Passbild

Fotografie des Gesichtes einer Person für ein Personaldokument
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Ein Passbild ist eine Fotographie, die auf einem Ausweis verwendet werden soll. Die Bundesdruckerei verlangt für Passbilder für Personalausweise, Reisepässe und Führerscheine ein Bildformat von 35 x 45 mm (ohne Rand) [1]; das EU-Passbild hat eine exakte Größe von 42 x 54 mm. Die Gesichtsfläche darf nicht abgedeckt werden und soll ein Länge von 20 mm nicht unterschreiten.

Bis noch vor wenigen Jahren musste auf einem Passbild mindestens ein Ohr zu sehen sein. Besonders bei Menschen mit langen Haaren führte das oft zu unnatürlich aussehenden Aufnahmen. Allerdings verlangten die Grenzbeamten in der ehemaligen DDR sehr häufig bei der Personenkontrolle die Freilegung des auf dem Passfoto sichtbaren Ohres. Das Lachen ist in UK auf einem Passbild verboten [2].