Im Gegensatz zur EU-Richlinie ist die EU-Vorschrift eine zurückhaltender gebrauchte Art und Weise, europäisches Recht in den einzelnen Mitgliedsstaaten umzusetzen.
Die EU-Vorschrift besitzt unmittelbare Geltung in allen Mitgliedsstaaten, auch in privatrechtlich geregelten Rechtbeziehungen und lässt daher keine Gestaltungsmöglichkeit in den einzelnen Staaten.
Das Instrument EU-Verordnung wird daher seltener genutzt.