Taubstummheit

vor allem im 18. und 19. Jahrhundert die Unfähigkeit von Personen, zu hören und sich lautsprachlich ausdrücken zu können
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Taubstummheit bezeichnet die Behinderung von Personen, die weder sprechen können (stumm sind) noch hören (taub sind).

Das zusammengesetzte Wort entstand erstmals etwa um 1775 in Leipzig, als Samuel Heinicke eine Schule für taube Kinder eröffnete. Vorher wurden entweder „taub“, „stumm“, „taub und stumm“, oder „taub, der stumm ist“ (Martin Luther) verwendet. Entsprechende Wortzusammensetzungen in anderen Sprachen (frz. sourd-muet, engl. deaf-mute, span. sordomudo etc.) entstanden ebenfalls gleichzeitig mit dem Beginn der Bildung tauber Kinder in diesen Ländern. Zusammen mit dem Wort „gehörlos“ verhalf „taubstumm“ dem Taubstummenlehrerberuf ein höheres standespolitisches Ansehen zu erlangen, indem ein Taubstummenlehrer über seine Arbeit sagen konnte, „Aus Taubstummen machen wir durch unsere Lehrkunst Gehörlose“. So werden auch taube Kinder zum Erlernen des Sprechens und Vermeiden der Gebärden mit dem Spruch „Wenn du gebärdest, denken (hörende) Leute, du bist taubstumm. Du hast gelernt zu sprechen, also bist du nur gehörlos.“ motiviert.

Das Wort „taubstumm“ wird häufig insofern nicht korrekt gebraucht, als Taube durch gezieltes Sprechtraining durchaus eine – allerdings unterschiedlich ausgeprägte – Fähigkeit zum Sprechen erwerben können. Taubheit führt also nicht zwingend zur Stummheit. Da das Wort daher von den so bezeichneten Personen mitunter als abwertend empfunden wird, sollte seine pauschale Verwendung für taube Menschen vermieden werden, zumal es bei ihnen eine Bedeutungserweiterung erfahren hat, die die ursprüngliche Bedeutung zu „unfähig zu kommunizieren“ erweitert hat.

Die zutreffende Bezeichnung lautet Taubheit oder Gehörlosigkeit.

Literatur

  • Teuber, Hartmut: Hörgeschädigt, hörbehindert, gehörlos oder taub?. In DAS ZEICHEN, Nr.31, 1995, S.40-43.
  • Wasserzieher, Ernst: Woher? Ableitendes Wörterbuch der deutschen Sprache. Hannover: Ferd. Dümmler Verlag 1963, S.412.