Quellensteuer ist eine gebräuchliche Bezeichnung für eine Steuer, die direkt an der „Quelle“ erhoben wird, aus der die Einkünfte fließen:
- Arbeitslohn - Quelle: der Arbeitgeber - Quellensteuer: die Lohnsteuer
- Zinsen - Quelle: ein Kreditinstitut - Quellensteuer: der Zinsabschlag
- Dividenden - Quelle: eine Kapitalgesellschaft - Quellensteuer: die Kapitalertragsteuer
Alle diese „Quellensteuern“ sind im Einkommensteuergesetz geregelt; sie werden bei der Einkommensteuerveranlagung wie eine Einkommensteuervorauszahlung behandelt.