Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder/Alt
Problemfälle (lassen sich nicht richtig löschen)
- Bild:Unbenannt19606.bmp
- Bild:Admiralitätsflagge.bmp
- Bild:Fritz_Levy.bmp
- Bild:Dinamo.bmp
- Bild:Verfassungssystem USA.png
- Bild:Diagramm Volkskammerwahl 1990.png
- Bild:Ernährung im Langstreckenlauf
- Bild:Admiralitätsflagge.bmp
- Bild:Bild1.gif
- Bild:Bismarck_-_Prägende_Figur_des_jungen_Kaiserreiches.doc
- Bild:Pirol klein.jpg
- Bild:DSDS - Daniel K.
- Bild:Deutsche_Mundarten.GIF
- Bild:Apostrophe\'s test.txt
- Bild:WappenWittlich.png
- Bild:Niederlande wappen klein.png
- Bild:Ernährung_im_Langstreckenlauf
- Bild:Mit combo.gif
- Bild:M-Gewinde.jpg
27. Mai
- Bild:Olympische Ringe.jpg - Unvereinbar mit GNU FDL, siehe meine Anmerkung dort. ich suche noch weitere Quellen. -- Mathias Schindler 15:53, 29. Mai 2004 (CEST)
- sehe ich es richtig daß das Foto einer Flagge oder sowas geeignet wäre? Ralf 18:11, 5. Jul 2004 (CEST)
- wenn wir ein Renderbild nehmen? Dieses ist noch zu unfertig, hab nur schnell was zusammengebastelt? Bild:Olympische-ringe.jpg Ralf 18:24, 5. Jul 2004 (CEST)
- Nicht das "Wie" ist geschützt, sondern das "Was". Auch das Renderbild zeigt klar die fünf zusammenhängenden Ringe - und die stehen in der gewählten Farbgebung für die Olymp. Ringe. Ob sie nun in 3D, kursiv, gedreht usw. sind ist nicht entscheidend. Das Bild einer Flagge ist etwas anderes, denn zum einen gehört das Recht an der eigenen Aufnahme einem selbst. Und die Flagge (nicht gerendert!, sondern als Aufnahme) entspricht einer Bildkomposition. Allerdings muss die AUfnahme auch als das Bild einer Flagge interpretiert werden können. TG 12:29, 16. Jul 2004 (CEST)
- Dieses Bild steht jetzt hier schon Ewigkeiten. Kann mal jemand kundtun, was die Rechtslage ist (oder zumindest derzeitiger Diskussionsstand zu derselben)? --mmr 02:11, 12. Sep 2004 (CEST)
- Nicht das "Wie" ist geschützt, sondern das "Was". Auch das Renderbild zeigt klar die fünf zusammenhängenden Ringe - und die stehen in der gewählten Farbgebung für die Olymp. Ringe. Ob sie nun in 3D, kursiv, gedreht usw. sind ist nicht entscheidend. Das Bild einer Flagge ist etwas anderes, denn zum einen gehört das Recht an der eigenen Aufnahme einem selbst. Und die Flagge (nicht gerendert!, sondern als Aufnahme) entspricht einer Bildkomposition. Allerdings muss die AUfnahme auch als das Bild einer Flagge interpretiert werden können. TG 12:29, 16. Jul 2004 (CEST)
- Unter Olympische Ringe findest Du einen Link auf die aktuelle Rechtslage. Soweit ich das Gesetz verstehe, ist die Verwendung in der Wikipedia rechtlich bedenkenlos. -- Triebtäter 01:55, 13. Sep 2004 (CEST)
- wenn wir ein Renderbild nehmen? Dieses ist noch zu unfertig, hab nur schnell was zusammengebastelt? Bild:Olympische-ringe.jpg Ralf 18:24, 5. Jul 2004 (CEST)
Microsoft-Screenshots
Verschoben auf die Diskussionsseite von Bildrechte --Historiograf 23:42, 25. Sep 2004 (CEST)
9. August
- Alle Bilder auf der Seite Benutzer:Srbauer/Bilder stammen von http://www.probertencyclopaedia.com/ . Die Inhaber dieser Seite stellen zwar die Bilder unter Public Domain, sagen aber selbst, das sie nicht sicher sind, ob die Bilder wirklich Public Domain sind:
Please note: some pictures in The Probert Encyclopaedia have been obtained from the public domain in good faith, but may have been released without the copyright holder's permission, while we never knowingly include any copyright images accidents can happen and we cannot guarrantee the status of images you choose to copy.
Ehrlich gesagt bin ich ich zu faul, fuer jedes dieses Bilder einen URV einzutragen. Soweit ich das sehe, stammen alle Bilder aus dieser Quelle, sind damit nicht sicher PD und damit zu loeschen. --Huebi 19:43, 9. Aug 2004 (CEST)
- Ich denke auch, dass diese Bilder gelöscht gehören. Bild:Arabella_Kiesbauer.jpg ist ganz sicher ein professionelles Promo-Foto, das der Fotograf nicht als Public Domain veröffentlicht hat. --[[Benutzer:Jorges|Jorges (?)]] 13:06, 8. Sep 2004 (CEST)
16. August
- Erster Weltkrieg - angeblich Public Domain. Fotograf vermutlich James Francis Hurley. Wo ist das denn nun belegt? Grashüpfer
- hallo Grashüpfer, bevor du eines unserer Exzellenten Bilder zur löschung vorschlägst: hast du dich mit der rechtslage und den schutzfristen für fotografien (siehe Bildrechte) vertraut gemacht? soweit ich sehe, ist das mit der 70-jahre-nach-tod-des-fotografen-frist noch strittig und wurde bisher jedenfalls nicht so gehandhabt.
- genauere informationen zu dem ypern-bild hatte jemand in der kandiatendiskussion gepostet. es ist wohl tatsächlich von hurley.
- Wo ist das denn nun belegt? - bei bildern wendet man sich mit der frage wohl am besten zuerst an den einsteller (hier Southpark bzw.Magnus).
