Quellensteuer (Deutschland)

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Quellensteuer ist eine gebräuchliche Bezeichnung für eine Steuer, die direkt an der „Quelle“ erhoben wird, aus der die Einkünfte fließen:

Alle diese „Quellensteuern“ sind im Einkommensteuergesetz geregelt; sie werden bei der Einkommensteuerveranlagung wie eine Einkommensteuervorauszahlung behandelt.


Siehe auch