Energieberater

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Eine allgemeinverbindliche Berufsbezeichnung Energieberater gibt es nicht, d. h. der Begriff Energieberater ist nicht geschützt und unterliegt auch keinen allgemein gültigen beruflichen Standards oder Regelungen.

Im Allgemeinen werden Fachleute dann als Energieberater bezeichnet, wenn sie technische Geräte oder Immobilien energetisch bilanzieren und begutachten. Sie geben dabei wichtige Ratschläge und Hinweise bei Erwerb oder Erneuerung.

In den letzten Jahren wurden von unterschiedlichsten Bildungsträgern, vornehmlich den Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Architektenkammer) Weiterbildungsmaßnahmen etabliert. Wichtigstes Kriterium dieser Bildungsmaßnahmen ist die staatliche Anerkennung des Abschlusses. Voraussetzung hierfür ist u. a. die Ablegung einer Prüfung.