- übrigens sollten bilder-urvs lieber unter Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder eingetragen werden, da lesen dann auch mehr leute mit, die sich mit der rechtslage bei bildern auskennen - die ist anders als bei texten. grüße, Hoch auf einem Baum 04:08, 17. Aug 2004 (CEST)
Hallo, nochmal. Zum einen: Ich habe für beide Fotografien die namentlichen Urheber gesucht und gefunden: so lange sind die Fotografen noch nicht tot. Und in allen Internetseiten, die ich fand, stand hier nichts von Public Domain, sondern wenn überhaupt dann was von Copyright. Zum anderen: entweder hat man die nachweisliche Genehmigung oder man hat hier einfach nur Fotos gehijacked. -- Grashüpfer
19. August
- Datei:Kloten.png, , Datei:Adliswil.png, Datei:Aesch.png, Datei:Aeugst a a.png, Datei:Affoltern a a.png, Datei:Altikon.png, Es fehlt bei diesen Bildern die Lizenzierung als GNU FDL oder die Deklaration als Public Domain (gilt für alle Bilder aus der gleichen Quelle; ich kann aus zeitlichen Gründen nicht alle zum Löschen vorschlagen). Fazit: Löschen! -- John Doe 12:42, 19. Aug 2004 (CEST)
- Contra. Ich sehe da wirklich kein Problem. Wenn die Einwilligung des Statistischen Amts des Kantons Zürich nicht reicht, dann muss halt letztlich ein Jurist der Staatskanzlei offizielle Freigabe signalisieren. Für das Weitere siehe die Diskussion auf der Seite des Benutzers der die Gemeindewappen des Kantons Zürich hochgeladen hat: Benutzer Diskussion:Tschubby --Weiacher Geschichte(n) 20:37, 24. Aug 2004 (CEST)
- ... entweder sind die Bilder unter einer Lizenz verfügbar, die mit Wikipedia kompatibel ist und dann muss man das in der Beschreibung erwähnen, oder sie müssen gelöscht werden. -- John Doe 21:14, 26. Aug 2004 (CEST)
- Völlig klar, John Doe. Bestreite ich auch überhaupt nicht. Ich habe heute mit dem von Tschubby bereits angeschriebenen Mitarbeiter des Statistischen Amts des Kantons telefoniert und ihm auch ein paar Links geschickt: (GNU-FDL, Copyleft, [1], Wikipedia:Lizenzbestimmungen sowie Wikipedia:Projekte,_die_Wikipedia_als_Quelle_benutzen. Er sieht jetzt, wo das Problem liegen könnte (freie kommerzielle Weiterverwendung) und unterbreitet die Angelegenheit den Juristen (von denen hat es im Department wo die Statistik angesiedelt ist ja einige). Warten wir mal ab, ob sie die Wappen unter GFDL stellen können oder selber nur die Rechte für ihre eigene Website und ihre eigenen Publikationen plus im Einzelfall bewilligte Weiterverwendungen haben bzw. geben wollen. Wenn DAS der Fall ist, dann ist die Angelegenheit gegessen und alle Zürcher Gemeindewappen müssen gelöscht werden. Wird die GFDL- bzw. Public Domain-Unterstellung dagegen gutgeheissen, dann können die Löschanträge beerdigt werden. Geben wir ihnen Zeit bis Mitte September, da die Mühlen dort bekanntlich nicht so schnell mahlen, ok? --Weiacher Geschichte(n) 21:36, 26. Aug 2004 (CEST)
- Für mich ist dieses Vorgehen in diesem Fall in Ordnung. Generell muss aber der Grundsatz gelten, dass man solche Abklärungen trifft, bevor man ein Bild bei Wikipedia dem Publikum zugänglich macht. Ich kopiere ja beispielsweise auch nicht ein beliebiges Bild, lade es hoch und frage den Urheber erst dann, ob er damit im Rahmen der GNU FDL einverstanden ist. Was online verfügbar ist, kriegt man aus dem Internet per se nicht mehr raus. -- John Doe 21:59, 26. Aug 2004 (CEST)
- Schon klar, John Doe. Das Problem ergibt sich ja nun wie oben des langen und breiten ausgeführt aus dem mangelnden Verständnis für die durch die GFDL spezielle Situation der Wikipedia. Genau DAS ist - wie ich immer wieder feststelle - das Hauptproblem. Die meisten meinen, sie würden die Einwilligung NUR für dieses Werk erteilen. Ausschliesslich für Wikipedia. Und für nichts anderes sonst. Ein klarer Irrtum, dem mit ebenso klarer Sprache begegnet werden muss. Tschubby ist leider voll in diese Falle getreten. --Weiacher Geschichte(n) 12:40, 31. Aug 2004 (CEST)
- Hat sich hier jetzt schon etwas ergeben? Die Lizenzinformationen sind im prinzip noch vom 19. August. RobbyBer 21:42, 30. Aug 2004 (CEST)
- Bis jetzt noch nicht. Wir sollten dem Kanton schon noch bis Mitte September Zeit lassen. Wenn wir bis dann nichts gehört haben, dann ist wohl Löschen angesagt. --Weiacher Geschichte(n) 12:34, 31. Aug 2004 (CEST)
- Für mich ist dieses Vorgehen in diesem Fall in Ordnung. Generell muss aber der Grundsatz gelten, dass man solche Abklärungen trifft, bevor man ein Bild bei Wikipedia dem Publikum zugänglich macht. Ich kopiere ja beispielsweise auch nicht ein beliebiges Bild, lade es hoch und frage den Urheber erst dann, ob er damit im Rahmen der GNU FDL einverstanden ist. Was online verfügbar ist, kriegt man aus dem Internet per se nicht mehr raus. -- John Doe 21:59, 26. Aug 2004 (CEST)
- Völlig klar, John Doe. Bestreite ich auch überhaupt nicht. Ich habe heute mit dem von Tschubby bereits angeschriebenen Mitarbeiter des Statistischen Amts des Kantons telefoniert und ihm auch ein paar Links geschickt: (GNU-FDL, Copyleft, [1], Wikipedia:Lizenzbestimmungen sowie Wikipedia:Projekte,_die_Wikipedia_als_Quelle_benutzen. Er sieht jetzt, wo das Problem liegen könnte (freie kommerzielle Weiterverwendung) und unterbreitet die Angelegenheit den Juristen (von denen hat es im Department wo die Statistik angesiedelt ist ja einige). Warten wir mal ab, ob sie die Wappen unter GFDL stellen können oder selber nur die Rechte für ihre eigene Website und ihre eigenen Publikationen plus im Einzelfall bewilligte Weiterverwendungen haben bzw. geben wollen. Wenn DAS der Fall ist, dann ist die Angelegenheit gegessen und alle Zürcher Gemeindewappen müssen gelöscht werden. Wird die GFDL- bzw. Public Domain-Unterstellung dagegen gutgeheissen, dann können die Löschanträge beerdigt werden. Geben wir ihnen Zeit bis Mitte September, da die Mühlen dort bekanntlich nicht so schnell mahlen, ok? --Weiacher Geschichte(n) 21:36, 26. Aug 2004 (CEST)
- ... entweder sind die Bilder unter einer Lizenz verfügbar, die mit Wikipedia kompatibel ist und dann muss man das in der Beschreibung erwähnen, oder sie müssen gelöscht werden. -- John Doe 21:14, 26. Aug 2004 (CEST)
