Elisabeth Kopp

Schweizer Bundesrätin
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Elisabeth Kopp (* 16. Dezember 1936 in Zürich) ist eine Schweizer Politikerin (FDP) aus Zumikon im Kanton Zürich. Sie war von 1984 bis 1989 als erste Frau Mitglied der Schweizer Regierung (Bundesrat). Ein politischer Skandal im Herbst 1988 beendete Kopps Amtszeit vorzeitig.

Herkunft und politischer Werdegang

Elisabeth Kopp wuchs als Anna Elisabeth Iklé in einer Industriellen-Familie in Bern auf [1]. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Zürich. 1957 trat sie den FDP-Frauen bei. 1960 heiratete sie den Wirtschaftsanwalt Hans W. Kopp, mit dem sie eine Tochter hat.

Bei Einführung des Frauenstimmrechtes 1970 wurde sie in den Gemeinderat von Zumikon gewählt. Von 1974 bis 1984 war sie Gemeindepräsidentin. Die nationale Karriere startete 1979, als sie für die Zürcher Freisinnig-Demokratische Partei in den Nationalrat gewählt wurde.

Bundesrätin

1984, als Bundesrat Rudolf Friedrich gesundheitsbedingt zurücktrat, nominierte die FDP Kopp und Bruno Hunziker als Nachfolger. Nach der Nomination startete eine Medienkampagne gegen sie, die vor allem ihren Ehemann kritisierte. Kurz vor dem Wahltermin drehte der Wind aber, da man sie nicht für die Fehler ihres Mannes verantwortlich machen könne. Am 2. Oktober 1984 wählte die Vereinigte Bundesversammlung Kopp im ersten Wahlgang mit 124 von 244 Stimmen als erste Frau in den Bundesrat. Während ihrer Amtszeit stand sie dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) vor.

Sie hat während ihrer Amtszeit die Flüchtlings- und Ausländerpolitik reformiert. 1986 erreichte sie die Schaffung des Amtes des Delegierten für Flüchtlingswesen, das Peter Arbenz als erster bekleidete. Sie setzte sich mit viel persönlichem Engagement für die Besserstellung der Frauen in der Gesellschaft ein. Weitere Schwerpunkte ihrer Tätigkeit waren Massnahmen gegen die Geldwäscherei, der Kündigungsschutz im Miet- und Arbeitsvertragsrecht, das Aktienrecht und der Umweltschutz.

Kopp wurde im Dezember 1988 zur Vizepräsidentin des Bundesrats gewählt, trat dieses Amt jedoch nie an.

Der „Kopp-Skandal“

Vorgeschichte

Kopp stand seit Ende August 1988 öffentlich unter Druck, als die Zeitschrift Beobachter ihren Ehemann, den Juristen Hans W. Kopp, beschuldigte, Steuern in Millionenhöhe hinterzogen zu haben, ohne dass das Zürcher Steueramt tätig geworden wäre. Obwohl die Anschuldigungen zweifelhafter Quelle waren, entlastendes Material vorhanden war und die zürcherische Steuerverwaltung Hans W. Kopp im Dezember 1988 vom Vorwurf der vorsätzlichen Steuerhinterziehung entlastete, galt Hans W. Kopp in den Medien und der Öffentlichkeit als Steuerbetrüger.

Am 1. September erschien in 24 heures ein Bericht, in dem Mohamed Shakarchi als einer der ganz grossen Fische im internationalen Geldwäschereigeschäft dargestellt wurde. In dessen Devisenhandelsfirma, Shakarchi Trading AG, war Hans W. Kopp Vizepräsident des Verwaltungsrates. Die Anschuldigungen konnten nicht bewiesen werden, die Untersuchungen wurden 1991 eingestellt.

In der Öffentlichkeit und in den Medien war die Angst vor der organisierten Kriminalität spürbar, und Hans W. Kopp war für viele deren Verkörperung.

Der Telefonanruf

Am 27. Oktober 1988 erfuhr Elisabeth Kopp von ihrer persönlichen Mitarbeiterin von Geldwäscherei-Anschuldigungen gegenüber der Shakarchi Trading AG. Um einen weiteren Schaden von ihrer Arbeit abzuwenden, rief sie ihren Mann an, um ihn zum Rücktritt aus dem Shakarchi-Verwaltungsrat zu bewegen, wozu sich dieser sofort bereit erklärte.

Am 4. November meldete der Tages-Anzeiger, dass die Tessiner Untersuchungsbehörden einem grossen Fall von Geldwäscherei auf die Spur gekommen seien. Darin sei auch die Shakarchi Trading AG verwickelt. Am 8. und 9. November fragten die Weltwoche und Radio DRS beim EJPD nach, ob es nicht ein Tipp aus dem Departement an Hans W. Kopp gegeben habe.

Rücktritt

Die Zeitung Le Matin schrieb am 9. Dezember 1988 über den ominösen Telefonanruf. Kopp gestand ihre Mitbeteiligung, was die Boulvardmedien dazu veranlasste, ihren Rücktritt zu fordern. Besonders die Tatsache, dass sie den Anruf lange verschwiegen hatte, lastete man ihr an. In der Folge wurde sie auch von der Partei fallengelassen. Es zeigte sich, dass sie kein tragfähiges Beziehungsnetz hinter sich hatte, das sie unterstützt hätte. Am 12. Dezember gab sie ihren Rücktritt auf Ende Februar 1989 bekannt und betonte dabei, sich nichts zu Schulden kommen lassen zu haben. Nachdem weiter Druck aufgebaut wurde, trat sie am 12. Januar 1989 mit sofortiger Wirkung zurück. Sie bestand in einer Fernsehansprache darauf, sie treffe „weder rechtlich noch moralisch irgend eine Schuld“[2]. Sie zog sich nach ihrem Rücktritt vollständig aus der Politik und aus der Öffentlichkeit zurück.

Aufarbeitung

Im Februar 1990 wurde Elisabeth Kopp vom Bundesgericht vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung freigesprochen. Trotzdem wurde sie in der Folge von der Partei und den Medien nicht rehabilitiert. Kopp und ihr Ehemann blieben über Jahre hinweg öffentlich geächtete Personen.

Rückblick

Kopp sagt rückblickend, ihr Rücktritt sei ein Fehler gewesen. Auch seien in der Kommunikation auch von ihr Fehler begangen worden. Der Anruf hingegen sei das einzige gewesen, was sie in jener Situation habe tun können. Sie würde heute in der gleichen Situation durchhalten[3]. In einer breiten Öffentlichkeit wird sie noch immer geächtet. Jedoch wurden zu ihrem 70. Geburtstag vermehrt Stimmen laut, die glauben, dass andere Personen einen solchen Fall überstanden hätten.

Varia

Der Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission, die Kopps Amtsgeheimnisverletzung untersuchte, löste den Fichenskandal aus.

Quellenangaben und Referenzen

  1. Iklé, Eintrag über die aus Hamburg stammende Familie der Stadt St. Gallen im HLS
  2. http://www.nzz.ch/2006/12/24/hg/articleERGNM.html
  3. Sendung Input, DRS 3, 18.12.2006

Videomaterial

Literatur

  • Jeanne Hersch (Hg): Rechtsstaat im Zwielicht - Elisabeth Kopps Rücktritt, Verlag Peter Meili, ISBN 3-85805-153-5

Artikel

Film


VorgängerAmtNachfolger
Rudolf FriedrichMitglied im Schweizer Bundesrat
1984-1989
Kaspar Villiger