Cornelis van Bynkershoek

niederländischer Jurist
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Cornelis van Bynkershoek (* 29. Mai 1673 in Middelburg; † 16. April 1743 in Den Haag) Jurist der eleganten Schule in den Niederlanden.

Leben

Bynkershoek war der Sohn eines Segelmachers. Nach dem Besuch der Lateinschule in seiner Geburtsstadt begann er in Franeker Theologie zu studieren. 1691 wechselte er auf Empfehlung Ulrich Hubers zum Jurastudium. Er promovierte 1694 und ließ sich in Den Haag als Rechtsanwalt nieder.

1704 wird er Mitglied, 1724 Präsident des Großen Rates, des obersten Gerichts, von Holland, Seeland und Westfriesland.

Lehre

Als Zivilrechtler ist Bynkershoek Vertreter der eleganten niederländischen Schule. Als Mitglied und Präsident des obersten Gerichts hat er für sich - Bynkershoek wollte keine Veröffentlichung - seine Fälle aufgezeichnet und auch Einzelheiten über die Beratung und abweichende Meinungen anderer Richter. Erst 1926 wurden diese Aufzeichnungen unter dem Titel „Observationes tumultuariae“ veröffentlich.

Bedeutung hat Bynkershoek aber auch für das Völkerrecht. Im Gegensatz zu Grotius bejaht er in seiner Schrift „De dominio maris dissertatio“ die Frage, ob Staaten Eigentum am Meer haben können: Das Eigentum ende dort, wo die Macht des Staates ende. Das war im 18. Jahrhundert die Reichweite der Geschütze bei etwa 3 Meilen. Bynkershoek ist also der Vater der 3-Meilen-Zone.

Werke

  • De dominio maris dissertatio (1702)
  • Observationes juris romani (1733)
  • Observationes tumultuariae (veröffentlicht ab 1926)

Literatur

  • Govaert C. J. van den Bergh: Die holländische elegante Schule. Klostermann, Frankfurt a.M 2002, ISBN 3-465-03170-9