Das Polizeirevier (PRev) ist bei den Landespolizeien von Baden-Württemberg, [[Bremen, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein eine Behörde der Schutzpolizei.
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg sind die Polizeireviere den Polizeidirektionen, den Polizeipräsidien Mannheim und Karlsruhe bzw. den Schutzpolizeiinspektionen beim Polizeipräsidium Stuttgart unterstellt. Neben den Polizeirevieren gibt es noch Autobahnpolizeireviere. Bei der Wasserschutzpolizei ist die vergleichbare Gliederung die Wasserschutzpolizeistation. Besondere Aufgaben der Verkehrspolizei werden von den Polizeidirektionen bzw. Polizeipräsidien selbst wahrgenommen.
Das Polizeirevier gliedert sich in den Leiter, die Führungsgruppe, die Dienstgruppen und den Bezirksdienst sowie die Polizeiposten. Der Bezirksdienst ist für Ermittlungen bei leichter und mittlerer Kriminalität zuständig und arbeitet in der Regel im Tagesdienst. Polizeiposten sind meistens in Stadtteilen oder kleineren Orten in der Umgebung eines Polizeireviers eingerichtet und sind im Gegensatz zum Revier nur tagsüber besetzt. Bei manchen Posten gibt es jedoch auch Schichtdienst. Dort sind dann ebenfalls Dienstgruppen oder Ermittlungsgruppen eingerichtet. Polizeiposten mit vierundzwanzigstündigem Dienst findet man vor allem im Bereich der Polizeipräsidien Karlsruhe, Stuttgart und Mannheim. Polizeirevier sind so zu verteilen, daß eine Einteffzeit von 15 Minuten in der Regel nicht überschritten wird. Außerdem müssen fünf Dienstgruppen eingerichtet werden. Polizeireviere, die diesen Vorschriften nicht entsprechen dürfen jedoch eingerichtet bleiben. Neue müssen aber den Vorschriften entsprechen (Einrichtungsvorschrift gilt analog auch für die Autobahnpolizeireviere).
Für die Einrichtung von Polizeiposten hat das Innenministerium folgende Vorschriften gemacht:
- Mindeststärke: fünf Polizeivollzugsbeamte
- 1 Polizeivollzugsbeamter für 5 000 Einwohner
- Posten in einer Entfernung bis 2 km vom Revier dürfen nur eingerichtet werden, wenn am Ort ein besonderer Bedarf wegen örtlicher Brennpunkte mit überdurchschnittlichem Anzeigenaufkommen und Publikumsverkehr besteht.
- Posten mit Wechselschichten dürfen nur bei Entfernung von mehr als 20 km zum nächsten Revier und bei hohem Einsatzaufkommen außerhalb des Tagesdienstes eingerichtet werden.
Das Autobahnpolizeirevier gliedert sich ebenfalls in den Leiter, die Führungsgruppe, die Dienstgruppen sowie den Ermittlungsdienst. Dieser ist z.B. für Unfallfluchtermittlungen zuständig. Bei manchen Autobahnpolizeirevieren gibt es noch Kontrollgruppen (Aufgabenbereiche Schnellverkehr und gewerblicher Personen- und Güterverkehr) und und einen Fahndungsdienst. Kontrollgruppen mit dem Aufgabenbereich gewerblicher Personen- und Güterverkehr sind für die Überwachung des gewerblichen Verkehrs zuständig. So überprüfen sie beispielsweise Lastwagen und Busse auf die Verkehrssicherheit und prüfen auch die Einhaltung von Ruhezeiten. Kontrollgruppen mit dem Aufgabenbereich Schnellverkehr sind für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zuständig. Dafür nutzen sie z.B. Videowagen und messen Abstände von Fahrzeugen von Brücken aus.
Die Wasserschutzpolizeistation ist wie das Autobahnpolizeirevier gegliedert. Zustätzlich gibt es hier aber noch Wasserschutzpolizeiposten und in Karlsruhe zusätzlich noch den Fachdienst Gefahrgutkontrolle.