- John Doe, im Lichte der Diskussion unter Bild Diskussion:Küsnacht ZH - Wappen - 001.gif verstehe ich ehrlich gesagt Deine Aufregung und all Deine Löschanträge für die von Benutzer:Tschubby hochgeladenen Wappen nicht mehr so ganz. Wenn das Küsnachter Wappen Public Domain ist, wie die Benutzer:Wik Ipedia Rechtsanwälte suggeriert, dann müssten eigentlich auch alle von der Kantonswebsite stammenden Wappen diesen Status haben. Oder wie hast Du im Falle des "Küsnachter gifs" den PD-Status ermittelt? Das würde mich nun wirklich interessieren. Telefonanruf bei der Gemeindeverwaltung mit deren Antwort: "Jaja, es ist public domain!", oder was? -- Gruss, Weiacher Geschichte(n) 20:54, 31. Aug 2004 (CEST)
20. August
- Datei:Staatsflagge Serbiens1.jpg ist identisch mit Datei:Staatsflagge Serbien.gif, wird aber nicht verwendet. --Spacecaptain 10:07, 20. Aug 2004 (CEST)
Bitte das Ergebnis auf Diskussionsseite Serbien abwarten. --Carski 18:15, 20. Aug 2004 (CEST)
- Kann das jemand mal zusammenfassen? RobbyBer 21:36, 30. Aug 2004 (CEST)
Die Version Datei:Staatsflagge Serbien.gif wäre korrekt, da sich die Blautönung minimal geändert hat, da diesen Unterschied aber auf normalen Monitoren eh kein Mensch bemerkt und die Flagge ohnehin nur temporären Charakter haben soll, ist es mir wurscht. --[[Benutzer:Spacecaptain|Spacecaptain Datei:Signatur Spacecaptain.jpg]] 23:28, 22. Sep 2004 (CEST)
24. August
- Datei:KleberIG-Nord.gif: Bild ist weder Public Domain noch scheint es unter der GNU FDL lizenziert worden zu sein. Aus diesem Grund können wir es bei Wikipedia leider nicht verwenden und es muss so bald wie möglich gelöscht werden! -- John Doe 19:17, 24. Aug 2004 (CEST)
- Contra. Die Angabe von Benutzer Andreas03, es sei von Mediapolis freigegeben worden ist immerhin schon ein Schritt in die richtige Richtung. Mediapolis ist die Pressestelle der IG-Nord. Falls sie eine Lizenzierung nach GNU-FDL verweigern, dann kann man löschen. Vorher nicht. Dass das Bild einstweilen aus dem Artikel entfernt wurde ist hingegen korrekt. --Weiacher Geschichte(n) 20:42, 24. Aug 2004 (CEST)
- Beim Uploaden wird klar darauf hingewiesen, was bezüglich Lizenzierung für Wikipedia gilt. Bilder, die nicht innert nützlicher Frist nach dem Upload eine entsprechende Lizenzbeschreibung erhalten, sollte man so schnell wie möglich löschen. Es dürfte so noch genug Bilder geben, bei denen von GNU FDL die Rede ist, obwohl sie unter einer anderen Lizenz stehen. Ein korrekter Umgang mit dem Urheberrecht ist für Wikipedia von grösster Bedeutung, denn Bilder, die hier online sind, finden weitere Verbreitung, und dann wird bezüglich der Lizenz auf Wikipedia verwiesen... -- John Doe 22:21, 24. Aug 2004 (CEST)
- Nachtrag: Ich störe mich auch daran, dass man mit Benutzern, die sich nicht an die Upload-Regeln von Wikipedia halten, überhaupt noch diskutiert. Sie bestätigen beim Upload von Bildern so einiges, halten sich dann aber nicht daran. Aus meiner Sicht ist alles ausser dem sofortigen Löschen von solchen Bildern Zeitverschwendung! -- John Doe 22:29, 24. Aug 2004 (CEST)
- Und was Benutzer:Andreas03 betrifft, so gibt er sich besonders renitent und überhaupt nicht einsichtig. Kann man ihn nicht sperren, bis er eingesehen hat, dass das Urheberrecht auch bei Wikipedia gilt? :-( -- John Doe 09:57, 25. Aug 2004 (CEST)
- Trotzdem musst Du nicht mit Kanonen auf Spatzen schiessen. Klar: Der Edit-War kindisch - von beiden Seiten übrigens. Warum? Das Fehlen des richtigen Vermerks ist meines Erachtens nur ein Formfehler. Die fehlende Bestätigung der Unterstellung unter GNU-FDL beruhte auf einem Missverständnis (wo anmelden, wie funktioniert das, etc.). Man bedenke: Nicht jeder ist ein urheberrechtserfahrener Jurist und nicht jeder ein erfahrener Wikipedianer. Sturm im Wasserglas --Weiacher Geschichte(n) 12:17, 25. Aug 2004 (CEST)
- Formfehler? Missverständnis?
- Wer bei Wikipedia schreibt, kann offensichtlich auch lesen, und sich damit an jene Bedingungen halten, die man beim Dateiupload bestätigen muss - dafür muss man keine Ahnugn vom Urheberrecht haben und auch kein erfahrener Wikipedianer sein, sondern lediglich lesen können. Dort steht auch, dass Bilder ohne Lizenzhinweis (Public Domain oder GNU FDL) gelöscht werden. Die Administratoren hier sollten sich dringend um diese Aufgabe kümmern und damit glaubwürdig bleiben, oder auf die sehr strengen Regeln zum Urheberrecht verzichten.
- Im Fall von Benutzer:Andreas03 zeigen sein Verhalten und seine Äusserungen, dass er nicht bereit ist, die Regeln von Wikipedia und speziell das Urheberrecht zu respektieren - er hält als das für eine Schikane und trollt rum. Wofür gibt's Administratoren, wenn nicht für solche Benutzer? -- John Doe 12:26, 25. Aug 2004 (CEST)
- Schon klar. Aber diese Art von Edit-Wars lassen einen nur noch den Kopf schütteln. Anyway. Der Revert-Wettkampf hat schon wieder die anderen Trolle angelockt. Meinst Du nicht, man sollte IG-Nord gleich wieder ganz sperren lassen? Da wird es solange keine Ruhe geben als die Emotionen der Südschneiser derart hochgehen wie gerade jetzt. Und so wie der Artikel gerade jetzt ausschaut, ist wenigstens das Kriterium NPOV gegeben. --Weiacher Geschichte(n) 19:50, 25. Aug 2004 (CEST)
- Ja, das Sperren, wenigstens temporär, könnte in der aktuellen Version nicht schaden! -- John Doe 20:23, 25. Aug 2004 (CEST)
- Schon klar. Aber diese Art von Edit-Wars lassen einen nur noch den Kopf schütteln. Anyway. Der Revert-Wettkampf hat schon wieder die anderen Trolle angelockt. Meinst Du nicht, man sollte IG-Nord gleich wieder ganz sperren lassen? Da wird es solange keine Ruhe geben als die Emotionen der Südschneiser derart hochgehen wie gerade jetzt. Und so wie der Artikel gerade jetzt ausschaut, ist wenigstens das Kriterium NPOV gegeben. --Weiacher Geschichte(n) 19:50, 25. Aug 2004 (CEST)
- Trotzdem musst Du nicht mit Kanonen auf Spatzen schiessen. Klar: Der Edit-War kindisch - von beiden Seiten übrigens. Warum? Das Fehlen des richtigen Vermerks ist meines Erachtens nur ein Formfehler. Die fehlende Bestätigung der Unterstellung unter GNU-FDL beruhte auf einem Missverständnis (wo anmelden, wie funktioniert das, etc.). Man bedenke: Nicht jeder ist ein urheberrechtserfahrener Jurist und nicht jeder ein erfahrener Wikipedianer. Sturm im Wasserglas --Weiacher Geschichte(n) 12:17, 25. Aug 2004 (CEST)
27. August
- Datei:Crithmum maritimum ib.jpg Copyright unklar, da Fotograf nicht festgestellt werden kann.
