Als Triebfahrzeug, bezeichnet man bei einem Verkehrsmittel das mit Motorkraft angetriebene Fahrzeug eines aus mehreren Fahrzeugen bestehenden Zuges. Im Straßenverkehr nennt man das angetriebene Fahrzeug eines Lastzuges auch "Motorwagen". Bei der Eisenbahn verbindet man mit dem Begriff allgemein die Lokomotive des Zuges.
In Eisenbahnbetriebsregeln wird als Triebfahrzeug alle folgenden Fahrzeugsarten definiert:
- Lokomotiven; das sind der Art des Antriebes entsprechend elektrische Lokomotiven, Diesellokomotiven und Dampflokomotiven,
- Triebwagen; sie sind entweder alleine als Motorwagen eingesetzt oder fahren im Verbund mit Mittel- und Steuerwagen,
- Triebköpfe; sie befinden sich an beiden Zugenden und bewegen die dazwischen eingesetzten Mittelwagen, die keinen eigenen Antrieb besitzen,
- Triebzüge; ist eine betriebliche Einheit bestehende aus ein oder mehrere Triebköpfe und deren Mittelwagen. Ein Triebzug wird im normalen Betrieb nicht getrennt. (z.B. ICE Triebzüge)
- Nebenfahrzeuge mit Kraftantrieb; dazu gehören Baufahrzeuge, wie Kraftrottenwagen, Gleisbaumaschinen, Turmtriebwagen für Oberleitungsarbeiten, Gleismessfahrzeuge.
Im Jahre 2003 befanden sich 14463 Triebfahrzeuge (Lokomotiven und Triebwagen) im Bereich der Bundesrepublik Deutschland.