ein Schuss ..." [1]
  • Der Fünfte Strafsenat des Oberlandesgerichtes Stuttgart stellte 1985 fest: "Angesichts des entschlossenen Widerstandes von Ponto erkannten die Täter, dass die beabsichtigte Entführung unmöglich geworden und die 'Aktion' gescheitert war." [2]

Doch Susanne Albrecht berichtete nach ihrer Festnahme 1990 von drei Geheimnissen in der zweiten Generation der RAF gegenüber Gruppenmitgliedern und Unterstützern. Das erste sei die Ermordung Pontos ohne jeglichen Widerstands des Opfers, das zweite die Selbstmorde von Stammheim und das dritte die Drogensucht von Peter-Jürgen Boock.

Auch im Gerichtsverfahren von Susanne Albrecht, die zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde, stellte der fünfte Strafsenat des Oberlandesgerichtes Stuttgart fest, dass zwischen Ponto und den RAF-Terroristen kein Gerangel stattfand und die Terroristen nicht versuchten, den Bankier zu entführen. [3]

Veröffentlichungen

  • Strukturprobleme der Kapitalmärkte in internationaler Sicht, 1968
  • Die Rolle der Banken in der Welt von morgen, 1970
  • Banken und Staat im Konflikt. In: „Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen“, 1973
  • Wirtschaft auf dem Prüfstand, 1975
  • Mut zur Freiheit, 1977


Quellen

  1. Zweiter Strafsenat des Oberlandesgerichtes Stuttgart: 7. Mai 1984-2-2-StE 5/81 [Boock], Seite 54
  2. Fünfter Strafsenat des Oberlandesgerichtes Stuttgart: 2. April 1985-5-1 StE 1/83 [Mohnhaupt/Klar], Seite 63
  3. Fünfter Strafsenat des Oberlandesgerichtes Stuttgart: 3. Juni 1991-5-StE 4/90 [Albrecht]