- Ergänzung dazu: siehe auch Diskussion:Meerfenchel --Franz Xaver 01:21, 27. Aug 2004 (CEST)
- Datei:Hitler.jpg (Adolf Hitler) Dies ist (noch) kein Löschantrag! Weiß jemand, ob das Bild schon gemeinfrei ist? Beim Bild ist vermerkt: "Gemeinfrei, da vor 1959 entstanden und 25jährige Schutzfrist abgelaufen." Diese Begründung scheint ja nicht unbedingt zuzutreffen, die Chancen, dass das Bild aber schon gemeinfrei ist, sind aber groß. Vielleicht weiß es ja jemand. --ALE! 11:36, 27. Aug 2004 (CEST)
- Datei:Ah berghof.jpg (Adolf Hitler) Dies ist (noch) kein Löschantrag! Hier steht beim Bild: "Entsprechend des alten Urheberrechtsgesetzes vor 1965 müsste die 25jährige Schutzfrist für Bilder abgelaufen sein, das Bild wäre demnach gemeinfrei." Weiß jemand, ob das Bild wirklich gemeinfrei ist? --ALE! 11:39, 27. Aug 2004 (CEST)
- Selbst nach dem aktuellen UrhG ist ein Lichtbild 50 Jahre nach Erscheinen oder Herstellen gem. § 72 gemeinfrei. Alle Lichtbilder, die also vor 50 Jahren erschienen sind (in Zeitungen, Büchern etc.) sind also auf jeden Fall gemeinfrei. Mwka 15:13, 13. Sep 2004 (CEST)
- Schön, ich kann es auch noch mal zum hundertsten Mal schreiben. Bitte mal Bildrechte konsultieren. NIEMAND kann wissen, ob ein Gericht in einem deutschsprachigen Land ein konkretes Foto als LICHTBILDWERK (70 Jahre pma) oder EINFACHES LICHTBILD (§ 72 UrhG) bewerten würde. Ein auftauchendes U-Boot wurde als Lichtbildwerk bewertet (D), ebenso ein belangloses Foto einer Radlergruppe (Öst OGH), Scharpings Plantschfoto als einfaches. Seit der letzten Richtlinie der EU wurden die Masstäbe für den Schutz von Fotos als Lichtbildwerke (§ 2 UrhG) erheblich gesenkt, es ist daher sehr die Frage, ob man die Scharpingentscheidung auf ein zeitgeschichtliches Dokument wie das Hitlerfoto anweden darf. Also die Rechtslage ist UNKLAR und lässt sich auch nicht dadurch klären, dass man einen Rechtsanwalt befragt. Die Frage ist nur, welche Konsequenzen wir ziehen. Das sollte aber bitte auf der Diskussionsseite zu Bildrechte diskutiert werden und nicht hier. --Historiograf 22:34, 19. Sep 2004 (CEST)
- Datei:Spital 02 KT.jpg Dort steht ein Verweis auf www.kichheim-teck.de drin. Vorlage:URV ??. Beim Bild idt nichts weiteres über die Quelle zu finden. --Wolfi 16:59, 27. Aug 2004 (CEST)
- Datei:Franz-Joseph-Land.GIF, - müssen nochmal überarbeitet werden Geograv 01:15, 28. Aug 2004 (CEST)
31. August
- Datei:Wappen aegidienberg.png GNU Aussage ist nicht korrekt. URV weil: Herkunft: siehe angegeben weblink [Die Aussage des Autors ist: Se prohibe la distribucion, modificacion, comunication publica usw. que no haya sido expresamente autorizado por el autor. Auch eine Fremdsprache ist nicht automatisch GNU - free to use- Aussage.] Homepage (http://www.lo-ve-media.com)
- Dafür gibt es {{Wappenrecht}} - ich habe es korrigiert -- da didi | Diskussion 18:22, 31. Aug 2004 (CEST)
- Datei:DosBoxMitTurrican.png - ist zwar ein Screenshot, aber keine Lizenzangabe (könnte also GFDL sein) -- da didi | Diskussion 18:22, 31. Aug 2004 (CEST)
- - auf en: auch keine Lizenz vorhanden -- da didi | Diskussion 18:56, 31. Aug 2004 (CEST)
- Datei:Edith stein.jpg - dito -- da didi | Diskussion 19:43, 31. Aug 2004 (CEST)
- Datei:Hud funktionsweise.jpg - dito -- da didi | Diskussion 19:49, 31. Aug 2004 (CEST)
- Datei:Enns hp.jpg von [2] und , Benutzer vor einem Jahr benachrichtigt, keine Rückmeldung.
- Bild:Wappen Oberoesterreich.jpg Stellt falsches Wappen dar (gezeigt wird das Salzburger Wappen) --24-online 21:01, 31. Aug 2004 (CEST)
- Stimmt, merkwürdig, dass das so lange keinem aufgefallen ist. Außerdem ist es urheberrechtlich bedenklich. Löschen. Emu 20:14, 2. Sep 2004 (CEST)
- Mehr als die Hälfte der unter Wikipedia:Wappen/Österreich gesammelten Wappen. URV-Flags wurden nicht gesetzt. Die Wikipedia kann es sich schlicht nicht erlauben, unfreies Material zu verwenden, sei es auch noch so wichtig. Emu 22:23, 31. Aug 2004 (CEST)
- Dafür gibt es {{Wappenrecht}}. In der Vorlage:Wappenrecht müsste das doch alles erklärt sein, oder? -- da didi | Diskussion 08:00, 1. Sep 2004 (CEST)
- Nein, diese Vorlage soll nur auf möglicherweise bestehende Namens- und Schutzrechte für Hoheitszeichen hinweisen. Mit dem Urheberrecht hat das gar nichts zu tun. Es herrscht derzeit weitgehend Konsens, dass es sich die Wikipedia erlaubt, Wappen zu verwenden, auch ohne spezielle Genehmigungen einzuholen (und sich, vereinfacht gesagt, auf das Etikett »wissentschaftlich« beruft und andererseits darauf spekuliert, dass sich keiner beschwert). Die konkrete Ausgestaltung des Wappens muss allerdings unbedingt Public Domain oder GNU-FDL sein. Das ist bei diesen Grafiken nicht der Fall, sie sind im Gegenteil ohne jede Genehmigung aus dem Internet zusammenkopiert. Manche Verlage verstehen da gar keinen Spaß. Emu 10:15, 1. Sep 2004 (CEST)
- Oki doki - danke für die Antwort. -- da didi | Diskussion 10:20, 1. Sep 2004 (CEST)
3. September
- Datei:Batterie01.jpg Das Bild wurde unter die GNU FDL gestellt, auf der angegebenen Quelle findet sich jedoch die entsprechende Liszenz nicht. Nach den Grundsätzen der GNU FDL ist jedoch so etwas nicht zulässig.--Markus Schweiß 16:12, 3. Sep 2004 (CEST)
- Hallo Markus, hab nach dem Einstellen auch erstmal nach der Quelle gesucht, weils auch n gutes Foto ist, wollt ich wissen, ob das mit Public Domain stimmt. Bei der Quelle stand dann auch links im Menu: In the miscellaneous part, you will find others subjects : mountains, skies, landscapes, nature. Some photographies are scanned in high resolution. You can download and use them. Please, don't forget to mention the name of the photograph. Ist nun die Frage ob das Bild inbegriffen ist, bzw. obs mit der GNU vereinbar ist. Nennung des Erstellers sollte ja kein Problem sein. PS: Quelle [3] [[Benutzer:Darkone|Darkone (¿!)]] 22:56, 3. Sep 2004 (CEST)
- Datei:Papst-leo10.jpg, Datei:Brahe.jpeg, en:User:Uri hat dazu geschrieben: "copies of copies of copies taken from the web" --RobertLechner 21:02, 3. Sep 2004 (CEST)
- ...und höchstwahrscheinlich alle gemeinfrei. Also: Contra löschen und Lizenz nachtragen: gemeinfrei
4. September
- Datei:Shinkansen1.jpg und Datei:Vaquita.JPG sehen für mich nicht nach public domain aus --Head 14:12, 4. Sep 2004 (CEST)
- Datei:NZZ - 20040324 - 001.jpg Datei:FACTS - 20040429 - 001.png Datei:Tachles - 20040430 - 001.png Datei:Tages-Anzeiger - 20040324 - 001.jpg Datei:Weltwoche - 20040325 - 001.jpg vermutlich URV, Fotographierte Zeitungen und Magazine -- Breezie 15:40, 4. Sep 2004 (CEST)
- Eine interessante Frage! Aus welchem Grund siehst du in diesen Fotografien mutmassliche URVs? Und wieso gilt deine Vermutung nur im Bezug auf schweizerische Publikationen, nicht aber beispielsweise für die FAZ? -- John Doe 15:43, 4. Sep 2004 (CEST)
- ich gehe auch davon aus, dass das abfotographieren von zeitungen URV ist .. bis das gegenteil nicht geklärt ist sollten wir sie lieber löschen ...Sicherlich 16:03, 4. Sep 2004 (CEST)
- Das Layout, der Text und die Bilder sind geschützt und stehen unter der Lizenz des Erstellers (oä). Ich nehme nicht an, dass diese Zeitungen ihren Inhalt unter GFDL stellen oder dass er sogar Public Domain ist. -- Breezie 16:08, 4. Sep 2004 (CEST)
- Bitte nicht übereilen... ich werde mich in den nächsten Wochen um Abklärungen bemühen. Da ich momentan schon stark ausgelastet bin, wird es aber ein wenig dauern! -- John Doe 16:35, 4. Sep 2004 (CEST)
- John Doe alles kalr; dann stell es wenn es geklärt ist einfach wieder ein! rennt ja nicht weg (und ich habe nix gegen Bilder ;o) ); aber wenn wir die gefahr von URV haben bin ich eher für löschen sollte es sich erweisen dass es rechtlich möglich ist --> suppi dann wieder rein ...Sicherlich 16:42, 4. Sep 2004 (CEST)
- Bitte nicht übereilen... ich werde mich in den nächsten Wochen um Abklärungen bemühen. Da ich momentan schon stark ausgelastet bin, wird es aber ein wenig dauern! -- John Doe 16:35, 4. Sep 2004 (CEST)
- Das Layout, der Text und die Bilder sind geschützt und stehen unter der Lizenz des Erstellers (oä). Ich nehme nicht an, dass diese Zeitungen ihren Inhalt unter GFDL stellen oder dass er sogar Public Domain ist. -- Breezie 16:08, 4. Sep 2004 (CEST)
- ich gehe auch davon aus, dass das abfotographieren von zeitungen URV ist .. bis das gegenteil nicht geklärt ist sollten wir sie lieber löschen ...Sicherlich 16:03, 4. Sep 2004 (CEST)
- Datei:Faz030704.jpg siehe oben -- Breezie 16:08, 4. Sep 2004 (CEST)
- Ist solch ein strenger Massstab sinnvoll? Bei Wikipedia wimmelt es von Bildern, die Produkte, Publikationen und so weiter zeigen? Sollen wir all diese löschen? -- Menschmeier 09:00, 5. Sep 2004 (CEST)
- Das ist aber eine merkwürdige Argumentation. Bls weil schon so viele Fehler passiert sind, koennen wir rihig so weitermachen? Die Fehler der anderen können keine Entschuldigung fuer das eigene Verhalten sein. --Huebi 17:23, 6. Sep 2004 (CEST)
- Wir löschen also alle Bilder bei Wikipedia, die etwas zeigen, mit dem Immaterialgüterrechte verbunden sind und nicht unter die paar wenigen Ausnahmen im Immaterialgüterrecht fallen, also fast alle? -- John Doe Guardians 15:03, 7. Sep 2004 (CEST)
- Auf keinen Fall! Aber ein Problem ist die Schöpfungshöhe, wenn man einfach eine Zeitung abfotographiert ist das IMO eine URV. schöne grüsse -- Breezie 12:34, 9. Sep 2004 (CEST)
- Wir löschen also alle Bilder bei Wikipedia, die etwas zeigen, mit dem Immaterialgüterrechte verbunden sind und nicht unter die paar wenigen Ausnahmen im Immaterialgüterrecht fallen, also fast alle? -- John Doe Guardians 15:03, 7. Sep 2004 (CEST)
- Das ist aber eine merkwürdige Argumentation. Bls weil schon so viele Fehler passiert sind, koennen wir rihig so weitermachen? Die Fehler der anderen können keine Entschuldigung fuer das eigene Verhalten sein. --Huebi 17:23, 6. Sep 2004 (CEST)
5. September
- Datei:Doom 3 Screenshot 01.jpg Copyright hinweis vorhanden. --Huebi 16:15, 6. Sep 2004 (CEST)
16. September
- Datei:Martin Heidegger.gif brauchen wir net, da wir das Original Datei:Heidegger.jpg haben --Matthäus Wander 01:13, 16. Sep 2004 (CEST)
- Dass wir ein Original haben, ist noch kein Grund, dieses Bild gleich zu löschen. Die Ähnlichkeit ist erkennbar - insofern eine gelungene kreative Arbeit, auf die jemand zurückgreifen kann oder auch nicht. Meine Meinung. Gilt auch für andere "Malereien". -- Robodoc 20:00, 16. Sep 2004 (CEST)
- Die Malereien, wo Originale vorhanden sind, werden in Artikeln nicht verwendet. Logisch, denn im Artikel soll die Person dargestellt werden und dazu trägt die Malerei zusätzlich zum Originalbild nicht dazu. Insofern sind die Malereien auf keiner Seite eingebaut und werden auch von niemandem aufgefunden. Ergo: entweder eine Seite mit allen Bildern basteln, damit jemand darauf zurückgreifen kann, oder verwaiste Bilder löschen. --Matthäus 'teh br0t' Wander 15:32, 17. Sep 2004 (CEST)
- Dass wir ein Original haben, ist noch kein Grund, dieses Bild gleich zu löschen. Die Ähnlichkeit ist erkennbar - insofern eine gelungene kreative Arbeit, auf die jemand zurückgreifen kann oder auch nicht. Meine Meinung. Gilt auch für andere "Malereien". -- Robodoc 20:00, 16. Sep 2004 (CEST)
- Da in den Tiefen der verwaisten Bilder weitere Malereien lauern (z.B. und Datei:Arthur Schopenhauer.gif), stelle ich einen kollektiven Löschantrag, um diese schnelllöschen zu dürfen. Ich möchte dem Urheber nicht die Arbeit aberkennen, sehe aber aus enzyklopädischer Sicht keine Notwendigkeit die Bilder zu behalten, wenn wir die Originalbilder eh schon haben. --Matthäus 'teh br0t' Wander 02:26, 16. Sep 2004 (CEST)
20. September
- Datei:FC Porto emblem.png. Stammt aus engl. Wiki, hat dort aber keine Lizenzangabe. Neues Bild, mit korrekter Lizenz, existiert unter Datei:Porto.png. Die Artikel, die auf das alte Bild zeigen wurden umgestellt. -- Dragao 10:22, 20. Sep 2004 (CEST)
- Datei:Israel.bmp - Selbes Bild existiert nun als .jpg
- Datei:Madonnapromo21.jpg - keine Lizenzangabe --Head 15:37, 20. Sep 2004 (CEST)
- Datei:Lhcsegment.jpg und Datei:Lhclogo.gif keine lizenangabe Hadhuey 22:28, 20. Sep 2004 (CEST)
21. September
- Datei:Wappenloe.jpg - Lizenzproblem, wird sowieso nicht verwendet. --zeno 02:04, 21. Sep 2004 (CEST)
- Datei:Dreikoenigsschrein.jpg - URV auch wenn der Lizenztext der Quelle missverständlich sein kann.
- Datei:Millowitschdenkmal.jpg - URV auch wenn der Lizenztext der Quelle missverständlich sein kann. Sieht das jemand anders? --Raymond 11:39, 21. Sep 2004 (CEST)
- Datei:Screenshot WindowsXP.jpg - Hab gehört MS verbiete nutzung von Screenshots, habs aber nicht gewusst. Ich schicke noch eine Anfrage an MS, trotzdem bitte löschen, wenn nicht, lad ichs neu hoch.--[[Benutzer:LeonWeber|Leon Weber | Diskussion]] 20:15, 21. Sep 2004 (CEST)
- Schutz von MS Screenshots Bis grade eben stand just dazu was auf dieser Seite weiter oben. Bitte nun das Dossier auf der Diskussionsseite von Bildrechte zur Kenntnis nehmen und ggf. ergänzen. --Historiograf 00:22, 26. Sep 2004 (CEST)
- Datei:Liberic Rathaus nacht.jpg - Auf dieser Nachtaufnahme ist auch in der Vergrößerung kaum etwas zu erkennen. Schlage dafür vor: ---zaufatsch 21:14, 21. Sep 2004 (CEST)
22. September
- Datei:Johncarmack.jpg von [4]. Laut [5] sicher nicht Public Domain. -guety 03:15, 22. Sep 2004 (CEST)
- Datei:Citi golf3.jpg, Datei:Citi golf2.jpg, Datei:Citi golf1.jpg URV
- Datei:Baphomets Fluch 2.png - URV da Screenshot -- Discostu 12:45, 22. Sep 2004 (CEST)
- Datei:FCB Kader04-05.jpg - höchstwahrscheinlich URV von [6] --Filzstift 14:00, 22. Sep 2004 (CEST)
- Bild:EPER.JPG und Bild:EPER.JPEG sind wohl URV. -guety 15:56, 22. Sep 2004 (CEST)
- , , Datei:AmigaOS4.jpg, Datei:Liebstoeckel.jpg, , Datei:Endinger wappen.png, Datei:Snoqualmiefalls-small.jpg, Datei:Rochsburg1.jpg, Datei:Roraim 1.jpg, Datei:Giselher Klebe.jpg, Datei:Theater Detmold01.jpg, Datei:Theater Detmold02.jpg, Datei:Theater Detmold03.jpg (genaueres zum Löschgrund auf der jeweiligen Seite) -- Breezie 19:14, 22. Sep 2004 (CEST)
- kein Löschantrag, aber was ist damit? Datei:Laprimavera.jpg, Datei:Geburtdervenus.jpg, -- Breezie 19:14, 22. Sep 2004 (CEST)
- Bild 1: behalten und Lizenz (public domain) nachtragen, Bild 2: Da steht was oben rechts, kann es nicht lesen. Deswegen würde ich es löschen, Bild 3: siehe Bild 1. Das ist meine Meinung. --ALE! 19:50, 22. Sep 2004 (CEST)
- Aufschrift Bild 2: Galleria Degli Uffizi, eine Aufschrift der Gallerie der Uffizien in Florenz, Italien --Hans-Peter Scholz 19:55, 23. Sep 2004 (CEST)
- Löschantrag für Bild :Datei:Laprimavera.jpg ganz sicher kann man nicht sein, dass es PD ist. Der entsprechende Benutzer war nur am 6. Februar hier, davor und danach nie. Mit Nachtragung nicht zu rechnen.
23. Sept.
LöschantragBitte um Prüfung für Bild: Datei:Paragraph175.jpg vermutlich URV - die Schutzfrist ist noch nicht abgelaufen.--Hans-Peter Scholz 20:20, 23. Sep 2004 (CEST)
- Löschantrag zurückgestellt. --Hans-Peter Scholz 10:48, 24. Sep 2004 (CEST)
- Das Problem ist, dass das Bild 1951 anonym veröffentlicht wurde. Objektiv halte ich es für unmöglich, dass der Wikipedia aus der Verwendung des Bilds ein Nachteil entstehen könnte. Dummerweise ist das Bild von unschätzbarem Wert für den Paragraph 175-Artikel, und ein Verlust wäre somit sehr schmerzlich. --Lysis 20:31, 23. Sep 2004 (CEST)
- Ich glaube, die Rechtslage ist eindeutig. Das Bild steht, obwohl anonym publiziert, unter Urheberrechtsschutz. Eine Verwendung in der Wikipedia ist aber nach § 51 Abs. 1 UrhG völlig unproblematisch, da wissenschaftlichen Informationszwecken dienend. In der englischen Wikipedia ist das Bild durch die "en:fair use"-Rechtsprechung geschützt. (vgl. en:image:Paragraph175.jpg). Die deutsche Wikipedia hat sich (aus mir unbegreiflichen Gründen) dafür entschieden, ihre Artikel inklusive Bilder komplett unter GNU FDL zu stellen. Dieses Kriterium kann das Bild aber nicht erfüllen. Aufgrund seiner unschätzbaren Bedeutung für den Artikel plädiere ich dafür, das Bild trotzdem zu dulden und einen versteckten HTML-Kommentar in den Artikel "Paragraph 175" einzufügen (wie das z.B. im englischen Artikel auch der Fall ist), um Personen, die ihn kommerziell weiterverwerten wollen, auf die Urheberrechtslage aufmerksam zu machen. --Lysis 16:32, 24. Sep 2004 (CEST)
- Bitte um Prüfung für Datei:Paragraph-175.jpg und Datei:Einweisung.jpg: Geht die Sache nach Urheberrecht und Datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten in Ordnung? Muss Bild 2 nicht zumindest anonymisiert werden? --Hans-Peter Scholz 20:40, 23. Sep 2004 (CEST)
- Urheberrechtlich ist das Bild vollkommen unproblematisch, da es sich um kein künstlerisches Werk handelt. Und datenschutzrechtlich sehe ich ebenfalls kein Problem, da das Foto vom Polizeiarchiv freigegeben wurde. Eine Anonymisierung hielte ich zwar prinzipiell für machbar, ist aber in wissenschaftlichen Werken nicht üblich. Prozessbetroffene werden auch in Zeitungen namentlich genannt, ohne dass dies datenschutzrechtliche Probleme aufwirft. --Lysis 20:44, 23. Sep 2004 (CEST)
- Bild 1 würde ich nicht verwenden. Der Informative Inhalt ist allein der "Mugshot", das Fahndungsbild und der belegt nicht mehr zur Sache als: "Kann dies eine Verbrecherphysiognomie sein?" Aussage zur Sache also Fehlanzeige. Bild 2 würde ich schnelllöschen lassen (damit die beanstandeten Informationen verschwinden) und anonymisiert neu einstellen. Die Rechtslage bezüglich Polizeiakten wäre trotzdem von Interesse, ist vielleicht vergleichbar mit Stasiunterlagen. Gruß --Hans-Peter Scholz 11:12, 24. Sep 2004 (CEST)
- Hans Retzlaff ist 1939 im Alter von 39 Jahren in einem Konzentrationslager ermordet worden. Hier sehe ich 65 Jahre nach seinem Tod keine Notwendigkeit zur Anonymisierung mehr. Bei Julius S. habe ich mittlerweile den Nachnamen abgekürzt. --Lysis 21:58, 25. Sep 2004 (CEST)
- Gerade bei Opfern des NS-Terrors wäre ich in einer Enzyklopädie vorsichtig. Es genügt doch weissgott ein Link auf die Quelle, wieso müssen _wir_ ein Fahnungsfoto abbilden. Das ist keine rechtliche, sondern eine moralische Frage. Ich bin gegen das Bild hier. --Historiograf 22:16, 25. Sep 2004 (CEST)
- Du solltest das vielleicht auf der Diskussion-Seite des Artikels Paragraph 175 anmerken. Das hat mit der Urheberrechtsfrage nicht viel zu tun. --Lysis 23:58, 25. Sep 2004 (CEST)
- Gerade bei Opfern des NS-Terrors wäre ich in einer Enzyklopädie vorsichtig. Es genügt doch weissgott ein Link auf die Quelle, wieso müssen _wir_ ein Fahnungsfoto abbilden. Das ist keine rechtliche, sondern eine moralische Frage. Ich bin gegen das Bild hier. --Historiograf 22:16, 25. Sep 2004 (CEST)
- Lysis kann ich mich nicht anschliessen. Auch nichtkünstlerische Bilder können Lichtbildwerke (70 Jahre pma geschützt) oder einfache Lichtbilder (kürzere Schutzfrist) sein, wobei nur Gerichte klären können, welches zutrifft. Persönlichkeitsrechte: Hier sollte die Wikipedia besonders sensibel sein und auf alle Bilder, die möglicherweise bei noch lebenden Personen eine Prangerwirkung erzeugen könnten, verzichten. grundsätzliche Fragen zu Bildrechte bitte immer auch auf der Diskussionsseite dort stellen. --Historiograf 21:20, 25. Sep 2004 (CEST)
- Gerichtsfotografie ist m.E. ganz eindeutig ein standardisiertes Handwerk und keine künstlerische Tätigkeit, bei der die Subjektivität des Herstellenden irgendeine Rolle spielen würde. --Lysis 21:50, 25. Sep 2004 (CEST)
- Lysis kann ich mich nicht anschliessen. Auch nichtkünstlerische Bilder können Lichtbildwerke (70 Jahre pma geschützt) oder einfache Lichtbilder (kürzere Schutzfrist) sein, wobei nur Gerichte klären können, welches zutrifft. Persönlichkeitsrechte: Hier sollte die Wikipedia besonders sensibel sein und auf alle Bilder, die möglicherweise bei noch lebenden Personen eine Prangerwirkung erzeugen könnten, verzichten. grundsätzliche Fragen zu Bildrechte bitte immer auch auf der Diskussionsseite dort stellen. --Historiograf 21:20, 25. Sep 2004 (CEST)
- Warten wir mal ab, ob die Rspr. das genauso sieht. Ich bitte aber doch zur Kenntnis zu nehmen, dass die Gegenüberstellung künstlerisch vs. handwerklich irreführend ist. Auch wenn vieles dafür spricht, dass das Bild als einfaches Lichtbild inzwischen gemeinfrei ist, so ist doch die Annahme grundverfehlt, nur künstlerische Darstellungen könnten schutzfähig im Sinne des § 2 UrhG sein. Topographische Landeskarten hat der Bundesgerichtshof als Werke (§ 2 UrhG) bewertet, und da ist der Spielraum für den Kartographen auch recht niedrig. Zugleich bitte ich zu beachten, dass ältere Ansichten über die Schutzfähigkeit von Fotografien als Werke mit Umsetzung der EU-Schutzdauerrichtlinie von 1993 obsolet sind. --Historiograf 22:16, 25. Sep 2004 (CEST)
- Bitte um Prüfung für Datei:Hiller par175.jpg:
Das Bild (ein Buchcover von 1922) ist von mir hochgeladen worden. H.P. Scholz hat die Lizenz in Frage gestellt. Deswegen bitte ich um eine Klärung. Ich persönlich gehe davon aus, dass es gemeinfrei ist, weil:
- der Urheber des Buchcovers unbekannt ist;
- das Buchcover 82 Jahre alt ist.
Anders als H.P. Scholz bin ich nicht der Ansicht, dass der 1956 verstorbene Paul Steegemann als Urheber identifiziert werden kann. Er ist lediglich der Verleger. Wenn aber der Urheber nicht bekannt ist, läuft das Copyright 70 Jahre nach dem Erscheinen ab. --Lysis 23:42, 23. Sep 2004 (CEST)
PS: Darüber hinaus ist fraglich, ob es sich überhaupt um ein urheberrechtlich geschütztes Bild handelt, da ich die "eigene geistige Leistung" und den künstlerischen Charakter nicht so recht zu erkennen vermag. Es scheint sich eher um eine handwerkliche Leistung zu handeln. --Lysis 23:50, 23. Sep 2004 (CEST)
- Achtung Latrinenparolen Könnte bitte jeder, der hier werkelt, aufgrund der ständig auftretenden Urheberrechtsproblematik sich - wie am Kopf dieser Seite vorgeschlagen - vor allen Äußerungen hier intensiv mit der Seite Bildrechte und der dortigen Diskussion vertraut machen? Es darf doch wohl nicht sein, dass hier unwidersprochen verkündet wird, der Urheberrechtsschutz (es gibt in Deutschland kein Copyright, zum 200.000. Male!) laufe 70 Jahre nach Erscheinen ab, wenn der Urheber nicht bekannt ist. Gemäß § 137f UrhG richtet sich die Beurteilung der Schutzdauer bei vor dem 1.7.1995 existierenden Werken nach dem § 66 alter Fassung des UrhG, wenn sich durch § 66 neuer Fassung eine Verkürzung der Schutzdauer ergäbe (hierzu und auch zum folgenden Katzenberger in Schricker, UrhG 2. Aufl. 1999 § 66 UrhG). Das fragliche Buchcover ist nun aber eindeutig kein Lichtbildwerk, sondern ein Werk der bildenden Künste, wozu auch die angewandten Künste zählten. Das Cover existierte vor dem 1.7.1995, bei Anwendung neuen Rechts wäre es möglicherweise gemeinfrei (zu den Voraussetzungen siehe § 66 Abs. 2 UrhG), während nach altem Recht die normale 70jährige Schutzfrist nach dem Tod des Urhebers (ob dieser nun zu ermitteln ist oder nicht) anzusetzen wäre, womit altes Recht zum Zuge kommt. Da das UrhG auch die kleine Münze schützt und die eindrucksvolle grafische Gestaltung des Covers dieses ja auch zur Aufnahme als Illustration qualifiziert, bestreite ich aufs allerentschiedenste, dass hier lediglich eine handwerkliche Leistung vorliegt. Das Cover ist meines Erachtens supermegaklar ein Werk gemäss § 2 UrhG. Gleichwohl wäre ich gegen das Löschen, da aufgrund des Zeitablaufs das Risiko bei Verwendung vernachlässigbar erscheint. --Historiograf 21:20, 25. Sep 2004 (CEST)
24. Sept.
- Datei:ImageMagick.jpg: Bild ist weder PD noch GFDL weil die Lizenz besagt: ...modifications to the logo are not permitted... -- LosHawlos 09:18, 24. Sep 2004 (CEST)
- Mit welchem Recht nehmen wir für uns in Anspruch, die berechtigten Authentizitätsforderungen von Urhebern bzw. Markenrechtsinhabern abzuweisen? Anders gefragt: welche legale Nutzung des Logos, die dieses verändert, ist im Rahmen der GNU FDL denkbar? Wenn eine Firma feststellt, dass ein Logo in veränderter Weise verbreitet wird, gibt es neben einer Berufung auf die eigene Lizenz auch markenrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Möglichkeiten, dem entgegenzutreten. Eine satirische oder parodistische Nutzung braucht sich nicht auf die Lizenz zu berufen, sie ist auch nach allgemeinen urheberrechtlichen Schrankenbestimmungen möglich. Also bitte, für welche real vorstellbaren kommerziellen Nachnutzer sind wir päpstlicher als der Papst? --Historiograf 21:29, 25. Sep 2004 (CEST)
- Datei:Us-al.gif: ersetzt durch Datei:Alabama state flag.png --4tilden 20:05, 24. Sep 2004 (CEST)
25. September
- Datei:Fiat x19.jpg FairUse Bild aus der engl. WP. [7]. PD? Fraglich. [[Benutzer:Darkone|Darkone (¿!)]] 12:08, 25. Sep 2004 (CEST)
Datei:Elkenroth Karte TN.jpg Datei:Elkenroth Wappen.png Datei:Elkenroth Wappen.gif Datei:HummerTroopCarrier(M998).jpg Datei:Hummer-softtop-ambulance.jpgDatei:Hummer-maxi-ambulance.jpg Datei:Hummerblinde.jpg Datei:HummerC3I.jpg Datei:Hummerhardtop M966.jpg Datei:Husvet neu.jpg Datei:Sar71 pressefoto.jpg Datei:PlanetarischeZirkulation.png Datei:Karte pirmasens in deutschland.jpg Datei:Deutche welle.PNG Datei:Klirrfakto durch Verstärker.png Datei:FF-MUX.pngDatei:MUX-Gatter.png Bild:Kugel1.wmf
Kein Löschantrag, aber was ist damit?: Datei:Graefin-mar.jpg -- Breezie 16:21, 25. Sep 2004 (CEST)
- Das 2. Bild ist wohl eindeutig von einer Website und geht über einen einfachen Scan leider etas hinaus. Daher besser löschen. --ALE! 19:55, 25. Sep 2004 (CEST)
- Gemäss Bildrechte spricht vieles dafür, dass ALE alles andere als recht hat. --Historiograf 00:29, 26. Sep 2004 (CEST)
Die folgenden Bilder hat jemand oben auf dieser Seite hingepflaumt, ich habe einige eindeutige Fälle schon gelöscht. --stw ⊗ 18:26, 25. Sep 2004 (CEST) Folgende Bilder bitte löschen:
- Bild:Osh-wik-1.jpg
- Bild:M_998_w.MG_2.jpg
- Bild:M_884-2.jpg
- Bild:M_151-1.jpg
- Bild:M_825-1.jpg
- Bild:BR_52.jpg
- Bild:M_816_ww.jpg
- Bild:M_896.jpg
- Bild:M_1028_w._Shelter.jpg
- Bild:M_818ww.jpg
- Datei:The Persuaders.jpg Fernsehbilder unterliegen wohl auch dem Urheberrecht, daher URV. -guety 22:43, 25. Sep 2004 (CEST)
- Datei:Baby bohlen.jpg - Urheberschutz endet in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, ein Bild von 1959 ist also definitiv nicht gemeinfrei, falls es nicht vom Fotografen als solches lizenziert wurde, trotz anderslautender Behauptung des Uploaders.--Eloquence
- Es wäre zwar denkbar, dass es sich um ein einfaches Lichtbild handelt, dann ist der Schutz bereits abgelaufen, aber das ist sehr unsicher, da die meisten alten Fotos heute als Lichtbildwerke (70 J pma) gewertet werden. --Historiograf 00:26, 26. Sep 2004 (CEST)
26. September
- Möglicherweise URV. --Grammatikus 14:31, 26. Sep 2004 (CEST)
Bitte folgendes Bild löschen:
Lizenzangabe gibt zwar Public Domain an, doch nach genauerer Recherche unter Copyright stehend -> URV Benutzer:Sewa
Datei:Zf-vergleich.png Datei:Paretokurve.pngDatei:B4-v4 180-2.JPG Datei:Alfa Romeo Boxer.jpg Datei:W bocholt.jpg Datei:Epsilons.gifDatei:Goebbels02.jpg Datei:Berlioz.jpg Datei:Kalibrierkurve.gif Datei:Wappenkrefeld.png Datei:Piet SW.jpg Datei:Kartejudenburg.jpg Datei:Wappenjudenburg.jpg Datei:Artemis-kommunikation.jpg Datei:Plutchik.gif Datei:VertexCoverBeispiel.png Datei:Regular goofy asym.gif Datei:Wappen havixbeck.png Datei:IMG 0363.jpg Datei:Schlossvar104.jpg Datei:Varschlo104.jpg Datei:Hildesheim204.jpg Datei:Hildes102.jpg Datei:Hiheimsilbe104.jpg Datei:Verglathenabosco104.jpg Datei:Varuswikipedia204.jpg Datei:Image Roundworm.jpg Datei:Chlamys islandica small.jpg Datei:Hanseatic league.JPG Datei:Yongle emperor.jpg Datei:Pet2001sw.jpg
Kein Löschantrag, aber was ist damit? Datei:Piktogramm giftig.png Datei:George 3 england hannover.JPG -- Breezie 15:43, 26. Sep 2004 (CEST)
Hier sind alle Bilder die ich hochgeladen habe, von denen ich ich die quelle/lizenz nicht mehr nachvollziehen kann. daher bitte löschen.
- Wappen:
Datei:Luebeck wappen.jpg Datei:Bayern wappen.png Datei:Sachsen wappen.png Datei:Brandenburg wappen.png Datei:Bremerhaven wappen.jpg Datei:Japan wappen.png Datei:Amsterdam flagge.png Datei:Angola Wappen klein.png Datei:Wappen cl.png Datei:Wappen br.png Datei:Wappen vereinigtes koenigreich.jpg
- Photos:
-- pit 16:18, 26. Sep 2004 (CEST)